VBE zum Weltkindertag am 20. September:

Kinder im Land nicht nur als Konsumenten wertschätzen

„Die meisten Kinder in Deutschland können heute unter einer Fülle von Spielsa­chen auswählen, nennen Hightech-Geräte vom Smartphone bis zum Tablet ihr eigen, ziehen ausgefallene Kleidung an wie ihre Idole und können essen und trinken, was ihr Herz begehrt“, sagt der Vorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), Gerhard Brand, anlässlich des Weltkindertages. Trotz alldem mangele es aber noch zu vielen unter ihnen an „Nestwärme“, schränkt Brand ein.

VBE Landesvorsitzender Gerhard Brand
Gerhard Brand, VBE Landesvorsitzender„Die Kinder unserer Region müssen nicht aufgrund bewaffneter Konflikte täglich um ihr Leben fürchten. Sie werden nicht durch Kinderarbeit ausgebeutet. Sie dürfen kos­tenlos gute Schulen besuchen und bei Krankheit zu einem Arzt gehen. Und trotz dieses Wohlstandes fehlt vielen dieser Kinder immer noch etwas Elementares: Verlässlich emotionale Zuwendung in der Familie und eine sichere Zukunftsperspektive“, behaup­tet der VBE-Vorsitzende.

Die Werbebranche, die Wirtschaft und der Handel wertschätzen Kinder und Jugend­liche als kaufkräftige Konsumenten. Was Kinder haben wollen sollen, wird von Wer­bestrategen medienwirksam aufgezeigt und gewinnbringend von Firmen vermarktet. „Maßstab allen Handelns sollte das seelische Wohl des Kindes sein, die Stärkung seiner Persönlichkeit für das Leben in der Gemeinschaft“, mahnt Brand an. „Wir stehen in der Pflicht, in Kindern nicht nur die Konsumenten zu sehen. Jedem Kind muss verlässlich und dauerhaft Geborgenheit und Anerkennung zuteilwerden. Kinder spüren es, wenn sie nicht ernst genommen werden.

Unabhängig von seiner sozialen Herkunft habe jeder junge Mensch ein Recht auf Bildung und Erziehung, unterstreicht der VBE-Vorsitzende. In Deutschland gebe es da immer noch Nachholbedarf. Es gehe nicht um ein besseres Abschneiden Deutschlands in internationalen Vergleichstests, betont Brand, sondern um den klaren grundgesetz­lichen Auftrag zum Wohl des Kindes.

Der VBE fordert eine noch deutlichere Ausrichtung bildungspolitischer Anstrengun­gen auf den Elementar- und Primarbereich. Die Eingangsphase auf dem Bildungsweg muss endlich spürbar aufgewertet werden. Dazu gehört auch die stärkere gesellschaft­liche Anerkennung der an Grundschulen geleisteten hervorragenden pädagogischen Arbeit. „Dass Eltern ein großes Interesse an der Entwicklung ihrer Kinder haben, hat sich gerade erst wieder bei den Einschulungsfeiern gezeigt“, unterstreicht der VBE-Chef. Diese Hoffnungen, dieses Vertrauen in Schule und Lehrer gelte es zu erhalten.

Viele Fragen statt linearer, publizistischer Antworten.

Uschi Mittag, VBE-Referat Sonderschulen
Uschi Mittag, VBE-Referat Sonderschulen

Inklusive Beschulung wirft sehr viele Fragen auf. Lineare Antworten können nicht gegeben werden. Es geht dem Referat primär darum, pragmatische Wege der Umsetzung zu etablieren, die alle Kinder im Focus behalten und ihre möglichst optimale Förderung sichern.

Folgende Fragen müssen dabei reflektiert werden:

Welche Verbindlichkeiten gibt es bei der Schulwahl (noch)?

Welche Rechte haben Eltern behinderter und Eltern nicht-behinderter Kinder?

Welche Verantwortung und damit Pflichten hat die Landesregierung gegenüber der Schulverwaltung, die die Schulen beraten, begleiten, mit Ressourcen ausstatten muss?

Welche Pflichten hat der Schulträger?

