Forderung des VBE durchgesetzt!

Die Pädagogischen Assistentinnen und Assistenten an den
Haupt- und Werkrealschulen werden auf Stellen unbefristet
weiterbeschäftigt

VBE Landesvorsitzender Gerhard Brand

Gerhard Brand, VBE Landesvorsitzender

Am Donnerstag 29.9.2011 hat die Landesregierung beschlossen, dass die 580 Pädagogischen Assistentinnen und Assistenten an den Haupt- und Werkrealschulen nach Ablauf ihres Vertrages auf Stellen weiter beschäftigt werden. Damit erfüllt die Landesregierung eine nachhaltige Forderung des VBE, denn

 

  • die Pädagogische Assistenten werden nicht – wie seit Wochen befürchtet – kurzfristig arbeitslos!
  • die positive Arbeit unserer Pädagogischen Assistenten wird dadurch anerkannt!
  • die Weiterbeschäftigung erfolgt auf Stellen, also nicht mehr zeitlich befristet wie bisher, sondern unbefristet!
  • die Arbeit der Pädagogischen Assistenten wird durch diese Entscheidung fest institutionalisiert!
  • die Vergütung erfolgt nicht mehr nach TV 6, sondern grundsätzlich nach TV 8!

Der VBE freut sich, dass seine vielseitigen Initiativen und Verhandlungen mit dem Kultusministerium und den Landtagsfraktionen nun endlich  zum Erfolg geführt haben und

  • die Pädagogischen Assistenten jetzt wieder berufliche Perspektiven haben,
  • in einer höheren Vergütungsstufe eingestuft werden und
  • die Schulen weiter von ihrer anerkannten Arbeit profitieren können.

Der VBE hatte in einer Serie von sehr gut besuchten Veranstaltungen in allen vier Regierungspräsidien im ersten Halbjahr 2011 gemeinsam mit den teilnehmenden Pädagogischen Assistenten seinen Forderungskatalog erarbeitet und anschließend in die Verhandlungen mit den politischen Entscheidungsträgern nachhaltig eingebracht und jetzt im Ergebnis mit vollem Erfolg durchgesetzt!

Für alle Pädagogischen Assistenten an den Grundschulen in Baden-Württemberg, deren befristete Verträge erst 2013 auslaufen, wird sich der VBE ebenso als erfolgreicher Interessenvertreter nachhaltig für eine gleichberechtigte, unbefristete Weiterbeschäftigung einsetzen.

Gerhard Brand
VBE-Landesvorsitzender

Bernhard Rimmele,
Referatsleiter Arbeitnehmer im VBE

VBE empört: Kooperationslehrerinnen für Kindergärten erhalten auch im neuen Schuljahr keine Anrechnungen

Stuttgart. Beim Verband Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg hat man kein Verständnis dafür, dass die Kooperation Kindergarten-Grund­schule auch im neuen Schuljahr von den Lehrerinnen ohne eine einzige offi­zielle Anrechnungsstunde auf das Deputat getan werden muss.

VBE Landesvorsitzender Gerhard Brand

Gerhard Brand, VBE Landesvorsitzender

Seit Jahren müssen Grundschullehrerinnen die zeitintensive, aber wichtige Ko­operation mit den Kindergärten zum Nulltarif durchführen. Für diese wertvolle Tätigkeit hatte es einmal Anrechnungsstunden gegeben. Um den Haushalt des Landes zu entlasten, wurde dieser Zeitausgleich vor Jahren ersatzlos gestrichen.

 

Die enge Zusammenarbeit zwischen Kindergärten und Grundschule ist für den Schulerfolg der Kinder von großer Bedeutung. Da die Schulen im Interesse der Kinder den guten Kontakt zwischen den beiden Institutionen kontinuierlich för­dern wollten, übten die Grundschullehrerinnen die Kooperation weiterhin aus – sozusagen „auf eigene Rechnung“, ohne zeitliche Entlastung. Damit wurde und wird die Gutmütigkeit der Lehrerinnen ausgenützt.

