Fortbildung für neu bestellte Schulleiterinnen und Schulleiter

 

Thomas Stingl, Referat Schulleitung im VBE Südbaden
Thomas Stingl, Referat Schulleitung im VBE Südbaden

Das Schlagwort des Verband Bildung und Erziehung (VBE) von der „Professionalität der Lehrkräfte“ trifft erst Recht auf Schulleiter zu, der nicht nur für die ihm anvertrauten Lehrkräfte des Kollegiums, sondern auch für die gesamte Schulgemeinschaft und nicht zuletzt für sich selbst verantwortlich ist. Deshalb begrüßt unser Verband, dass das Land Baden-Württemberg sich auch auf Grund von VBE-Forderungen nach vielfältigen „Schwankungen“ dazu entschlossen hat, neue Schulleitungen besser zu begleiten. Grundsätzlich sind wir der Auffassung, dass Qualität von Schule voraussetzt, dass das Land Baden-Württemberg selbst ein Interesse hat, Schulleitungen gut zu qualifizieren. Wenn Gelder von außerhalb (z.B. Stiftungen usw.) eingesetzt werden, so ist stringent darauf zu achten, dass keine Abhängigkeiten entstehen. Prägende Phasen innerhalb des Berufslebens wie die Übernahme einer Schulleitung bedürfen deshalb einer intensiven Begleitung.

 

Inhalte der Fortbildungen

Die Fortbildungen aller neuer Schulleiterinnen und Schulleiter in der Probezeit wird anteilig von der Landesakademie Comburg und der Schulverwaltung vorgenommen. Für die fünf Module sind drei Wochen in einem Zeitraum von 2 Jahren vorgesehen. Inhaltlich bezieht sich die Fortbildung auf zwei Pflicht und drei aus fünf Wahlmodulen.

o   Einführungswoche (Pflicht)

o    Beratung und Beurteilung (Pflicht)

o   Qualitätsmanagement und Evaluation

o   Personalentwicklung im Rahmen der Evaluationsentwicklung

o   Teambildung im Rahmen der Schulentwicklung

o   Individualisierte Lernarrangements

o   Schulentwicklung im Rahmen inklusiver Beschulung

Die Durchführung dieser Themen erfolgt praxisnah unter Einbeziehung möglicher Problemstellungen durch die Teilnehmer/innen.

Das seit 2012 verschriftlichte, veränderte und anspruchsvollere Anforderungsprofil für Schulleitungen bildet die Grundlage für die Neukonzeption der Qualifizierungen. Dabei sollen auch die Erwartungen der heterogeneren Interessensgruppen, die neue Lernkultur und weitere Anforderungen der Gemeinschaftsschulen wie auch kommunale Bildungskonzeptionen thematisiert werden. Neben der Innnovationskompetenz wird auch die Ambiguitätskompetenz (gelingende Gespräche mit schulischen Interessensgruppen) der Mitglieder der teilnehmenden Schulleiterinnen und Schulleiter erweitert werden.

Einzige Konstante: die Veränderung

Bei der Konzeption dieser Fortbildung wurde schon im Jahre 2007 auf Praxisnähe geachtet. Schulleitungsmitglieder aller Schularten und Seminarleitungen wurden von Prof. Dr. Thomas Riecke – Baulecke beraten. Als Leiter des Instituts für Qualitätssicherung in Schleswig-Holstein hatte er schon die bisherige Einführungskonzeption in Baden-Württemberg evaluiert.

In der streng nach Qualifikation ausgewählten Lehrgangsleitung der neuen Einführungswochen wird auf die praktischen Erfahrungen in der Schulleitungstätigkeit Wert gelegt. Die FoBi-Tandems werden durch zwei Schulleitungsmitglieder gebildet, wobei in der Einführungswoche ein Schulleiter durch einen freien Trainer ersetzt werden kann. Die Lehrgangsteilnehmer werden schulartübergreifend zusammengestellt. Bei der Zusammenstellung sollen Schulgrößen (kleine und große Schulen) berücksichtigt werden. Auf ständige Evaluation der Schulleitungsseminare in regelmäßigen Abständen wird Wert gelegt.