Welche Verbindlichkeiten gehen die Schulen ein, wenn sie inklusiv arbeiten?

Wer garantiert, dass regelmäßig und objektiv evaluiert wird, wie die Leistungsentwicklung aller Kinder verläuft?

Kann man von Schulen realistischerweise verlangen, dass sich das Kollegium innerhalb eines Jahres so weit fortbildet, dass sie Kinder inklusiv beschulen können?

Wie soll das möglich sein?

Welche Fortbildungen müssen dafür angeboten und verbindlich besucht werden?

Wer überprüft dabei die Entscheidungsträger?

Zählt Ideologie mehr als pragmatisches Denken und die Sicht auf das einzelne Kind? Theorie mehr als Erfahrungen aus der Praxis?

Reicht ein Sonderschullehrer aus, um ein Berufsschulzentrum von mehr als 1400 Schülerinnen und Schülern sonderpädagogisch zu betreuen?

Können Gemeinschaftsschulen Schüler mit Anspruch auf ein Sonderpädagogisches Bildungsangebot ablehnen?

Von wem erhält der Sonderschullehrer Unterstützung, wenn er Schülerinnen und Schüler fördern muss, für deren Behinderungsart er nicht ausgebildet wurde?

Wie kann man verhindern, dass bei uns Verhältnisse wie in Hamburg, Berlin oder NRW um sich greifen? ( Schließen von Förderschulen, Mindestgrößenfestsetzung für SOS, fehlende Lehrkräfte…)

Wer garantiert, dass Sonderschullehrer, die inklusiv arbeiten, ausschließlich zur Erfüllung sonderpädagogischer Aufgabenbereiche an den Regelschulen eingesetzt werden?

Wer garantiert den inklusiv beschulten Kindern, dass sie dauerhaft an der Regelschule bleiben dürfen?

Wer überprüft, ob alle Kinder gleichberechtigt am Unterricht teilhaben können und ob alle die ihnen zustehende Förderung erhalten?

Was geschieht in inklusiven Klassen, wenn der Sonderschullehrer oder der Klassenlehrer ausfällt?

Woher sollen die notwendigen Sonderschullehrer kommen?(Wir haben in BW schon lange den Mangel verwaltet. Die Sonderschulen waren selten zu 100% versorgt, nicht selten bis zu 50% mit GHS-Lehrkräften!)

Mit welchen zeitlichen Ressourcen soll die Schulverwaltung bei ständigem Personalabbau die inklusiven Kinder gut begleiten, immer mehr inklusive Beschulungsmöglichkeiten einrichten, Eltern professionell beraten und für jedes Kind Bildungswegekonferenzen durchführen?

Wie soll der erhöhte Ressourcenbedarf – sowohl der Lehrkräfte als auch der Schulverwaltung – dauerhaft finanziert werden?

Wie werden die Deputate verändert, um dem erhöhten Beratungsbedarf und den ständig wachsenden Aufgabenfeldern (Inklusion, Informationsabende, zusätzliche Teambesprechungen, Weiterbildungen, Ausweitung der Frühförderung auf 0-3-jährige) gerecht werden zu können? Alles wie gehabt? Alles zusätzlich?

Wann werden die Verantwortlichkeiten der verschiedenen Leistungs- und Kostenträger (Schule / Jugendämter / Eingliederungshilfe / Krankenkasse / Schulträger) eindeutig geregelt sein, um den Kindern die notwendigen Hilfen garantieren zu können?

Fragen über Fragen – weit und breit keine zufriedenstellenden Antworten. Ich frage mich, wohin das führen soll? Dies hat nichts damit zu tun, ob man Inklusion positiv oder negativ gegenübersteht. Es sind Fragen, die die Kollegien umtreiben, die vor Ort in der Verantwortung stehen und die permanent – trotz übermäßigem Einsatz – an ihre Grenzen stoßen.

Krankmachende Arbeitsbedingungen kann sich Baden-Württemberg dauerhaft nicht leisten, genausowenig wie sinkende Leistungsergebnisse der Schülerinnen und Schüler als Resultat nicht geklärter und damit nicht gesicherter Rahmenbedingungen.