Noch vor der Einschulung können möglicherweise später auftretende Schwie­rigkeiten bei Kindern erkannt und rechtzeitig gemeinsam mit den Erzieherinnen nach Lösungswegen gesucht werden. Die mehrmaligen Besuche der Kooperati­onslehrerinnen bei den ´Vorschülern` im Kindergarten, der Gedankenaustausch zwischen Erzieherinnen und Lehrerinnen sowie die Elternberatung und die El­ternabende vor der Einschulung haben sich als erfolgreiche Instrumente der Ko­operation erwiesen. „Es darf nicht sein, dass diese Arbeit von den Lehrerinnen weiterhin lediglich für ein anerkennendes Wort vom Schulleiter geleistet wird“, moniert VBE-Chef Gerhard Brand. Mittlerweile dürfte jedem Politiker klar ge­worden sein, wie wichtig und nötig die Kooperation Grundschule-Kindergarten für alle Beteiligten sei. „Diese Erkenntnis sollte sich wieder in einer spürbaren Anerkennung der geleisteten Arbeit, also in einer zeitlichen Entlastung, nieder­schlagen“, fordert der VBE-Chef. Wenn der zurückgefahrene Ergänzungsbe­reich den Schulleitern schon keinerlei Gestaltungsspielraum mehr lasse, den Lehrerinnen für ihren Einsatz eine Anrechnung auf ihr Regelstundenmaß zu geben, müssen diese Kooperationsstunden eben im amtlichen Organisationser­lass als Arbeitszeit ausgewiesen werden.

25.09.2011

„Wir müssen Altersarmut verhindern“

Der VBE-Geschäftsführer Thomas Frankenhauser hat die Pläne der Bundesregierung zur Reform der Rente grundsätzlich begrüßt. „Wir müssen Altersarmut verhindern. Deshalb ist es zu begrüßen, dass die Bundesregierung die zweifellos vorhandenen Herausforderungen im Renten-System jetzt zügig angehen will“, sagte Frankenhauser anlässlich eines Treffens mit den Kreisvorsitzenden seiner Organisation aus ganz Baden-Württemberg.

Thomas Frankenhauser, VBE-Geschäftsführer

Der Geschäftsführer betonte zudem, wie wichtig es sei, dass die verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen, insbesondere die Sozialpartner, frühzeitig von der Bundesregierung in die Reform-Debatte eingebunden würden. „Denn auch wenn wir das sachliche Ziel der Bundesregierung im Großen und Ganzen teilen, so werden wir über den richtigen Weg dorthin in den zuständigen Arbeitsgruppen sicherlich noch lange und intensiv diskutieren“, so Frankenhauser. „Die vorgelegten Pläne enthalten Licht und Schatten. Entscheidend ist für uns, dass am Ende der Debatte ein schlüssiges Gesamtkonzept steht, mit dem wir Altersarmut nachhaltig verhindern können.“

Der VBE-Geschäftsführer weiter: „Wir werden darüber diskutieren müssen, ob die Voraussetzungen für die von der Regierung vorgeschlagene Zuschuss-Rente nicht zu eng gefasst sind. Ganz allgemein lässt sich sagen: Einerseits soll sich die Lebensleistung lohnen und zu einem angemessenen Alterseinkommen führen. Andererseits müssen wir sicherstellen, dass diese Lebensleistung auch erbracht werden kann. Hier sind insbesondere die Arbeitgeber gefordert, sich beispielsweise für neue Altersteilzeitmodelle zu öffnen.“

VBE: Dass der Kaiser in seinen neuen Kleidern nackt auf die Straße geht, sollte es nur im Märchenland geben

Stuttgart/Karlsruhe. „Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube“, heißt es jetzt nach Schuljahresbeginn in vielen Lehrerzimmern im Land. Von den An­kündigungen der neuen Schulpolitiker ist noch nichts Habhaftes an der Ba­sis angekommen. Nach wie vor fehlt eine schulinterne Lehrerreserve, sind externe Krankheitsvertreter bereits an Schulen mit defizitärer Unterrichts­versorgung abgeordnet, ist der Ergänzungsbereich mit Stütz- und Förder­maßnahmen deutlich unterrepräsentiert, warten die pädagogischen Assis­tentinnen weiterhin vergebens auf die Verlängerung ihrer Arbeitsverträge.

