Gewissenserforschung zum Thema „Inklusive Beschulung

Statt Antworten, die keiner hat – viele Fragen

Mit diesem Arbeitstitel hat die Arbeitsgruppe Schule und ethische Bildung vom Regierungspräsidium Tübingen 2006 eine Broschüre betitelt. Da im Blick auf UN-Konvention und Umsetzung der inklusiven Beschulung vieles ungeklärt ist, bediene ich mich dieses Titels und stelle die folgenden Fragen in den Raum: 

  • Gibt es klare Vorgaben für die inklusive Beschulung?
  • Kann garantiert werden, dass sich die Arbeitsbedingungen für alle Schülerinnen und Schüler – aber auch für die Lehrkräfte – nicht verschlechtern?
  • Gibt es Lehrkräfte, die diesen schulischen Anforderungen entsprechen können?
  • Haben sie gelernt, mit Lernstörungen und Verhaltensauffälligkeiten – bis hin zum Psychiatriebedarf – umzugehen?
  • Gibt es Rahmenbedingungen, um im Bedarfsfall eingreifen zu können? (Auszeitraum / betreuendes Personal)
  • Hat der Elternwille grundsätzlich Vorrang, auch wenn vor Ort die adäquate sonderpädagogische Förderung nicht umgesetzt werden kann?
  • Sind Schulleitungen darauf vorbereitet, Belastungsgrenzen bei ihren Kolleginnen und Kollegen zu erkennen und angemessen zu reagieren?
  • Stehen ihnen dafür Ressourcen zur Verfügung?
  • Gibt es Sonderpädagogen, die zur Verfügung stehen, um ständig an der Regelschule zu sein – natürlich aus den verschiedenen Fachrichtungen, denn sonst macht es keinen Sinn?
  • Gibt es eine Zusammenarbeit des KM mit dem Sozialministerium, um die Rahmenbedingungen von Jugendhilfe, Eingliederungshilfe und Schulsystem in Bezug auf Inklusion abzustimmen?
  • Gibt es Definitionen über die Verpflichtung der Schulträger? (Umbaukosten / Betreuungskräfte / Fahrkosten…?)
  • Gibt es darüber hinaus Fachdienste, die die notwendige Unterstützung liefern: Krankenschwester, Ergotherapie, Physiotherapie, Logopäden… und wer finanziert diese? (Wenn ich es richtig verstanden habe, soll niemand vom Regelbesuch ausgeschlossen werden!)

 Anmerken möchte ich, dass ich seit mehr als 20 Jahren im Sonderpädagogischen Dienst arbeite und die Schülerinnen und Schüler – wo immer möglich – an den Regelschulen belassen habe.

Es geht mir nicht um Sonderbeschulung als einzigen Weg, es geht mir vielmehr um eine realistische und nicht um eine ideologische Einschätzung der pädagogischen Alltagsbewältigung.

Wir wollen doch eine schulische Verbesserung für alle Schülerinnen und Schüler erreichen und die Qualität der Förderung erhalten, oder?

Über ideologiefreie, sachliche, konstruktive Rückmeldungen würde ich mich freuen. 

Uschi Mittag, VBE-Referatsleiterin Sonderschulen

VBE sieht große Not im Sonderschulbereich

Pädagogen fehlt eine entsprechend starke Lobby in der Gesellschaft

Stuttgart. Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) sieht die Sonderschulen in Ba­den-Württemberg zurzeit ein wenig im Abseits. Die VBE-Referatsleiterin Uschi Mittag macht bereits vor Schuljahresbeginn eine „große Not“ bei der Versorgung der Schulen mit Sonderpädagogikstunden aus.

Uschi Mittag, VBE-Referatsleiterin Sonderschulen

Vor ernsten Erkrankungen sind auch Sonderschulpädagogen nicht gefeit. „Was aber besonders prekär ist“, klagt die VBE-Referatsleiterin Mittag, sei, dass es nur eine ganz kurze Liste mit Namen von Lehrern gebe, die die sonderpädago­gische Ausbildung absolviert haben und als Krankheitsvertretung in Betracht kommen könnten. So müssten an Sonderschulen auch Grund- und Hauptschul­lehrer, Erzieher, Heilpädagogen und Physiotherapeuten als Krankheitsvertretung eingesetzt werden, sofern sie überhaupt zur Verfügung stehen. Junge Kollegin­nen werden schwanger und dürfen aufgrund des Beschäftigungsverbotes schon lange vor Beginn des Mutterschutzes nicht mehr eingesetzt werden. Da dieses Fehlen aber nicht als Krankheit gilt, ist es schwierig, Ersatz für die ausfallenden Stunden zu bekommen.