Fortbildung für neu bestellte Schulleiterinnen und Schulleiter

 

Thomas Stingl, Referat Schulleitung im VBE Südbaden
Thomas Stingl, Referat Schulleitung im VBE Südbaden

Das Schlagwort des Verband Bildung und Erziehung (VBE) von der „Professionalität der Lehrkräfte“ trifft erst Recht auf Schulleiter zu, der nicht nur für die ihm anvertrauten Lehrkräfte des Kollegiums, sondern auch für die gesamte Schulgemeinschaft und nicht zuletzt für sich selbst verantwortlich ist. Deshalb begrüßt unser Verband, dass das Land Baden-Württemberg sich auch auf Grund von VBE-Forderungen nach vielfältigen „Schwankungen“ dazu entschlossen hat, neue Schulleitungen besser zu begleiten. Grundsätzlich sind wir der Auffassung, dass Qualität von Schule voraussetzt, dass das Land Baden-Württemberg selbst ein Interesse hat, Schulleitungen gut zu qualifizieren. Wenn Gelder von außerhalb (z.B. Stiftungen usw.) eingesetzt werden, so ist stringent darauf zu achten, dass keine Abhängigkeiten entstehen. Prägende Phasen innerhalb des Berufslebens wie die Übernahme einer Schulleitung bedürfen deshalb einer intensiven Begleitung.

 

Inhalte der Fortbildungen

Die Fortbildungen aller neuer Schulleiterinnen und Schulleiter in der Probezeit wird anteilig von der Landesakademie Comburg und der Schulverwaltung vorgenommen. Für die fünf Module sind drei Wochen in einem Zeitraum von 2 Jahren vorgesehen. Inhaltlich bezieht sich die Fortbildung auf zwei Pflicht und drei aus fünf Wahlmodulen.

o   Einführungswoche (Pflicht)

o    Beratung und Beurteilung (Pflicht)

o   Qualitätsmanagement und Evaluation

o   Personalentwicklung im Rahmen der Evaluationsentwicklung

o   Teambildung im Rahmen der Schulentwicklung

o   Individualisierte Lernarrangements

o   Schulentwicklung im Rahmen inklusiver Beschulung

Die Durchführung dieser Themen erfolgt praxisnah unter Einbeziehung möglicher Problemstellungen durch die Teilnehmer/innen.

Das seit 2012 verschriftlichte, veränderte und anspruchsvollere Anforderungsprofil für Schulleitungen bildet die Grundlage für die Neukonzeption der Qualifizierungen. Dabei sollen auch die Erwartungen der heterogeneren Interessensgruppen, die neue Lernkultur und weitere Anforderungen der Gemeinschaftsschulen wie auch kommunale Bildungskonzeptionen thematisiert werden. Neben der Innnovationskompetenz wird auch die Ambiguitätskompetenz (gelingende Gespräche mit schulischen Interessensgruppen) der Mitglieder der teilnehmenden Schulleiterinnen und Schulleiter erweitert werden.

Einzige Konstante: die Veränderung

Bei der Konzeption dieser Fortbildung wurde schon im Jahre 2007 auf Praxisnähe geachtet. Schulleitungsmitglieder aller Schularten und Seminarleitungen wurden von Prof. Dr. Thomas Riecke – Baulecke beraten. Als Leiter des Instituts für Qualitätssicherung in Schleswig-Holstein hatte er schon die bisherige Einführungskonzeption in Baden-Württemberg evaluiert.

In der streng nach Qualifikation ausgewählten Lehrgangsleitung der neuen Einführungswochen wird auf die praktischen Erfahrungen in der Schulleitungstätigkeit Wert gelegt. Die FoBi-Tandems werden durch zwei Schulleitungsmitglieder gebildet, wobei in der Einführungswoche ein Schulleiter durch einen freien Trainer ersetzt werden kann. Die Lehrgangsteilnehmer werden schulartübergreifend zusammengestellt. Bei der Zusammenstellung sollen Schulgrößen (kleine und große Schulen) berücksichtigt werden. Auf ständige Evaluation der Schulleitungsseminare in regelmäßigen Abständen wird Wert gelegt.