VBE Landesvorsitzender Gerhard Brand

Gerhard Brand, VBE Landesvorsitzender

Der Landesvorstand des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Würt­temberg sieht zum Schuljahresanfang noch keine positiven Veränderungen an den Schulen. „Die Sparmaßnahmen der schwarz-gelben Landesregierung wer­den, wie gehabt, von Grün-Rot weiter geführt, wenn man einmal von der `Ent­eisung´ der 711 `eingefrorenen´ Lehrerstellen absieht, die aber noch keine Wen­de in der schlechten Unterrichtsversorgung gebracht haben“, sagt VBE-Landes­chef Gerhard Brand.

Der Ergänzungsbereich, der den Schulen Stütz- und Förderkurse, Arbeitsge­meinschaften und besondere Hilfsangebote – etwa für leserechtschreibschwache Schüler – ermöglicht, ist weiter zurückgefahren worden. Einzelne Stundenüber­hänge an Schulen führten nicht etwa zu einer schulinternen Krankheitsreserve, sondern meist zu Teilabordnungen der Lehrer an andere Schulen mit Defiziten im Pflichtbereich – oft auch nur mit wenigen Stunden.

Die pädagogischen Assistentinnen an den Hauptschulen, deren Verträge alle zum 31. Januar 2012auslaufen, haben zwar seit Juni die mündliche Zusicherung der Kultusministerin, dass sie unbefristet weiterbeschäftigt werden, aber noch nichts Schriftliches in der Hand. Die pädagogischen Assistentinnen werden sich nächsten Monat als „arbeitssuchend“ im Jobcenter melden müssen.

Dass der Klassenteiler, der unter Schwarz-Gelb im Sekundarstufenbereich, von 33 schrittweise auf 28 gesenkt werden sollte, wirklich weiter gesenkt wird, scheint mittlerweile auch nicht mehr so sicher zu sein. Die aktuelle Reduzierung von 31 auf 30 Schüler pro Klasse hatte noch die alte Regierung veranlasst.

Die Inklusion soll kommen, aber keiner weiß so richtig, wie sie finanziert wird und wann die Lehrer dafür entsprechend ausgebildet sind.

Die Gemeinschaftsschule wird als Zukunftsschule in den höchsten Tönen von Grün-Rot gelobt, was man sich aber konkret darunter vorzustellen hat, bleibt nebulös.

Was passiert mit den neuen Werkrealschulen, deren Zehntklässler nächstes Schuljahr zum ersten Mal die Prüfung ablegen sollen, was mit den neuen Profil­fächern in den Klassen 8 und 9, was mit der Berufsorientierung?

Die Schulen, die schon unter Kultusministerin Schavan (CDU) über zu viele „Baustellen“ geklagt haben, sehen unter der neuen Ministerin (SPD) noch mehr „Bauzäune“ und schöne Ankündigungsplakate, die in der Schullandschaft aufge­stellt werden, ohne dass auf den neuen Baustellen etwas Konstruktives passiert.

Ankündigungen alleine bringen die Schulen nicht voran, sondern stiften Unru­he und Verwirrung, erst recht, wenn die Realisierung in den Sternen steht und über den Haushaltsplan der Landesregierung nicht entsprechend finanziell geför­dert wird. Schüler hören Märchen gerne, Realpolitiker sollten sich hüten, zu bil­dungspolitischen Märchenerzählern oder Traumtänzern zu werden und Visionen zu versprechen, die nicht umsetzbar sind, weil schlichtweg das Geld fehlt. „Dass der Kaiser dann in seinen neuen Kleidern wirklich nackt auf die Straße geht, sollte es nur im Märchenland geben“, meint VBE-Chef Gerhard Brand.

22. September 2011

VBE zum Weltkindertag am 20. September:

„Kinderland“ als politischer Wille – „Nestwärme“ in den Familien

Stuttgart. „Die meisten Kinder werden bei uns ausreichend mit Nahrung, Kleidung, Medizin und Bildung versorgt, und trotzdem ist Baden-Württemberg noch weit davon entfernt, ein `Kinderland´ zu sein“, stellt der Sprecher des Ver­bandes Bildung und Erziehung (VBE) anlässlich des Weltkindertages fest.

