VBE: Gerechtigkeitsdefizit bei Realschulen vom Kultusminister erkannt – Differenzierungsstunden sollen angehoben werden

Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg begrüßt es, dass der Kultusminister das Gerechtigkeitsdefizit bei Realschulen erkannt hat und die­sen, ab dem Schuljahr 2015/16 zusätzlich 500 Lehrerstellen für individuelle Förde­rung von Schülern sowie für ein differenziertes Kurssystem zur Verfügung stellen wird. So zumindest hat die Ulmer Südwestpresse am Mittwoch berichtet. Im Ge­genzug sollen die Realschulen auch den Hauptschulabschluss anbieten.

VBE Landesvorsitzender Gerhard Brand
Gerhard Brand, VBE Landesvorsitzender

Der VBE hat immer darauf hingewiesen, dass es nicht sein könne, dass die Schulart mit der mittlerweile größten Heterogenität der Schülerschaft, die Realschule; was die Ver­sorgung mit zusätzlichen Differenzierungsstunden (Poolstunden) angehe, weiter so gra­vierend benachteiligt werde. Während Gymnasien und Hauptschulen über ein zusätz­liches Kontingent von 11 Stunden pro Zug verfügen können, haben die Realschulen von Grün-Rot lediglich 2,2 Stunden zugebilligt bekommen. Unter Schwarz-Gelb gab es sogar gar nichts. Der VBE fordert 12 Wochenstunden.

Der VBE besteht weiterhin auf die dringend notwendige Angleichung der Lehrer­besoldung – auch mit Blick auf die Gemeinschaftsschulen, wo Lehrer aller Schularten in einer Lerngruppe unterrichten, aber von A 9 (Fachlehrer) bis A 14 (Oberstudienrat) unterschiedlich hoch besoldet werden.

Bereits heute werden Realschul- und Hauptschullehrer an den Pädagogischen Hoch­schulen gleich ausgebildet. Trotzdem rangieren im Schuldienst Hauptschullehrer eine Gehaltsstufe unter der der Realschulkollegen.

VBE-Chef Gerhard Brand mahnt an, die Grundschullehrerkräfte gleichfalls nicht aus dem Blick zu verlieren, die das Fundament legen und heute schon alle Schüler mit unterschiedlichen Begabungen unterrichten, jedoch die höchste Wochenstundenzahl der wissenschaftlichen Lehrer, keine Beförderungsmöglichkeiten und die niedrigste Besol­dung im Vergleich zu Realschul- und Gymnasiallehrern haben. Das Einstiegsgehalt für alle Lehrer müsse bei A 13 (3.800 Euro brutto) liegen, fordert der VBE-Landesvorsit­zende

VBE skeptisch: Die Übergangsquoten auf Realschulen und Gymnasien steigen – aber auch die Abschlüsse?

Vor allem seit dem Wegfall der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung dür­fen sich Realschulen und Gymnasien über eine erhöhte Nachfrage freuen. Eltern „versuchen“ trotz einer anders lautenden Empfehlung, ihrem Kind den höherwer­tigen Abschluss zu ermöglichen. Das Kultusministerium tut ein Übriges, indem es die steigenden Übergangszahlen – insbesondere von Kindern mit Migrationshin­tergrund – als Erfolg verkauft, so, als hätten die Schüler schon allein mit dem Übertritt auf das Gymnasium das Abitur bereits in der Tasche.

VBE Pressesprecher Michael Gomolzig
Michael Gomolzig, Sprecher des VBE

Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg sieht mit Sorge, dass die Übergangsquoten auf die weiterführenden Schulen Jahr für Jahr statistisch penibel erfasst werden, nicht jedoch zu den an der gewählten Schulart realiter erreichten Ab­schlüssen in Korrelation gesetzt werden. Ein hoher Übergang auf das Gymnasium be­deutet eben nicht gleichzeitig das Ansteigen der Schüler mit erfolgreichem Abitur.

Mit einer Übergangsquote von 65 Prozent auf das Gymnasium liegt die Stadt Heidel­berg im oberen Bereich. Wenn in großen Städten wie Stuttgart oder Mannheim nicht einmal zehn Prozent der Kinder in einer Haupt- oder Werkrealschule angemeldet wer­den, spricht das jedoch nicht unbedingt für eine signifikante Steigerung des Leistungs­vermögens und Leistungswillens der anderen Schüler.

Von den Realschulen und Gymnasien hört man sehr deutlich, dass viele Schüler stark unterstützt werden müssen, um den Anforderungen überhaupt entsprechen zu können. „Die Schüler sind überfordert und besuchen die falsche Schulart“, heißt es dann schnell. Zu Recht fordern Realschulen und Gymnasien mehr Unterstützung bei dieser neu zu­sammengesetzten Schülerschaft. Heterogenere Klassen können nur mit mehr Zeit, inten­siverer Betreuung und damit auch mit kleineren Klassen auf Dauer erfolgreich sein.