Ein wichtiger Aspekt der neuen Konzeption wird auf der Arbeitszufriedenheit und auf den gesundheitlichen Aspekten für die Mittarbeiterinnen und Mitarbeiter liegen. Schulleiterinnen und Schulleiter müssen ihr Handeln darauf überprüfen, inwiefern es die Lehrergesundheit stabilisiert und fördert.

Inhaltlich unterliegen die Fortbildungsmodule ebenfalls einer ständigen Überprüfung und Weiterentwicklung.

Probezeitbegleitung

Die bisherige Praxis der Probezeitbegleitung für Schulleiterinnen und Schulleiter war völlig unzureichend. Es mangelte an personellen Ressourcen der Schulämter ebenso wie an inhaltlichen Konzepten und/oder an Durchführungsbestimmungen. Im Bedarfsfall musste Einzelbegleitung durchgeführt werden und ob dies immer zielführend war sei dahingestellt. Der VBE hat mehrfach eine landeseinheitliche Begleitkonzeption für Schulleitungen in der Probezeit angemahnt. In der neuen Konzeption sind Fortbildungen auf der Ebene der Regierungspräsidien und/oder der Staatlichen Schulämter als Begleitung in der Probezeit vorgesehen.

Die Inhalte:

o   schulische Kooperationspartner

o   juristische Fragen

o   Ressourcenverwaltung / Umgang mit Statistiken

o   Rollenverständnis, Loyalität / systemisches Handeln

Der VBE merkt an …

Der VBE begrüßt, dass im Bereich der Qualitätsentwicklung bei neuen Schulleitungen die Notwendigkeit fundierter Fortbildung und Begleitung gesehen wird. Ebenso ist es unumgänglich bestehende Konzepte stetig weiterzuentwickeln.

Dass endlich auch Aspekte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in entsprechende Module einfließen war seit langer Zeit überfällig. Der Verband kann sich aber die Bemerkung nicht verkneifen, dass dieser Aspekt bereits weiter „oben“ ansetzen muss. Hat die Politik in den letzten Jahren nicht alles dafür getan, den Schulleitungen, den Lehrkräften und den Schulen insgesamt große Pakete zu schnüren und aufzuladen nach dem Motto: „So, nun schaut einmal, wie ihr diese von A nach B bringt?“

Eine Schule im Bereich der Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real-, Gemeinschafts- und Sonderschulen (GHWRGS) zu leiten ist zu einer belastenden Aufgabe geworden. Dies gilt für Schulleitungen und für Stellvertreter/innen. Vergleichen wir diese Aufgaben mit den analogen im Gymnasialbereich (und den A 15-er Stellen der die Schulleitungen unterstützenden Abteilungsleitungen), so stellen wir weiterhin eine gravierende Benachteiligung fest. Für den GHWRGS-Bereich bleibt im Bereich der Bezahlungen und der Anrechnungen, beispielsweise auch für erweiterte Schulleitungsmitglieder, vergleichsweise zu wenig übrig. Die unbesetzten Schulleitungsstellen und die geringen Bewerberzahlen in diesen Schularten sind ein Ergebnis dieser unattraktiven Rahmenbedingungen vor dem Hintergrund der ständig wachsenden Aufgaben.

Wir müssen endlich dahin kommen, dass Schulleiter/innen keine Lehrkräfte sind, die nebenbei ein bisschen Schule verwalten. Schule gestalten erfordert qualifizierte hauptamtliche Schulleiter/innen mit geringem Lehrauftrag. Dazu braucht es Vorleistungen der Politik im Bereich der zeitlichen und finanziellen Ressourcen, die den Herausforderungen gerecht werden. Dafür, dass diese Themen nicht in Vergessenheit geraten, dafür steht der VBE.