VBE Pressesprecher Michael Gomolzig

Michael Gomolzig, Sprecher des VBE

Kein Kind muss hier – wie noch in vielen anderen Teilen der Erde – unmittelbar um sein Leben fürchten. Für eine wirklich glückliche Kindheit ist jedoch mehr vonnöten als täglich eine warme Mahlzeit, ein gemachtes Bett, ausreichend Kleidung, ein gepackter Schulranzen und bei Bedarf ein Fieberzäpfchen. Kinder brauchen Geborgenheit in der Familie – „Nestwärme“ -, eine liebevoll-konse­quente Begleitung – Erziehung – und immer wieder aufmunternde Anerkennung.

Unabhängig von seiner sozialen Herkunft hat jedes Kind ein Recht auf Bil­dung und Erziehung. Deutschland hat da auch nach den jüngsten OECD-Studien immer noch einigen Nachholbedarf. Deshalb möchte der VBE die bildungspoli­tischen Anstrengungen der neuen Landesregierung insbesondere auf den Ele­mentar- und Primarbereich gelenkt wissen. Die ersten zehn Lebensjahre sind die wichtigsten in der Bildungsbiografie eines jeden Kindes.

„Wir, Eltern wie Lehrer, stehen in der Pflicht, jedem Kind Zuwendung, Aner­kennung, Geborgenheit und neben der Erziehung eine umfassende Bildung an­gedeihen zu lassen“, so der VBE-Sprecher. Dadurch werde eine solide Basis für ein gesundes Selbstvertrauen des Kindes gelegt. Das sei unabdingbar für ein eigenverantwortliches Leben als mündiger Bürger in einer demokratischen Ge­sellschaft. Der VBE appelliert anlässlich des Weltkindertages an alle Erzie­hungsberechtigten, ihren Kindern dauerhaft verlässlichen Halt zu geben – in guten wie in wirtschaftlich schwereren Zeiten.

„Dass Eltern ein großes Interesse an der Entwicklung ihrer Kinder haben, hat sich erst wieder in der vergangenen Woche bei den Einschulungen im Land ge­zeigt. Diese Hoffnung, dieses Vertrauen – auch in die Institution Schule – gilt es zu erhalten“, so der VBE-Sprecher. „Eltern und Lehrer sollten sich als ebenbür­tige Partner einer Zweckgemeinschaft zum Wohle des Kindes begreifen. Das Land, das die Schulpflicht einfordert, muss die entsprechenden Rahmenbedin­gungen schaffen, damit in den Schulen optimal gelernt werden kann.“

18. September 2011

VBE: Kinder sollen gern zur Schule gehen

Freizeitstress kann Schulerfolg negativ beeinflussen

Stuttgart. Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg geht da­von aus, dass Eltern ihren Kindern mit der Schule keine Angst mehr ma­chen. Mit der Einschulung droht weder der oft zitierte „Ernst des Lebens“ noch sind Lehrer „Super-Nannys“, die den Kindern mit Strenge und Stra­fen all die Unarten austreiben, um deren „Ab-Erziehung“ sich die Eltern bisher vergebens bemüht haben. Kinder sollten voller Neugier und frei von Angst in die Schule kommen, und das sollte möglichst lange so bleiben.

VBE Landesvorsitzender Gerhard Brand

Gerhard Brand, VBE Landesvorsitzender

Der Lehrerverband rät Eltern – und nicht nur denen von Erstklässlern – intensi­ven Kontakt mit der Schule zu pflegen, sich einzubringen und einzumischen in die schulischen Gremien wie Elternbeirat und Schulkonferenz oder Förderver­ein. Die Teilnahme von Eltern an Projekten, bei Lerngängen oder in Arbeits­ge­meinschaften ist für das Schulleben unverzichtbar. Dies wird in den Bil­dungs­plänen auch ausdrücklich so beschrieben. „Zu einer intakten Schulgemein­schaft gehören nicht nur Lehrer und Schüler, sondern aktive, interessierte und enga­gierte Eltern“, wirbt VBE-Chef Gerhard Brand für eine gute Partnerschaft.

Eltern sollten sich für das Tun ihrer Kinder interessieren und sich eine Menge Zeit zum Zuhören nehmen, denn zumindest anfangs wollen die Kleinen noch eine Menge vom Schulalltag erzählen.