Ein wichtiger Aspekt der neuen Konzeption wird auf der Arbeitszufriedenheit und auf den gesundheitlichen Aspekten für die Mittarbeiterinnen und Mitarbeiter liegen. Schulleiterinnen und Schulleiter müssen ihr Handeln darauf überprüfen, inwiefern es die Lehrergesundheit stabilisiert und fördert.

Inhaltlich unterliegen die Fortbildungsmodule ebenfalls einer ständigen Überprüfung und Weiterentwicklung.

Probezeitbegleitung

Die bisherige Praxis der Probezeitbegleitung für Schulleiterinnen und Schulleiter war völlig unzureichend. Es mangelte an personellen Ressourcen der Schulämter ebenso wie an inhaltlichen Konzepten und/oder an Durchführungsbestimmungen. Im Bedarfsfall musste Einzelbegleitung durchgeführt werden und ob dies immer zielführend war sei dahingestellt. Der VBE hat mehrfach eine landeseinheitliche Begleitkonzeption für Schulleitungen in der Probezeit angemahnt. In der neuen Konzeption sind Fortbildungen auf der Ebene der Regierungspräsidien und/oder der Staatlichen Schulämter als Begleitung in der Probezeit vorgesehen.

Die Inhalte:

o   schulische Kooperationspartner

o   juristische Fragen

o   Ressourcenverwaltung / Umgang mit Statistiken

o   Rollenverständnis, Loyalität / systemisches Handeln

Der VBE merkt an …

Der VBE begrüßt, dass im Bereich der Qualitätsentwicklung bei neuen Schulleitungen die Notwendigkeit fundierter Fortbildung und Begleitung gesehen wird. Ebenso ist es unumgänglich bestehende Konzepte stetig weiterzuentwickeln.

Dass endlich auch Aspekte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in entsprechende Module einfließen war seit langer Zeit überfällig. Der Verband kann sich aber die Bemerkung nicht verkneifen, dass dieser Aspekt bereits weiter „oben“ ansetzen muss. Hat die Politik in den letzten Jahren nicht alles dafür getan, den Schulleitungen, den Lehrkräften und den Schulen insgesamt große Pakete zu schnüren und aufzuladen nach dem Motto: „So, nun schaut einmal, wie ihr diese von A nach B bringt?“

Eine Schule im Bereich der Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real-, Gemeinschafts- und Sonderschulen (GHWRGS) zu leiten ist zu einer belastenden Aufgabe geworden. Dies gilt für Schulleitungen und für Stellvertreter/innen. Vergleichen wir diese Aufgaben mit den analogen im Gymnasialbereich (und den A 15-er Stellen der die Schulleitungen unterstützenden Abteilungsleitungen), so stellen wir weiterhin eine gravierende Benachteiligung fest. Für den GHWRGS-Bereich bleibt im Bereich der Bezahlungen und der Anrechnungen, beispielsweise auch für erweiterte Schulleitungsmitglieder, vergleichsweise zu wenig übrig. Die unbesetzten Schulleitungsstellen und die geringen Bewerberzahlen in diesen Schularten sind ein Ergebnis dieser unattraktiven Rahmenbedingungen vor dem Hintergrund der ständig wachsenden Aufgaben.

Wir müssen endlich dahin kommen, dass Schulleiter/innen keine Lehrkräfte sind, die nebenbei ein bisschen Schule verwalten. Schule gestalten erfordert qualifizierte hauptamtliche Schulleiter/innen mit geringem Lehrauftrag. Dazu braucht es Vorleistungen der Politik im Bereich der zeitlichen und finanziellen Ressourcen, die den Herausforderungen gerecht werden. Dafür, dass diese Themen nicht in Vergessenheit geraten, dafür steht der VBE.

Das neue Schulleitungsbesetzungsverfahren

Mangelnde Reformfreudigkeit kann man dieser Landesregierung mit Sicherheit nicht vorwerfen. Hilfreich wäre es allerdings, wenn die Auswirkungen solcher Reformen im Vorfeld besser überdacht würden und das von diesen Auswirkungen betroffene Umfeld besser auf Neuerungen vorbereitet würde. Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) beklagt, dass Zeitdruck und das ständige Schielen nach der Haushaltskasse die Qualität der beabsichtigten Maßnahmen mindern. Kosmetik macht noch keine Neuerung und erst recht keine Qualität aus. So bleiben viele gute Ansätze bereits im Startloch hängen. Manches erscheint aber auch ideologiebehaftet und passt deshalb wenig zu den gegebenen Rahmenbedingungen.