Ganztagesgrundschulen neuen Zuschnitts – jetzt möglicher Bestandteil des Schulalltags

Lukas Beck, Referat Grundschulen VBE Landesbezirk Südbaden
Lukas Beck, Referat Grundschulen VBE Landesbezirk Südbaden

Unter Verweis auf die VBE-Stellungnahme im VBE-Magazin 4-14 zu den Ganztagesgrundschulen gehe ich hier auf die Eckdaten ein, die inzwischen ihren Weg durch den Landtag hinter sich haben. Der Veröffentlichungszeitpunkt fällt nicht zufällig mit dem Start der Ganztagesschulen neueren Modells, sowie mit dem Start des Antragszeitraums für die Beantragung neuer Ganztagesgrundschulen für das kommende Schuljahr zusammen. Das gleiche Prozedere gilt auch für die Grundstufe an Förderschulen. Der besseren Lesbarkeit ist es geschuldet, dass dies in diesem Text unter dem Begriff Ganztagesgrundschulen subsumiert ist.

BW goes GTS

Ganztagesschulen sind auf Grund des gesellschaftlichen Wandels zu einem notwendigen Bestandteil unserer Schullandschaft geworden.

Deshalb hat die Landesregierung mit den Kommunalen Landesverbänden gemeinsam Eckpunkte für das Ganztagsschulkonzept vereinbart. In Folge dessen wurde Mitte Juli 2014 eine neue, flexiblere Ganztagschule an Grundschulen und den Grundstufen der Förderschulen im Schulgesetz verankert. Daneben können die bisherigen Ganztagsgrundschulen weiterbestehen oder sich am neuen Konzept orientieren. Die Beantragung einer Ganztagesschule nach neuem Konzept erfordert die Beantragung des Schulträgers mit Zustimmung der Schulkonferenz. Dazu bedarf es der Erarbeitung eines pädagogischen Konzepts, das einen rhythmisierten Ganztagesbetrieb vorsieht. Schülerinnen und Schüler können nach der/den jeweils angebotenen Form/en zwischen der verbindlichen und der Wahlform wählen. Die getroffene Entscheidung ist ein Jahr bindend.

Reden wir über die Zeit und Geld

Für die Einrichtung einer Ganztagesgrundschule sind 25 Schülerinnen und Schüler (SuS) notwendig. Bei jeweils 4 weiteren wird eine neue Gruppe eingerichtet. Die „Zauberzahlen“ heißen also

29 SuS für 2 Gruppen
54 für 3 Gruppen
79 für 4 Gruppen       usw.

Die Schule wählt eines der folgenden Modelle aus

Die Höhe der Zuweisung pro
Gruppe beträgt:
Ganztagsangebot an
der Schule
 Lehrerwochenstunden-Zuweisung
pro Gruppe
3 Tage à 7 Zeitstunden          6
3 Tage à 8 Zeitstunden          9
4 Tage à 7 Zeitstunden          8
4 Tage à 8 Zeitstunden          12

 

Für SuS ist das Ganztagesangebot kostenlos. Eine Ausnahme bildet das (verpflichtend angebotene) Mittagessen, für das der Schulträger einen Beitrag verlangen darf. Die Organisation aller Angebote erfolgt durch oder in enger Kooperation mit der Schule.

Grundsätzlich liegt die Gesamtverantwortung für die Ganztagesschule, also auch für das Mittagessen, beim Land. Die Aufsicht beim Mittagessen wird vom Schulträger übernommen. Außerhalb des Speiseraums ist hingegen wieder die Schule verantwortlich. Diese erhält vom Land einen Geldbetrag nach einem festen Schlüssel, so dass neu einzustellende Betreuungspersonen derzeit 15 EUR Stundenlohn in Empfang nehmen dürfen. Die Anzahl der Aufsichtspersonen richtet sich ebenfalls nach einem Schlüssel, der sich an der Gesamtschülerzahl berechnet: grundsätzlich sind zwei Aufsichtspersonen anwesend, ab 161 Schüler 3, ab 241 Schülerinnen und Schüler vier, usw….

Ein neues Zauberwort heißt „Monetarisierung“. Das bedeutet, dass die Schule bis zu 50 Prozent der Lehrerwochenstunden (für den Ganztagesschulbetrieb) in Geld umwandeln kann, um außerschulische Partner zu bezahlen oder die Schulleitung zu entlasten. Letztere bekommt für den gesamten Organisationsaufwand im GTS-Betrieb nur 1 (eine!!!) Anrechnungsstunde und kann sich durch Monetarisierung eine zweite „erkaufen“. Eine Lehrerwochenstunde wird dabei mit 1860.- EUR berechnet. Der VBE ist der Ansicht, dass weder eine noch zwei Stunden Anrechnung dem tatsächlichen Arbeitsaufwand zur Organisation einer Ganztagesschule gerecht werden und fordert hier deutliche Nachbesserungen.