„Kinder sind auf Lob angewiesen und brauchen Anerkennung wie die Luft zum Atmen“, so der VBE-Chef, aber klare Grenzen und deut­liche Worte seien für eine gesunde seeli­sche Entwicklung gleichfalls notwendig.

Eltern sollten darauf achten, dass nicht zu vieles Fernsehen die Kinder vom eigenen Tun, vom  Lesen und Spielen abhält. Auf keinen Fall darf das freie, un­gelenkte kreative Spie­len zu kurz kommen. Ein übervoller Termin­kalender der Kinder am Nachmittag führt schnell zu krank machendem Zeit­druck und über­flüssigem Freizeitstress.

11. September 2011

VBE zum Unterrichtsbeginn nach den Sommerferien:

Schüler verlässlich begleiten – Intelligenz ist nicht alles

Stuttgart. „Körperliche und seelische Belastbarkeit, Konzentrationsfähigkeit, Aus­dauer und Geduld, Frustrationstoleranz, Geschicklichkeit, Einfühlungsver­mögen und Teamfähigkeit sind für eine erfolgreiche Schullaufbahn mindes­tens ebenso wichtig wie Intelligenz“, sagt der Vorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), Gerhard Brand, anlässlich des Unterrichts­beginns am Montag in Baden-Württemberg. „Schüler lernen nachhaltig am besten ganzheitlich: mit Kopf, Herz und Hand“, so Brand.

VBE Landesvorsitzender Gerhard Brand

Gerhard Brand, VBE Landesvorsitzender

Zu ehrgeizige Eltern sehen bisweilen ausschließlich die intellektuellen Vorzüge ihres Kindes und vernachlässigen den Blick auf andere Faktoren, die in der Schule gleichfalls eine nicht unerhebliche Rolle spielen: soziale, seelisch-emoti­onale, psychomotorische und physische Aspekte. Intelligenz ist nicht alles in der Schule. Gerade Eltern von hochbegabten oder vermeintlich hochbegabten Kin­dern fühlen sich schnell unverstanden, wenn Pädagogen den Schüler nicht nur mit der ausschließlich auf die kognitive Begabung ausgerichteten Brille sehen.

Insbesondere der Grundschulbildungsplan fordert und fördert Kommunikati­onskompetenz. Das Lernen miteinander und voneinander geschieht verstärkt in Gruppen- und Partnerarbeit. In der Grundschule hält der Lehrer keine Vorlesun­gen, sondern ermuntert die Schüler zum gemeinsamen Beraten, Ausprobieren und Schlussfolgern. Da haben es introvertierte Einzelgänger mitunter schwerer. Manche Kinder können sich bei Gruppenarbeit nicht so leicht ein- oder unter­ordnen, werden verhaltensauffällig und stören Mitschüler. Bisweilen haben die­se Kinder auch Probleme im Sport und bei gemeinsamen Spielen.

„Es ist für Eltern nicht damit getan, das Kind in der Obhut der Schule zu wis­sen und darauf zu vertrauen, dass die Lehrer alles schon irgendwie richten wer­den“, warnt der VBE-Chef. Das tägliche Interesse der Eltern an den Lernfort­schritten ihres Kindes sowie die Würdigung ordentlich gemachter Schul- und Hausaufgaben würden nicht nur Schulanfängern das Gefühl für die Wichtigkeit und Wertigkeit ihrer Arbeit geben. „Schüler entwickeln sich vor allem dann po­sitiv, wenn sie verlässlich Zuwendung, Aufmerksamkeit und Anerkennung er­fahren, Ermutigung statt Entmutigung, Geduld statt Ungeduld“, sagt Brand an die Adresse der Eltern und der Lehrer.

Die Politik dagegen müsse für entspre­chend optimale Rahmenbedingungen sorgen und dürfe es nicht bei Ankündigun­gen belassen. Gute Worte allein machten noch keine bessere Schule, so Brand.