Außenklassen und Kooperationsklassen haben sich intensiv auf den Weg ge­macht, wissen aber teilweise nicht mehr, wie sie mit den zugewiesenen Ressour­cen all die Pflichtfelder abdecken sollen – denn diese Neuerungen werden in der Lehrerstundenzuweisung nicht genügend berücksichtigt, obwohl jede Koopera­tionsklasse rund 12-15 Lehrerwochenstunden zusätzlich benötigt.

Die Förderschulen werden – entsprechend dem Organisationserlass – prozentu­al der Gesamtschülerzahl des Einzugsgebietes mit Lehrerstunden versorgt, ob­wohl die Zahl der Schüler in den Förderschulen nicht analog zu der der übrigen Schulen zurückgeht. „So entstehen zwangsläufig zusätzliche Defizite“, klagt Mittag.

Wenn Eltern im Zuge der Inklusionsbemühungen auf einer Beschulung des behinderten Kindes an der örtlichen Grundschule bestehen, müssen Grundschul­kollegen das sonderpädagogische Bildungsangebot umsetzen, ohne dafür ent­sprechend ausgebildet zu sein.

Der VBE hofft nun auf die Zusage der neuen Landesregierung, mehr Sonder­schulpädagogen einzustellen, die dann auch an den Grundschulen für bedarfs­gerechte Angebote sorgen könnten.

28. August 2011

VBE: Auch an Gemeinschaftsschulen werden Sonderschullehrer benötigt

VBE Landesvorsitzender Gerhard Brand

Gerhard Brand, VBE Landesvorsitzender

Stuttgart. „Selbst wenn alle Sonderschulen per Gesetzesänderung völlig abgeschafft werden würden, wird man Lehrkräfte mit einer gründlichen sonderpädagogischen Ausbildung auch künftig mehr denn je benötigen“, sagt der Landesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg, Gerhard Brand.

Wenn infolge der UN-Konvention und den Bemühungen um Inklusion die Integration von Schülern mit eigentlich sonderpädagogischem Förderbedarf so um gesetzt werden würde, dass alle heute Sonderschulen besuchenden Kinder und Jugendliche in allgemein bildenden Schulen aufgenommen werden müssten – sei es in die Hauptschule oder in die Gemeinschaftsschule, wäre deren besonderer Förderbedarf trotzdem weiterhin gegeben.

Die Politik muss folglich alles unternehmen, dass künftig an allen Schulen die personellen, räumlichen und sächlichen Ressourcen so vorhanden sind, dass Kinder mit einem Handicap nicht noch einmal zusätzlich benachteiligt würden, weil die Rahmenbedingungen für eine inklusive Beschulung nicht vorhanden sind. Das differenzierte Sonderschulwesen in Baden-Württemberg leistet zurzeit einen fachlich hoch angesiedelten Beitrag zur Integration Benachteiligter.

Es darf auch nicht sein, dass man bei der angestrebten inklusiven Beschulung so verfährt wie bei der Einführung neuer Fächer oder Fächerverbünde, indem man zunächst diese an den Schulen installiert und erst dann die Lehrkräfte gründlich darauf vorbereitet beziehungsweise aus- und fortbildet. Grund-, Haupt-, Realschul- und Gymnasiallehrer wären ohne eine gründliche sonderpädagogische Ausbildung ziemlich hilflos und würden der Sache mehr schaden als nützen. Wer Integration soweit vorantreiben will, dass behinderte und nicht behinderte Schüler wie selbstverständlich nebeneinander und miteinander lernen, muss zuerst die Bedingungen dafür schaffen, anstatt Schüler und Lehrer ins kalte Wasser zu werfen und auf Selbstheilungskräfte zu vertrauen. Die Vorbereitung auf ein neues Bildungszeitalter kostet nicht nur sehr viel Geld, sondern benötigt vor allem Vorlaufzeit. Diese Einschränkungen entbinden die Politik nicht davon, die Inklusion offensiv anzugehen.