Die Ganztagesgrundschule muss unter den bestehenden Rahmenbedingungen unentgeltlich angeboten werden. Mit den Kooperationspartnern und den eingesetzten Personen müssen verlässliche schriftliche Absprachen getroffen werden. Die Formulare werden vom Kultusministerium zur Verfügung gestellt.

Alle bestehenden sonstigen Betreuungsprogramme des Landes laufen zum Ende des Schuljahres 2014/15 aus (Horte, verlässliche Grundschule, Nachmittagsbetreuung usw.). Ab 2016/17 gibt es zusätzlich nur noch das Jugendbegleiter-Programm.

Was derzeit möglich ist

Auch im Herbst 2014 können Anträge für das Schuljahr 2015/16 gestellt werden. Dies können sowohl Schulen tun, die den Ganztagesbetrieb über das neue Modell aufnehmen wollen, oder Schulen, die bereits Ganztagesschule sind und auf das neue Konzept umsteigen wollen. Schulen, an denen bereits ein Ganztageskonzept (nach bisherigem Modell) umgesetzt ist, können dieses auch künftig weiterführen. Sie können ihre „Umwandlung“ auch zu einem späteren Zeitpunkt beantragen.

Eltern deren Grundschule Ganztagesschule wird, die ihr Kind aber nicht dorthin geben wollen, stellen einen Antrag auf Einschulung in eine Nachbarschule ohne GTS-Betrieb. Dies gilt auch umgekehrt, wenn Eltern ihr Kind in eine GT-Schule geben wollen, aber am Ort keine angeboten wird.

Weiterführende Links:

http://www.kultusportal-bw.de/,Lde/Startseite/schulebw/Neues+GTS_Programm
Für Beratung steht außerdem die Serviceagentur „Ganztägig lernen“ zur Verfügung http://www.bw.ganztaegig-lernen.de

 

Gute Schule ist mehr als nur „der Pflichtbereich ist abgedeckt“

Kultusminister sieht Unterrichtsversorgung durch rosarote Brille

Beim Verband Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg ist man anderer Meinung als der Kultusminister. „Eine gute Unterrichtsversorgung ist mehr als nur `der Pflichtbereich ist abgedeckt´“, sagt VBE-Chef Gerhard Brand, zumal auch dieses Jahr der Ergänzungsbereich wieder als „Reserve­tank“ für durch Krankheit ausgefallene Lehrer herangezogen werde. Dass die Stellen vorne und hinten nicht reichten, sehe man auch daran, dass bereits hunderte von befristeten Krankheitsverträgen abgeschlossen werden mussten.

VBE Landesvorsitzender Gerhard Brand
Gerhard Brand, VBE Landesvorsitzender

Dass die Unterrichtsversorgung der Schulen „rechnerisch“ gewährleistet ist, wie es der Kultusminister der Öffentlichkeit immer wieder so gerne vorrechnet, entspricht zahlenmäßig durchaus der Wahrheit. Was jedoch eine 100-Prozent-Versorgung ist, definiert noch immer die Kultusbehörde. An den Schulen kommen deutlich weni­ger Stunden an, als dort wirklich benötigt werden, und das weiß auch die Lan­desregierung, darf das öffentlich jedoch nur nicht zugeben.

Der VBE weiß von Schulen, die deutlich zu wenig Differenzierungsstunden an­bieten können – im Grundschulbereich sind es so gut wie gar keine -, die keine einzige AG-Stunde mehr im neuen Schuljahr haben. Wie man da noch von „Schul­profilen“ reden kann, ist dem VBE völlig unklar. Der Ergänzungsbereich muss wieder als „Erste-Hilfe-Koffer“ herhalten, um daraus vorab Stunden des Pflicht­bereichs zu entnehmen. Schulen werden selbst bei geringeren Stundenüberhängen Lehrer stundenweise als Krankheitsstellvertreter abgezogen und dorthin abgeord­net, wo sonst kein Pflichtunterricht stattfinden könnte. Ganztages- und Gemein­schaftsschulen sowie die Inklusion benötigen mehr und nicht weniger Pädagogen.