In den Stufen 7 und 8 müssen einige Haupt-/Werkrealschulen sowie Realschulen zu­sätzlich neue Klassen bilden. Sogenannte „abgeschulte“ Schüler, die meist zum wieder­holten Male sitzengeblieben und somit an der gewählten Schulart „gescheitert“ sind, füllen plötzlich die Klassen in der Schulart, in die man das Kind nach der vierten Klasse eigentlich nicht stecken wollte. Statistiken darüber werden nicht geführt. „Sollte es dann gar keine Hauptschule mehr in der Region geben, weil sie sukzessive alle geschlossen worden sind, wird die neue Gemeinschaftsschule zum Auffangbecken der Gescheiter­ten“, mahnt der VBE-Sprecher und fordert, jetzt Zahlen auf den Tisch zu legen.

VBE: Realschulen bangen um ihren Weiterbestand

Nicht die Schülerzahl macht Sorge, sondern die Begehrlichkeiten anderer

Stuttgart. 429 öffentliche und 65 private Realschulen gibt es in Baden-Württemberg. Seit­dem die grün-rote Landesregierung auf die Gemeinschaftsschule setzt, fürchten bestehende Realschulen eine „feindliche Übernahme“ durch die neue Schulart, weiß der Verband Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg. Unter den landesweit 120 Anträgen auf Einrichtung einer Gemeinschaftsschule im neuen Schuljahr sind nach Angaben des Kultusministeriums lediglich vier Realschulen. Das Verlangen nach der neuen Schulart scheint bei den Realschulen nicht sonder­lich ausgeprägt zu sein.

VBE Pressesprecher Michael Gomolzig

Michael Gomolzig, Sprecher des VBE

Obwohl die Realschulen eher zu viel als zu wenig Schüler haben, geht doch die Angst in den Kollegien um, dass der Bestand der Schule gefährdet sein könnte. Grund dafür ist die Hartnäckigkeit, mit der das Kultusministerium versucht, den Realschulen ein Aufgehen in der „Gemeinschaftsschule“ schmackhaft zu machen. „Wenn man jetzt von Seiten der Landesregierung die Realschulen zu der neuen Schulart zu sehr drängt, tut das der Realschule, den Lehrern, Schülern und Eltern nicht gut”, sagt der VBE-Sprecher und verweist auf die alte Wikingerweisheit: „Wirf deinen alten Eimer niemals weg, be­vor du nicht weißt, ob der neue wirklich dicht ist.“

„Wir fühlen uns in unserer Arbeit nicht mehr wertgeschätzt“, so eine Realschullehre­rin aus Mannheim. Es sei frustrierend, „wenn der oberste Dienstherr eine Schulart mit rund 500 Standorten, 14.000 Lehrkräften und 240.000 Schülern zum Auslaufmodell erklärt, obwohl diese Schulen hervorragend arbeiten und dem Land verlässlich leis­tungsstarke und leistungsbereite Absolventen bescheren.“

Durch den Wegfall der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung hat die Realschu­le Schüler hinzugewonnen, ist die Vielfalt an Schülerpersönlichkeiten größer gewor­den. „Dieser Herausforderung haben sich die Realschulen gestellt“, versichert der VBE-Sprecher.

Der VBE will nicht die Abwicklung der Realschule, sondern deren Stärkung durch den Ausbau des Wahlpflichtbereiches, eine Überarbeitung der Konzeption der Fächer, die Hervorhebung des typischen Profils dieser Schulart, eine zeitliche Entlastung der Kollegien und Schulleitungen, zusätzliche Lehrerstunden und Pädagogische Assisten­ten, die es bisher nur an Grund- und an Werkrealschulen gibt, sowie die Erweiterung der Realschule um zwei Jahrgangsstufen mit der Möglichkeit, dort die Fachhochschul­reife zu erwerben (R8) und eine verstärkte Vernetzung mit den beruflichen Gymnasien.

Vorbereitungsdienst / Referendariat für das Lehramt an Realschulen

Vorbemerkungen

Die Ausbildung dient dem Ziel, die/den zukünftige/n Realschullehrer/in*) zu befähigen, den Erziehungs- und Bildungsauftrag erfolgreich und verantwortungsvoll wahrzunehmen. Ausgehend von den pädagogischen und fachdidaktischen Einsichten, Erfahrungen und Fertigkeiten, die der Realschullehreranwärter (RLA) während seines Studiums erworben hat, steht die sachrichtige, praxisnahe und kindgerechte Umsetzung des Bildungsplans im Mittelpunkt der Ausbildung. In allen Ausbildungsbereichen wird die erzieherische Dimension des jeweiligen fachlichen und fächerübergreifenden Unterrichts behandelt.