9. September 2011

Der aktuelle Rechtsfall

Konflikt mit einem Schüler

Die Ausgangslage:

Dr. Christoph Wolk, VBE-Personalrat

Ein Lehrer einer Realschule unterrichtet das Fach Geschichte in einer 9. Klasse. Die Klasse ist als schwierig bekannt. Der sehr erfahrene und allgemein hoch angesehene Lehrer hat im laufenden Schuljahr zunehmend Schwierigkeiten mit einzelnen Schülern der Klasse. Besonders ein Schüler provoziert den Lehrer wiederholt massiv im Unterricht.

Diese Provokationen setzen sich mehrfach auch außerhalb des Unterrichts und des Schulgeländes fort. Nach dem Nachmittagsunterricht wird der Lehrer auf dem Heimweg in der Stadt vom Schüler mehrfach beleidigt. Aufgrund der Situation unternimmt der Lehrer vor Ort zunächst nichts.

Am nächsten Tag in der Geschichtsstunde läuft der Lehrer während einer Stillarbeitsphase durch die Schülerreihen. Dabei provoziert der Schüler den Lehrer erneut. Der Lehrer schlägt den Schüler daraufhin zweimal mit der flachen Hand von hinten leicht auf den Kopf und ermahnt den Schüler, mit den Provokationen aufzuhören.

Der Rechtsfall:

Infolge des Vorfalls erstattet der Vater des Schülers Anzeige wegen Körperverletzung und die Staatsanwaltschaft ermittelt. Der Lehrer muss sich vor Gericht verantworten und wird zu einer Geldstrafe verurteilt. Da der Lehrer Beamter ist, wird im nächsten Schritt vom Regierungspräsidium disziplinarisch gegen ihn vorgegangen.

Als VBE-Mitglied wendet sich der Lehrer mit der Bitte um Unterstützung an den VBE. Der VBE sieht ein dienstliches Vergehen des Lehrers. Sein Verhalten war in der geschilderten Situation nicht korrekt. Der VBE berät den Lehrer und stellt ihm einen Rechtsanwalt. Gleichzeitig setzen sich VBE-Personalräte für den Lehrer ein. In Verhandlungen wird erreicht, dass in disziplinarischer Sicht der Lehrer um eine weitere Geldstrafe herumkommt. Den durch das Regierungspräsidium erfolgten Verweis akzeptiert der Lehrer auf Anraten des VBE.

Christoph Wolk

Cybermobbing zum Nachteil von Lehrerinnen und Lehrern

Als Betroffene aktiv bleiben

Die älteren Jahrgänge unter uns wissen es noch: Es gab eine lange Zeit in unserem Leben als Lehrerin oder Lehrer, da gab es weder Internet noch Handy. Was es aber schon immer gegeben hat ist, dass Schülerinnen und Schüler das Wirken von Lehrkräften nicht nur dokumentiert, sondern auch kritisiert haben. Denken wir dabei nur an Beiträge in Schülerzeitungen und Abschlussabenden.

Rosi Drayer, Religionslehrerin, Mitglied im ÖPR beim SSA Lörrach

Seit wenigen Jahren sind durch die neuen Medien ganz neue Kommunikationsmöglichkeiten entstanden: Bilder und Texte können nicht nur publiziert, sondern auch manipuliert werden: Eine verdeckt aufgenommene Ton- oder Bildaufnahme im Unterricht – das ist rechtlich natürlich völlig unzulässig – wird bei Youtube eingestellt, Hineinmontieren einer Lehrkraft in eine Hinrichtungsszene oder Diffamierungen, die über Facebook verbreitet werden sind Beispiele hierfür und Beispiele, wofür der Begriff Cybermobbing steht.

Unter Cybermobbing werden unterschiedliche Aktivitäten zusammengefasst, mit denen Schülerinnen und Schüler ihre Lehrkräfte gezielt im Internet bloßstellen. Treffen kann es jede Lehrkraft, es kommt aber unter der Gymnasiallehrerschaft deutlich öfter vor als im GHWRS-Bereich.

Die Zahl der „Fälle“ ist überschaubar – wird aber eine Lehrerin oder ein Lehrer Opfer einer Cybermobbing-Attacke ist das für die meisten mit psychischen Belastungen verbunden. Was tun, wenn Lehrkräfte erfahren „Jetzt bin ich dran!?“ Auf keinen Fall sollten Lehrerinnen und Lehrer auf beleidigende und bedrohende E-Mails oder SMS-Botschaften antworten. Am besten diese sammeln und das Gespräch mit dem Verdächtigten in Anwesenheit einer weiteren Person führen und auffordern, damit aufzuhören.