„Dass der Bildungshintergrund und der Geldbeutel der Eltern auch unter Grün-Rot noch immer eine viel zu große Rolle spielen, kann man nicht wegdiskutieren“, moniert VBE-Chef Gerhard Brand. „Dass aber die Landesregierung weiterhin ge­rade bei den Schwächeren spart, ruft Unverständnis hervor. Kinder begüterter El­tern können sich Nachhilfe leisten. Schüler aus sozialen benachteiligten Schichten sind auf qualitativ hochwertige und ausreichende zusätzliche Angebote der Schu­len angewiesen, wovon es aber viel zu wenige gibt. Ganztagesschulen können ein Schritt für mehr Bildungsgerechtigkeit sein; aber nur mit binnendifferenzierendem Unterricht lassen sich nicht alle Defizite von Schülern kompensieren. „Da braucht man schon gezielt zusätzliche individuelle Fördermöglichkeiten durch Lehrer, die aber nicht ohne den Einsatz von Haushaltsmitteln zu bekommen sind“, sagt Brand.

VBE begrüßt den Vorstoß des Finanzministers, die Steuermehreinnahmen für Lehrerstellen zu verwenden

Beim Verband Bildung und Erziehung (VBE) findet die Ankündigung des Finanz­ministers Nils Schmid (SPD), Steuermehreinnahmen für den nicht vollzogenen Lehrerstellenabbau zu verwenden, uneingeschränkte Zustimmung. „Mehr Ge­meinschaftsschulen, mehr Ganztagesgrundschulen, die noch immer nicht umge­setzte Inklusion, mehr Heterogenität an den Realschulen und die Implementierung der Hauptschulabschlussprüfung an dieser Schulart, die Kooperation mit den Kindertagesstätten sowie eine Ausstattung der noch verbliebenen Werkrealschulen mit Pädagogen, die sie weiterhin handlungsfähig sein lässt, erfordern mehr und nicht weniger Lehrerstellen“, sagt VBE-Chef Gerhard Brand.

VBE Landesvorsitzender Gerhard Brand
Gerhard Brand, VBE Landesvorsitzender

Der VBE-Vorsitzende begrüßt, dass Finanzminister Nils Schmid (SPD) die Bemühun­gen des Kultusministers um eine bessere Schule jetzt finanziell mehr unterstützen will. „Eine gute Schule ist nicht zum Sonderpreis zu haben“, sagt Brand. Er sehe mit Sorge, dass jetzt vor Schuljahresbeginn vielerorts die Krankheitsreserve bereits fest verplant sei, der Ergänzungsbereich, zu dem Arbeitsgemeinschaften sowie differenzierende För­derstunden gehören, unter deutlichen Mangelerscheinungen leide. Der Ergänzungsbe­reich müsse immer mehr als „Nothilfe“ herhalten, damit zum Schuljahresbeginn die Stunden des Pflichtbereichs alle abgedeckt werden können. Schulen werden Lehrer als Krankheitsstellvertreter abgezogen und dorthin abgeordnet, wo sonst kein Pflichtunter­richt stattfinden könnte.

„Wer die Unterrichtsversorgung mit solch heißen Nadeln strickt, tut gut daran, spru­delnde Steuermehreinnahmen in Bildung krisensicher anzulegen und den Schulen die Lehrerstunden zuzubilligen, die sie benötigen, um weiterhin qualitativ hochwertige staatliche Schulen zu gewährleisten“, sagt der VBE-Landeschef und ermuntert die grün-rote Landesregierung künftig mehr in gute Schulen zu investieren und von dem unsäg­lichen 11.600 Lehrerstellen-weg-Programm jetzt auf immer und ewig Abstand zu neh­men. Nils Schmids dpa-Verlautbarung am Wochenende sei ein Schritt in die richtige Richtung, so Brand.