Sonja Dannenberger, Rektorin, Talschule Wehr
Sonja Dannenberger,
Rektorin, Talschule Wehr

Auch im Hinblick auf das neue Schulleitungsbesetzungsverfahren wird einiges davon sichtbar. Einerseits gibt es Schulkreise, in denen wegen der landesweit schlechten Rahmenbedingungen für die Schulleitung fast 10 Prozent der Schulen auf zum Teil vergeblicher Rektorensuche sind, andererseits werden die Bedingungen für die Gewinnung von Schulleitungen verschärft. Dies geschieht momentan durch die Neuregelung der im Auswahlverfahren gestellten Anforderungen wie auch durch die Einführung der Drittelparität in der Schulkonferenz. Weiterhin notwendig wäre allerdings das seit Jahren vom VBE geforderten Begleit- und Unterstützungspaket für Schulleitungen in der Probezeit. Dieses allerdings scheint wieder einmal an der Bereitschaft der Finanzpolitiker zu scheitern, den Schulämtern genügend Personal für diese zusätzliche, wichtige Aufgabe bereitzustellen. Wir sehen: Es bleiben für den VBE viele Felder zu bearbeiten. Die zwei wichtigsten Schritte aber muss die Politik bald leisten, damit Schulleitung wieder attraktiv wird: Mehr Zeit für Schulleitungen zum Gestalten von Schule und eine totale Überarbeitung des Gehaltsgefüges. So lange es Mitglieder der Schulleitung gibt, die genauso viel oder weniger verdienen als die nachgeordneten Lehrkräfte, so lange wird sich der Run auf die verantwortungsvollen Posten in Grenzen halten. Wenn das Land bei den Schulleitungen weiterhin nach Eignung, Leistung und Befähigung eine Bestenauslese betreiben will, sollte es schnellstens danach streben, dass eine Auslese überhaupt möglich wird. Bei vielfach nur einer Bewerbung pro Stellen wird das Wort ‚Auslese‘ zur Farce.

Schritt für Schritt zur Schulleitung

Vorbereitungen

Durch die kürzlich erfolgte Harmonisierung des Verfahrens in den einzelnen Regierungsbezirken wurden Bestandteile des neuen Verfahrens zur Gewinnung von Schulleitungen bereits vorab in die Tat umgesetzt. Auch die von den dadurch entstandenen Neuerungen betroffenen Verfahren werden nach der bisher geltenden Verwaltungsvorschrift durchgeführt. Sobald die Überarbeitung aber in Kraft tritt (das ist zu Beginn des Schuljahres 2014/15 vorgesehen), werden die Neuerungen greifen. Werfen wir also einen Blick darauf, wie künftig Schulleitungen gewonnen werden sollen:

Die Ausschreibung soll wie bisher im Amtsblatt K.u.U. erfolgen, wird allerdings von einer erweiterten Ausschreibung im Netz begleitet. In der erweiterten Ausschreibung spiegelt sich das schulspezifische „Anforderungsprofil Schulleiterinnen/Schulleiter“ wider. Das Formblatt für die Bewerbung wird von der Schulaufsicht (in der Regel Schulamt) unmittelbar den betroffenen oberen Schulaufsichtsbehörden vorgelegt (gegebenenfalls also auch  Regierungspräsidien bei Bewerbungen nach außerhalb).

Nach der Erstellung der Bewerberübersicht wird beim Regierungspräsidium eine vierköpfige Auswahlkommission gebildet, der zwei Mitglieder der Schulaufsicht angehören. Der Schulträger und die Schulkonferenz entsenden je ein weiteres Mitglied, die innert vier Wochen benannt werden. Diese Auswahlkommission soll sich idealerweise während des gesamten Verfahrens nicht verändern. Scheidet dennoch ein Mitglied aus, so hat es einen Beitrag zu verfassen, damit die von ihm begleiteten Prüfungsteile in die Endwürdigung mit einfließen. Diese beiden Mitglieder der Auswahlkommission werden schriftlich auf ihre Verschwiegenheit verpflichtet, die über das Verfahren hinaus andauert. Sie nehmen am Überprüfungsverfahren teil um Transparenz herzustellen. Ihre Eindrücke werden in die Bewertung der Überprüfungsmaßnahmen miteinbezogen. Die Beauftragte für Chancengleichheit (BfC) erhält auf jeden Fall diese Bewerberübersicht auch. Falls Schwerbehinderte unter den Bewerbungen sind, gilt dies auch für die Vertretung der Schwerbehinderten.