Pädagogisches Handeln beinhaltet auch die Übernahme erzieherischer Verantwortung. Der RLA soll deshalb schrittweise in die vielfältige berufliche Tätigkeit des Lehrers als Erzieher, Organisator von Lernsituationen und Klassenlehrer eingeführt werden.
Die nachfolgenden Ausführungen gelten für RLA, die Ihre Prüfung an der Pädagogischen Hochschule nach der RPO I vom November 2003 abgelegt oder eine gleichwertige Zulassungsvoraussetzung erworben haben. Es ist empfehlenswert zu Beginn der Ausbildung die Prüfungsordnung genau durchzulesen. Nur so sind Sie über den Ablauf der Ausbildung sowie über die Prüfung gut informiert).

Gliederung des Vorbereitungsdienstes

Der Vorbereitungsdienst wird in zwei Abschnitte untergliedert, in denen der RLA die anstehenden Aufgaben mit zunehmender Eigenständigkeit übernimmt:

Hospitationsphase

Der erste Ausbildungsabschnitt dauert ein Unterrichtshalbjahr (Februar bis Schuljahresende) und dient der vertieften Einführung des RLA in die Erziehungs- und Unterrichtstätigkeit an Realschulen. Er umfasst die Ausbildung am zuständigen Staatlichen Seminar für Didaktik und Lehrerbildung (RS) und an den entsprechen- den Realschulen, denen der RLA zugewiesen wurde.

In der Anfangszeit des Vorbereitungsdienstes werden sich die RLA vor allem mit den örtlichen Gegebenheiten der Schule (Fachräume, Kopiermöglichkeiten, Medien usw.) vertraut machen, Schulleitung, Verwaltung und Lehrerkollegium kennen lernen sowie bei verschiedenen Lehrkräften und in verschiedenen Klassen hospitieren. Im ersten Ausbildungsab- schnitt lernt der RLA darüber hinaus auch die Aufgaben eines Klassenlehrers und die verschiedenen Gremien der Schulen kennen. Empfehlenswert darüber hinaus ist die Beschäftigung mit den Gegebenheiten am Schulort, zum Beispiel Kooperationsmöglichkeiten mit Vereinen, Kirchengemein- den oder Jugendmusikschulen zu erfragen.

Die RPO II sieht vor, dass die RLA im ersten Ausbildungsabschnitt wöchentlich in der Regel bis zu 11 Unterrichtsstunden unterrichten. Der Unterricht des RLA findet in diesem Halbjahr innerhalb des Lehrauftrages an- derer Lehrkräfte statt (begleiteter Ausbildungsunterricht) und soll in zunehmendem Maße selbstständig erfolgen. Für einen erfolgreichen Vorbereitungsdienst ist es wichtig, dass der RLA mit den Mentoren, sowie den Schulleitungen und dem Lehrerkollegium, ein vertrauensvolles Verhältnis entwickelt und sich für konkrete, konstruktiv formulierte Kritik offen zeigt. Zielvereinbarungen können die Entwicklung der RLA positiv verstärken. Eine kritische Reflexion des eigenen Unterrichts sollte nach jeder gehaltenen Unterrichtsstunde erfolgen.
Die schulische Ausbildung wird durch begleitende Veranstaltungen an den Seminaren ergänzt. Rückmeldungen erfolgen in erster Linie durch die Mentoren sowie nach den Unterrichtsbesuchen durch die entsprechenden Lehrbeauftragten (Seminare), aber auch durch Schulleitungen.

Eigenverantwortlicher Unterricht

Der zweite Ausbildungsabschnitt umfasst zwei Ausbildungshalbjahre. Er umfasst den selbständigen Unterricht mit eigenem Lehrauftrag, begleitende Veranstaltungen des Seminars und die Prüfung. In der Regel unterrichtet der Anwärter 11 Wochenstunden (bei Schwerbehinderung 10) selbständig, davon mindestens neun (bei Schwerbehinderung acht) in kontinuierlichen Lehraufträgen. Ein Lehrauftrag ist ab Klasse 8 zu übernehmen, Klasse 10 bleibt in der Regel von der Übernahme eines Lehrauftrags ausgeschlossen. Fachfremder Unterricht darf nicht erteilt werden.
Selbständiger und eigenverantwortlicher Unterricht setzt die eigenverantwortliche Planung voraus. Der RLA erstellt daher für jede von ihm unterrichtete Klasse und für jedes Fach zu Beginn des Schuljahres einen Stoffverteilungsplan. Die täglichen Unterrichtsvorbereitungen sollen in schriftlicher Form erfolgen.