Auch sollten Betroffene nicht versuchen aus Scham, die Angriffe mit sich selbst auszumachen. Was für alle schwierigen Situationen in der Schule gilt, ist auch hier goldrichtig: Sich Unterstützung suchen. Das Gespräch mit vertrauten Kolleginnen und Kollegen ist dabei nur der erste Schritt.

Bei der Hilfestellung für Betroffene ist zu unterscheiden, die juristische Hilfe sowie die persönliche-menschliche Hilfe. Für juristische Fragen liegen die Zuständigkeiten bei der Schulleitung, der Schulaufsicht und bei der Polizei. Das hängt natürlich von der Schwere des Einzelfalls ab.

Für die persönliche Hilfe kommen auch die Schulpsychologen und betriebsärztlichen Dienste in Frage. Das Kultusministerium hat seit zehn Jahren Rahmenverträge mit betriebsärztlichen Diensten abgeschlossen, die von der Schulaufsicht her, weisungsfrei und neutral arbeiten. Für den Regierungsbezirk Freiburg zum Beispiel ist der zuständige betriebsärztliche Dienst bei der IAS-Stiftung in Freiburg angegliedert.

Beachtung verdient in diesem Zusammenhang auch die ministerielle Handreichung „Cybermobbing zum Nachteil von Lehrerinnen und Lehrern“.

http://www.kultusportal-bw.de/servlet/PB/show/1248751/Mobbing_von_Lehrkraeften_im_Internet.pdf

Sie informiert über die präventiven Möglichkeiten wie zum Beispiel die Medienerziehung: Vielen Schülerinnen und Schülern ist die Tragweite ihrer Handlungen nicht bewusst. Hier ist auch die Zusammenarbeit mit der Polizei, die vielerorts mit ihren Spezialisten für Computerkriminalität auch vor Schulklassen wirken, zu erwähnen.  Die Einführung einer Rückmeldekultur an den Schulen kann dazu beitragen, dass Mobbing zum Nachteil von Lehrerinnen und Lehrern erst gar nicht entsteht.

Die Schule hat eine Vielzahl von Möglichkeiten, um auf das Fehlverhalten von Schülerinnen und Schülern je nach Schwere der Rechtsverletzung angemessen zu reagieren: mit den Mitteln des Schulrechts, Zivil- und/oder Strafrechts. Als Beispiel für eine zivilrechtliche Handlungsmöglichkeit sei genannt, dass eine Lehrkraft Anspruch auf Unterlassung hat, wenn Schüler Bild-, Ton- oder Filmmaterial einer Lehrkraft ohne deren Zustimmung ins Internet einstellen. Da es sich hierbei auch um eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts und des Rechtes am eigenen Bild handelt wird auch ein Bestand des Strafgesetzbuches (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes) erfüllt. Ebenso ist davon auch das Kunst- und Urhebergesetz berührt.

Unter anderem kann über die gängigen Suchmaschinen herausgefunden werden, ob etwas über eine Lehrkraft im Internet veröffentlicht ist. Und sollte etwas gefunden werden gilt: Als Betroffene aktiv bleiben.

Rosi Drayer, Hohentengen, Religionslehrerin, Mitglied im ÖPR beim SSA Lörrach

Bildungs- und Teilhabepaket – Gut gemeint, schlecht gemacht

Heike Stober, Mitglied des Landesvorstandes des VBE Baden-Württemberg

Der VBE-Landesvorsitzende Gerhard Brand bekräftigte bereits im Mai dieses Jahres: „Statt weiter auf den Abruf der Bildungspakete durch Hartz-IV-Familien zu warten, wäre eine direkte Förderung der Schulen mit Bundesmitteln wesentlich sinnvoller. […] Jedes Kind von Anfang an optimal individuell zu fördern und zu fordern, ist die beste Prävention gegen Schulversagen. Es ist ökonomischer, die öffentlichen Einrichtungen von den Kindertagesstätten über die Schulen bis hin zu den Universitäten dazu in die Lage zu versetzen, als später Abermillionen Euro über die Arbeitsagenturen in nachträgliche Fördermaßnahmen stecken zu müssen, um dann die jungen Menschen langsam wieder aufzubauen, die sich als die Verlierer des Bildungssystems sehen.“