Überprüfungsverfahren

Unabhängig von einer vorliegenden Regelbeurteilung wird eine Anlassbeurteilung durch den Vorgesetzten erstellt. Dies kann entfallen, wenn die vorhergehende Anlassbeurteilung nicht älter als zwei Jahre ist. Sie ist aber in der Regel dennoch zu erstellen, wenn sich Status oder Aufgabenbiet seit der letzten Fertigung der Anlassbeurteilung verändert haben. Der Prüfungsteil „Unterrichtsanalyse mit Beratung“ umfasst eine Unterrichtseinheit in einem nicht affinen Fach. Das „Bewerbergespräch“ erfolgt in Form eines strukturierten Interviews. Der Bewerber/die Bewerberin bereitet die mediengestützte Präsentation eines Sachverhaltes vor und bearbeitet eine schwierige schulische Alltagssituation. Diese vier Prüfungsteile des weiteren Überprüfungsverfahrens sind für jede jeweils zu besetzende Stelle neu durchzuführen. Sie werden in verbalisierter Form bewertet: Anforderungen hervorragend erfüllt …gut erfüllt …im Wesentlichen erfüllt …nicht erfüllt.

Diese erbrachten Leistungen werden zusammengefasst, begründet und an die beiden Mitglieder des Schulträgers und der Schulkonferenz übersandt, bevor deren Gremien ein Votum für den Besetzungsvorschlag abgeben.

Bevor die Gremien beteiligt werden, informiert die Schulaufsicht die Bewerber. Diese können eine Besprechung verlangen. Frühestens fünf Arbeitstage danach werden die Gremien informiert.

Abschluss des Besetzungsverfahrensverfahrens

Die Auswahlkommission bestimmt in einer Mehrheitsentscheidung (bei Stimmengleichheit bestimmt die Schulaufsicht) den Besetzungsvorschlag. Zuvor kann die Schulaufsicht ein Gespräch mit den weiteren Mitgliedern der Auswahlkommission führen.

Nach der Entscheidung wird dem Schulträger und der Schulkonferenz ein Merkblatt über das Verfahren und die Blätter 1 bis 4 der Bewerberübersicht überlassen. Nach der Gremienbeteiligung fasst die Schulaufsichtsbehörde die Ergebnisse in einem Abwägungsvermerk zusammen. Im Dissensfall trifft das Ministerium unter Berücksichtigung aller vorliegenden Unterlagen die Besetzungsentscheidung.

Schlussendlich erhalten die ernennende Stelle, der Bezirkspersonalrat und ggfls. die Schwerbehindertenvertretung eine Bewerberübersicht als Information. Personalrat und Schwerbehindertenvertretung werden nach den einschlägigen Bestimmungen am Verfahren beteiligt.

Stellvertretende Schulleitungen im GHWRGS-Bereich

Das Verfahren wird vom (ggfls. aufnehmenden) Schulamt geführt. Es entscheidet auch über den Besetzungsvorschlag auf der Basis von Eignung, Befähigung und Leistung. Neben der Erstellung einer Anlassbeurteilung erfolgt ein Bewerbergespräch. Das Verfahren schließt ab mit der Beurteilung besonders gut geeignet …gut geeignet …geeignet oder …nicht geeignet.

Die Schulleitung wird am Bewerbungsverfahren beteiligt. Sie erhält eine Bewerberübersicht und soll als Beobachter am Bewerbergespräch teilnehmen. Sie gibt gegenüber dem Schulamt eine Stellungnahme ab. Bei einvernehmlichem Besetzungsvorschlag wird dies in der Bewerberübersicht festgehalten. Andernfalls erhält die Schulleitung nach Mitteilung eines anderen Besetzungsvorschlages nochmals die Gelegenheit zur Stellungnahme, die dem Besetzungsvorschlag beigefügt wird. Auch eine Nichtstellungnahme der Schulleitung wird dort vermerkt. Stellungnahmen der Schulleitung im Rahmen dieses Besetzungsverfahrens haben nicht den Charakter einer dienstlichen Beurteilung.