15. Juli 2011

Vorbereitungsdienst / Referendariat für den Fachlehrer an Sonderschulen

Fachseminar für

Sonderpädagogik Reutlingen

 

Ziele der Ausbildung

Die Ziele der Ausbildung sind in der Verordnung des Kultusministeriums vom 9. August 1996 in § 1 beschrieben.

Zu Ihren künftigen Arbeiten in den Schulen gehören in erster Linier die Verantwortung für den Unterricht und für die individuelle Förderung der Ihnen anvertrauten Schülerinnen und Schüler. In den Schulkindergärten übernehmen Sie Verantwortung für die Vorbereitung der Kinder auf das schulische Lernen. Bei der Mitarbeit in einer Frühberatungsstelle sind Sie für Förderung grundlegender Entwicklungen der Kinder sowie für die Entwicklung notwendiger Stützsysteme im Zusammenwirken mit anderen Partnern zuständig.

Die jeweiligen Lernvoraussetzungen der Schüler, die Möglichkeiten und Grenzen der Familien, die Zusammensetzung der Lerngruppe, das Alter und die Bedingungen der einzelnen Einrichtungen spielen dabei eine wichtige Rolle. Aus den Anforderungen, die in Ihrem Berufsleben an Sie gestellt werden, ergeben sich für Ihre Ausbildung am Fachseminar bedeutsame Ziele und Inhalte.

Im Mittelpunkt stehen Kenntnisse über

  • Zusammenhänge kindlicher Entwicklung und Entwicklungsverzögerungen
  • medizinische Grundlagen zu Behinderungsarten
  • Zusammenhänge des Bildungsplans
  • fachdidaktisch-methodische Planung und Reflexion des Unterrichts
  • besondere Erfordernisse in der Arbeit mit behinderten Menschen
  • Beratung und professionelle Begleitung von betroffenen Familien
  • Kooperationspartner außerhalb der schulischen Einrichtungen
  • Schul- und Beamtenrecht

Für ein Gelingen der Ausbildungsanforderungen sind deshalb die Auseinandersetzungen mit folgenden Themenbereichen unabdingbar:

  • Pädagogische und psychologische Fragestellungen
  • Ethische und gesellschaftspolitische Fragestellungen und Strömungen
  • Fragestellungen über die eigene Berufsrolle

Grundlegende Seminare und Profilseminare

Wir unterscheiden zwischen „Grundlegenden Seminaren“, die zum Pflichtbereich für alle gehören und den „Profilseminaren“. Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihrer Ausbildung ein eigenes Profil zu verleihen und einzelne Ausbildungsinhalte zu vertiefen.

Schulpraktische Ausbildung und Schulpraxisbegleitendes Seminar (SPS)

Ein wesentlicher Teil Ihrer Ausbildung findet an einer Ausbildungsschule statt. Daher sind die Angebote der Lehrveranstaltungen in enger Beziehung zu Ihren Erfahrungen an Ihrer Ausbildungsschule zu sehen. Ihre persönlichen Erfahren werden nicht nur mit Ihrem Mentor, im Kollegium der Schule, sondern auch mit dem für Sie zuständigen Lehrenden des Seminars reflektiert. Die Inhalte der wöchentlich am Fachseminar stattfindenden Ausbildungsgruppe (SPS) sind ein wesentlicher Bestandteil unseres Ausbildungsangebots.

Ihr persönlicher Beitrag

Sie verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung und über die damit verbundene Berufserfahrung. Diese Kenntnisse sind für Ihre Ausbildung von großer Bedeutung und können in anderen Teilen der Ausbildung eine Bereicherung sein.

Inhalte der Ausbildung:

Grundlegende Lehrveranstaltungen

Sonderpädagogik

In der Bundesrepublik Deutschland hat jedes Kind das Recht auf schulische Bildung. Dieses Recht wurde Kindern mit geistiger Behinderung erst Mitte des 20. Jahrhundert eingeräumt. Aber bereits schon Mitte des 18. Jahrhunderts gab es erste Bemühungen für die Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung. Sonderpädagogische Förderung hat also eine über 200jährige Tradition und die Diskussion der Vergangenheit haben teilweise noch heute Relevanz.