Unterrichtsbesuche

Der RLA erhält von seinen Ausbildern am Seminar in jedem Fach zwei Unterrichtsbesuche an seiner Schule. Er fertigt vor jedem Unterrichtsbesuch einen ausführlichen Unterrichtsentwurf an. Unmittelbar an den Unterrichtsbesuch schließt sich ein Beratungsgespräch an. Die Ergebnisse des Beratungsgesprächs werden vom Ausbilder in einem Protokoll zusammengefasst, das dem RLA zeitnah ausgehändigt wird. Der Schulleiter besucht den RLA mindestens einmal pro Ausbildungsfach im Unterricht.

Ausbildung am Seminar

Nach der vorwiegend theoretischen Ausbildung im Rahmen des Dreifachstudiums an der PH, erwerben die RLA im Vorbereitungsdienst eine fundierte praktische Ausbildung in der Schulrealität. Die Verantwortung dabei obliegt den ausbildenden Schulen und den Staatlichen Seminaren für Didaktik und Lehrerbildung (Realschulen). Die RLA werden am Seminar

  • in Pädagogik,
  • in den Fachdidaktiken der Ausbildungsfächer,
  • in Schulrecht, Beamtenrecht sowie schulbezogenem Jugend- und Elternrecht sowie
  • in ergänzenden Veranstaltungen der Seminare (Ergänzungsbereich, Projekte, Exkursionen, Zusatzangebote, . . .) ausgebildet.

Projektorientiertes und Fächer verbindendes Arbeiten sowie der Umgang mit neuen Medien sind integrative Inhalte der Seminarveranstaltungen.

Prüfungen

Jeder RLA muss folgende Prüfungen ablegen:

1.) Schulrechtsprüfung: mündliche Prüfung (20 Min.)

2) Dokumentation mit Präsentation sowie fachdidaktisches Kolloquium mit Schwerpunkt in projektorientiertem Arbeiten: Aus den drei Ausbildungsfächern wird ein Präsentationsfach ausgewählt. Hierzu fertigt der RLA eine Dokumentation an. Die Präsentation des fachbezogenen und projektorientierten Unterrichtsvorhabens ist eine Einzelprüfung und dau- ert 20 Minuten. Das sich an- schließende Kolloquium ist eine Einzelprüfung von 30 Minuten. In diesem gewählten Fach wird keine Lehrprobe abgelegt.

Sonderregelung: RLA mit zwei studierten Fächern wählen ebenfalls ein Fach für die Dokumentation und Präsentation sowie fachdidaktischem Kolloquium mit Schwerpunkt in projektorientiertem Arbeiten, allerdings absolvieren diese RLA im gewählten Fach zusätzlich die Lehrprobe mit fachdidaktischem Kolloquium. Die beiden Kolloquien dürfen sich inhaltlich nicht überschneiden. In der Regel prüft der Ausbilder.

3.) Beurteilung der Unterrichtspraxis sowie fachdidaktisches Kolloquium: In zwei Unterrichtsfächern wird jeweils eine Unterrichtsstunde (Lehrprobe) gezeigt, an die sich das fachdidaktische Kolloquium (je 30 Min.) anschließt. In der Regel prüft nicht der eigene Ausbilder.

4.) Pädagogik: Das pädagogische Kolloquium ist eine mündliche Einzelprüfung und dauert 30 Minuten. In der Regel prüft der Ausbilder.

5.) Schulleiterbeurteilung: Der Schulleiter erstellt (in Abstimmung mit den Mentoren) ein Langzeitgutachten, das mit zur Leistungsziffer zählt.

Ausnahmen

Für RLA, die mit zwei Ausbildungsfächern    den Vorbereitungsdienst beginnen, gelten Übergangsregelungen (s. o.). Auch für Absolventen mit Europalehramt treten Sonderregelungen in Kraft.

Die Angaben wurden sorgfältig zusammengestellt, trotzdem übernimmt die Verfasserin keine Gewähr für die Stimmigkeit der Ausführungen. Beachten Sie deshalb die aktuellen Aushänge an ihrem Seminar und lesen Sie die Prüfungsordnung (RPO II), die Sie auf der Homepage der jeweiligen Seminare finden (www.seminare-bw.de)

Der VBE wünscht Ihnen für den Vorbereitungsdienst viel Erfolg und steht Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.
Edda Langecker, Stellvertretende Landesvorsitzende, Email: Edda.Langecker@www.vbe-bw.de