Besetzung von Fachberaterstellen in der Schulaufsicht

Das Verfahren wird vom Regierungspräsidium geführt und erfolgt auf Basis der Bestenauslese. Das Verfahren besteht aus einer Anlassbeurteilung, einem Bewerbergespräch sowie einer Unterrichtsanalyse mit Beratung und endet mit einer der folgenden Beurteilungen: besonders gut geeignet …gut geeignet …geeignet oder …nicht geeignet.

Besonders diesen Teil des neuen Besetzungsverfahrens hält der VBE für völlig überzogen, da am Ende eine finanzielle „Beförderung“ von 38,81 EUR brutto monatlich steht. Leider ist auch gerichtlich festgestellt, dass eine anteilige Kürzung bei Teilzeitkräften gesetzeskonform ist.

Fazit

Der VBE begrüßt jegliche Qualitätsverbesserung im Bereich Schule und Unterricht. Er steht zum Leistungsprinzip und befürwortet eine Bestenauslese. Die Politik hat dafür den erforderlichen Rahmen zu schaffen, indem er die Schulaufsicht personell in die Lage versetzt, solche Verfahren ordnungsgemäß durchzuführen.

Bewerberinnen und Bewerber für Leitungsfunktionen sind nach ihrer Bestellung / Ernennung nicht nur in der Probezeit zu unterstützen und wertschätzend zu begleiten. Stellenbesetzungssperren und persönliche Wartezeiten stehen diesem Anliegen entgegen. Zeitliche Entlastungen für Funktionsinhaber sind dringend notwendig um ihr Amt nicht nur verwaltend, sondern auch gestaltend wahrnehmen zu können. Eine Überarbeitung des Gehaltsgefüges ist dringend geboten.

Wieso können Schulleiterinnen und Schulleiter für den Personalrat kandidieren?

Für den Bereich der Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real, Gemeinschafts- und Sonderschulen ist in Baden-Württemberg nicht die „direktoriale“ Schulleitung vorgesehen. Deshalb tragen die Amtsinhaber nicht den Titel „Direktor“ wie in den beruflichen und allgemeinbildenden Gymnasien. Stattdessen sind unsere „Rektoren“ in dieser „kollegialen“ Schulverfassung „Primus inter pares“, die Ersten unter den Gleichen. In den Gymnasien sind die Direktoren Vorgesetzte, die direkt den Regierungspräsidien -Abt. 7- unterstehen, während sie bei uns Weisungsberechtigte sind und das Schulamt zwischengeschaltet haben. Deshalb ist an Gymnasien der Personalrat – im Gegensatz zu den Schulen in „unserem“ Bereich, auch vor Ort installiert.

Trotzdem sind unseren Schulleiterinnen und Schulleitern in den vergangenen Jahren Rechte zugewachsen, die das Personal tangieren, beispielsweise durch Auswahlentscheidungen bei schulbezogenen Ausschreibungen. Oder: Mit der Personalausgabenbudgetierung an Schulen (PAB) wird den Schulleitungen ein neues Instrumentarium zur Verfügung gestellt, um flexibel schulische Aufgaben erfüllen zu können. Dies kann auch das Personal tangieren. Lehrbeauftragte an Schulen sind der Schulleitung direkt nachgeordnet und auch durch das Erstellen dienstlicher Beurteilungen für Kolleginnen und Kollegen treffen Schulleitungen Personalentscheidungen.

Schulleiter/-innen sind als Teil der Dienststelle aber auch Dreh- und Angelpunkt für die Umsetzung der Bildungspolitik vor Ort. Insofern nehmen sie als „Kollege/-in“ im Kollegium eine echte Sonderstellung ein. Einerseits sind sie als Beamte dazu verpflichtet, loyal die bildungspolitischen Vorgaben umzusetzen. Andererseits sollen sie das Kollegium auf kollegiale Art mitnehmen, motivieren. In diesem stürmischen bildungspolitischen Umfeld kommt dies fast einer Quadratur des Kreises gleich.

Per Definition arbeitet der Personalrat vertrauensvoll mit dem Schulamt zusammen (und umgekehrt!). Einen Personalrat an Schulen gibt es nicht. Also ist auch für die Lösung von durch Rektoren entstandenen Problemen das Schulamt zuständig. Und für dieses ist der Örtliche Personalrat ja der Ansprechpartner.