Auch der VBE-Bundesvorsitzende Udo Beckmann forderte im Sinne größerer Bildungsgerechtigkeit: „Statt hilflose Sonderprogramme durch den Bund aufzulegen, wie das jüngste Bildungspaket, müssen Bund, Länder und Kommunen endlich gemeinsam die Bildungsrepublik anpacken“.

Das neue Hartz-IV-Bildungspaket für Kinder und Jugendliche einkommensschwacher Familien, wurde im Februar 2011 festgelegt, am 29. März 2011 gesetzlich beschlossen und gilt seit dem 1. April 2011. Ein Rechtsanspruch auf die Bildungsleistungen besteht bereits seit Januar 2011. Mit „heißer Nadel gestrickt“ wurde das Bildungs- und Teilhabepaket aufgrund auffallend zurückhaltender und unsystematischer Information der Bezugsberechtigten durch den Bund und in den Ländern sowie Kommunen kaum nachgefragt, so dass eine Antragsfristverlängerung bin zum 30.06.2011 erfolgte. „Ausbaden“ müssten die Situation die Kommunen, da die Länder durchgesetzt hatten, dass die Kommunen für die Ausgabe der Gutscheine zuständig seien. Die Kommunen verfügen jedoch aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht über eine Aufstellung des bezugsberechtigten Personenkreises. Die notwendigen Gesetze erwartet man im Landratsamt wiederum frühestens im Juli.

Tatsächlich erklangen in jüngster Vergangenheit zahlreiche Klagen hinsichtlich Überforderung bei Landratsämtern und Jobcentern, da für die Umsetzung der Bundesinitiative bislang keine zusätzlichen Stellen auf den Ebenen der Landkreise und der Kommunen geschaffen wurden.

Mit Blick auf den im schulischen Alltag offensichtlichen, zusätzlichen Unterstützungsbedarf benachteiligter Kinder und Jugendlicher sowie dem näher rückenden Stichtag, waren es letztlich vielerorts die Schulen, die in ihrem kommunalen Bezug und in unmittelbarem Kontakt zu Familien mit Kindern und Jugendlichen als zielgruppenorientiert agierende Informationsvermittler bezüglich des Bildungs- und Teilhabepakets fungieren mussten.

Auch unter Zurückstellung der erheblichen Kritik und Bedenken bezüglich der Sinnhaftigkeit der Maßnahme zur Verbesserung der Bildungschancen, soll das eingestellte Geld schnell bei den Kindern und Jugendlichen ankommen.

Wie zusätzlich aufwändig die aus dem Bildungspaket resultierenden, bürokratischen Aufgaben für Bildungseinrichtungen sind, zeigt bereits ein erster Blick auf die Leistungspalette, die unmittelbare schulische Auskünfte, d.h. schulische Vorgänge erforderlich machen. Dabei handelt sich insbesondere um Anträge auf Leistungen bezüglich Schulausflügen und mehrtägige Klassenfahrten, Schülerbeförderungskosten, Lernförderung und Zuschuss zum Mittagessen.

Das Bildungspaket hat erhebliche Veränderung im Schulalltag zur Folge, die je nach Schulstandort eine Massenleistung verlangt. Selbige wurde im Sinne der Unterstützung bedürftiger Kinder und Jugendlicher zum Teil ohne ursprüngliche Zuständigkeit zu diesem Zweck aus der Notwendigkeit im Augenblick heraus geleistet und bislang ohne systematische Vorbereitung und Entlastung von Schulleitungen und Lehrkräften erbracht.

Der zusätzliche Bürokratieaufwand und fehlende Ausführungsbestimmungen belasten Schulleitungen und Lehrkräfte in unverhältnismäßigem Umfang und vernichten Arbeitskapazitäten, die den Schülerinnen und Schülern zustehen.

Dagegen spricht sich der VBE Baden-Württemberg vehement aus.

Heike Stober