Das Seminar soll dazu beitragen, historische Entwicklungen kennen zu lernen und die Begegnung mit der Vergangenheit oll helfen, gegenwärtige Strukturen und Phänomene besser zu verstehen. Je nach Bundesland gibt es in den gesetzlichen Regelungen zur sonderpädagogischen Förderung und deren Durchführung unterschiedliche Festlegungen. Diese Regelungen werden im Hinblick auf Baden-Württemberg näher betrachtet und nicht zuletzt auch mit den Systemen anderer Bundesländer verglichen.

Aspekte des Bildungsplanes

Im Schuljahr 2009/2010 ist der neue Bildungsplan der Schule für Geistigbehinderte in Kraft getreten. Dieser ersetzt den Bildungsplan von 1983. In den vergangenen 26 Jahren sind ein gesellschaftlicher Wandel in den Sichtweisen von Menschen mit Behinderung und eine Veränderung der Rahmenbedingungen und Strukturen von schulischer Bildung festzustellen.

Ein Bildungsplan regelt die Geschäftsgrundlagen für pädagogische Entscheidungen.
Solche Entscheidungen brauchen klare Rahmenvorgaben, damit sie von allen Beteiligten (Schüler, Lehrer, Eltern) getroffen und verstanden werden.
Jedes Kind, jeder Jugendliche hat ein Recht auf schulische Bildung und ein Recht auf Teilhabe an der Gesellschaft.
Jeder Mensch kann sich bilden, weil jeder Mensch allein durch sein Menschsein Kenntnisse, Fertigkeiten und Einstellungen mitbringt. Auch wenn wir die Aneignung von Kompetenzen von außen nicht bestimmen – ja vielleicht nicht einmal eindeutig erkennen können, müssen unterrichtliche Angebote allen Schülerinnen und Schülern ein sich bilden auf dem Hintergrund ihres eigenen Zugangsweges ermöglichen. Dazu steht im neuen Bildungsplan folgendes:
„Was eine Schülerin und ein Schüler „kann“, welche Kompetenz sie oder er erwirbt und zeigt, wird auch davon beeinflusst, wie Lehrerinnen und Lehrer ihren Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit eröffnen, auf die ihnen jeweils gemäße Art und Weise zu lernen und sich zu bilden. Allen Schülerinnen und Schülern wird der Zugang zu allgemeiner Bildung eröffnet, indem sie sich diese Inhalte so aneignen können und damit so beschäftigen, dass diese für sie individuelle Bedeutung erlangen.“ (Bildungsplan SfG 2009, Seite 14)
Die schulische Umsetzung dieser und weiterer Vorgaben auf der Grundlage des neuen
Bildungsplanes bestimmen die Inhalte dieses Seminars.

Pädagogische Diagnostik und individuelle Bildungsplanung

Das Einschätzen sowie das Diagnostizieren von Leistungen, Fertigkeiten, Verhaltensweisen etc. der einzelnen Schüler/innen gehört zu den Tätigkeitsmerkmalen jeder Lehrperson. Diese Aufgabe stellt sich primär im Unterricht, aber auch in sonstigen schulischen Situationen und darüber hinaus auch im außerschulischen Bereich.
Neben der Verhaltensbeobachtung, der Auswertung von Lernergebnissen/Arbeitsprodukten und die Analyse von Lernwegen sind teilstandardisierte Beobachtungs- und Einschätzungsverfahren sowie die Schüler-Umfeld-Analyse geeignete pädagogische Diagnosemittel.
Die Schülerin/der Schüler ist als Akteur ihrer/seiner eigenen Entwicklung soweit wie möglich aktiv in den diagnostischen Prozess mit einzubeziehen. Die Kooperation mit den Eltern ist hierbei unerlässlich.
Aus den Beobachtungen und den anderweitig gewonnenen diagnostischen Erkenntnissen ziehen Lehrerinnen und Lehrer Konsequenzen für die pädagogische Arbeit. Auf dieser Basis und unter Verwendung des Bildungsplanes lassen sich sowohl für die einzelne Schülerin/den einzelnen Schüler einen Plan für die individuelle Lern- und Entwicklungsbegleitung (ILEB) ableiten als auch für die Klasse Arbeitspläne erstellen.