Wo das steht? Am 12.12.2001 hat der Bayrische Verwaltungsgerichtshof endgültig entschieden, dass Schulleiter mit Befähigung zur Dienstlichen Beurteilung weiterhin in den Personalrat wählbar sind. Damals hatte die Bayrische GEW (die sich seit Jahren bei ungefähr 20 Prozent Organisationsanteil tummelt) Schulleiter Sonderpädagogischer Förderzentren aus dem Personalrat drängen wollen (da waren wohl zu viele VBE-ler dabei). In der damaligen Anwaltsbegründung wurden Schulleiter als „Fremdkörper“ bezeichnet, die Tatsache, dass Schulleiter für den Personalrat kandieren als „Lebenslüge“ tituliert.

Diese Vorstellungen der Antragsteller sind in der Verhandlung sang- und klanglos untergegangen. Das Gericht führte im Rahmen der mündlichen Verhandlung u.a. aus, wer nicht das Rückgrat besitze, seine Meinung im Personalrat zu vertreten, nur weil sein Beurteiler auch Mitglied im gleichen Gremium ist, der solle besser nicht für den Personalrat kandidieren.

Fazit: Auch Schulleiter, welche die Befugnis zur dienstlichen Beurteilung besitzen, sind in den Personalrat wählbar. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

VBE: Schulleitungsstellen immer weniger attraktiv

Bei nur einer Bewerbung keine Bestenauswahl mehr möglich

Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg sorgt sich um die Neubesetzung von Schulleitungsstellen. „Wenn für das Amt des Schulleiters oder Konrektors – wenn überhaupt – nur ein Bewerber, geschweige denn eine Be­werberin den Hut in den Ring wirft, kann man beim Besetzungsverfahren doch nicht mehr von einer Bestenauswahl reden“, sorgt sich VBE-Chef Gerhard Brand um die Qualitätsentwicklung der Schulen und prangert die mangelnde Attrakti­vität von Funktionsstellen an.

VBE Landesvorsitzender Gerhard Brand

Gerhard Brand, VBE Landesvorsitzender

Immer weniger Pädagogen wollen heute Rektor einer Schule werden. Bei den meisten Besetzungsverfahren gibt es nur einen Bewerber für das anspruchsvolle Amt, manche Stellen müssen wiederholt ausgeschrieben werden. Häufig hält die Schulaufsicht ver­geblich Ausschau nach geeignetem Personal, was nicht für die Attraktivität des Lei­tungsamtes spricht. Lehrer fürchten mehr Frust als Freude bei der Herausforderung Schulleitung. „Wenn es keine Bestenauswahl mehr gibt, wird aber auf Dauer die Qualität der Schulen leiden“, warnt VBE-Chef Brand.

Die Ursachen für die deprimierende Bewerberlage sind vielfältig. Zum einen gelten viele der Leitungsstellen finanziell als wenig attraktiv. Das Besoldungsgefüge insge­samt ist in Schieflage. Der Rektor einer kleineren Grundschule und der Leiter eines Gymnasiums werden aus laufbahnrechtlichen Gründen mit bis zu 2000 Euro monatlich unterschiedlich hoch besoldet. Konrektoren an Haupt- und Werkrealschulen verdienen nach dem angekündigten Wegfall der Zulage genauso viel wie die nach A 13 beförder­te Hauptschulkollegen, denen sie dienstliche Weisungen erteilen können. Die Schüler­zahl gilt bei Funktionsstellen als Maßstab für die Besoldungsstufe. Wenn man die deut­liche Zunahme der Aufgaben neben der regulären Unterrichtstätigkeit und den damit verbundenen Mehraufwand an Zeit mit einrechnet, sinkt bei einer Beförderung oft so­gar der reale „Stundenlohn“. Rektoren und Konrektoren werden mit der offiziellen Übertragung der neuen Aufgaben nicht sofort befördert, sondern erst Monate später. Durch drohende Schließungen oder Umwandlung von Schulen kommt ein weiterer Unsicherheitsfaktor für mögliche Bewerber hinzu. Obendrein hat die grün-rote Lan­desregierung die Appetit machenden Führungsseminare für interessierte Lehrkräfte aus finanziellen Gründen ersatzlos gestrichen. „So kann man keine an der Zukunft orien­tierte Personalentwicklung betreiben“, kritisiert Brand.