Aspekte der Kommunikation im pädagogischen Handeln

Viele Schüler an Schulen für Geistigbehinderte (SfG) und Schulen für Körperbehinderte (SfK) verfügen kaum oder gar nicht über sprachliche Kommunikationsmöglichkeiten. Diese Problematik verlangt nach einer gezielten Auseinandersetzung mit alternativen Kommunikationsmöglichkeiten. Die Grundlagen der Entwicklung der Sprache sowie der Kommunikation und der Einsatz der Unterstützten Kommunikation bilden einen Schwerpunkt dieser Veranstaltung. Zudem werden verschiedene Kommunikationsmodelle (Schulz von Thun, Watzlawick u. a.) vorgestellt.

Ausgewählte Aspekte der Entwicklungspsychologie

Kaum vergleichbar, weist die Schülerschaft der Schule für Geistigbehinderte (SfG)/ Körperbehinderte (SfK) eine extreme Diskrepanz zwischen Lebens- und Entwicklungsalter auf und stellt oft die Frage: „Wie wird man beidem gerecht?“
Kenntnisse über Entwicklungsverläufe der „Normalentwicklung“ und über Entwicklungsverläufe bei „Behinderung“ können Lehrerinnen und Lehrern als Groborientierung helfen, um die notwendige „Passung“ von Umweltbedingungen und individuellen Bedürfnissen der Schüler herzustellen.
Die Veranstaltung möchte Erkenntnisse aus Untersuchungen der kognitiven Entwicklung, als auch Ergebnisse aus Studien der Beziehungs- und Ich- Entwicklung aufzeigen. Ebenso werden neurowissenschaftliche Aspekte und deren Bedeutung für das Lernen Thema sein. Daraus entstehend sollen dann didaktische Ableitungen für die Umsetzung im Schulalltag aufgezeigt werden.
In der aktiven inhaltlichen Auseinandersetzung mit Videobeispielen, Selbsterfahrungs-versuchen, Diskussionen, Gruppenarbeit oder Fallbesprechungen sollen die Teilnehmer Gelegenheit erhalten, fachliche und didaktische Kompetenzen zu erwerben.

Medizinische Grundlagen (Fachlehrer G)

Erwerb von Grundkenntnissen zur prä-, peri- und postnatalen Entstehung von Störungen, die zu einer Behinderung führen können.  Vermitteln von Wissen und Verständnis für vor allem medizinische Gegebenheiten, die bei Schülern in der SfG und SfK im Zusammenhang mit den verschiedenen zu Behinderung führenden Störungen, Krankheiten auftreten können. Es können Kenntnisse erworben werden, wie damit einhergehende medizinische Probleme erkannt werden können, um Gefährdungen und Folgeschäden möglichst zu vermeiden bzw. möglichst gering zu halten. Möglichkeiten und Zielsetzung medizinischer und therapeutischer Maßnahmen und ihre Umsetzung in der SfG und SfK werden besprochen, um die interdisziplinäre Zusammenarbeit und somit die Umsetzung im Schulalltag zu fördern.

Theorien physiotherapeutischer Konzepte (Fachlehrer K)

Erwerb und Vertiefen von Grundkenntnissen der Gehirnentwicklung und Neurophysiologie, soweit dies für das Verständnis für die in der SfK relevanten Beeinträchtigungen und das Aufgabenfeld des Fachlehrers K notwendig erscheint. Aneignen und Vertiefen von Kenntnissen der Symptomatik von bestimmten Bewegungsstörungen und der wichtigsten neuropädiatrischen Erkrankungen, die zu Körper- und Mehrfachbehinderungen führen können. Es soll erarbeitet werden, wie bestimmte motorische Störungen und sonstige medizinische Probleme bei Schülern in der SfK medizinisch und mittels therapeutischer Fördermaßnamen und Hilfsmittel positiv beeinflusst und Folgeschäden möglichst vermieden bzw. gering gehalten werden können.

Aspekte therapeutischer Förderung (Fachlehrer K)

In dieser Lehrveranstaltung werden die vielfältigen Realisierungsmöglichkeiten der therapeutischen Bewegungsförderung im Schulalltag erarbeitet. Hierbei werden vorhandene berufliche Kompetenzen der Ergo- und  Physiotherapeuten durch pädagogisch-psychologische Grundkenntnisse und Handlungskompetenzen ergänzt und somit das Selbstverständnis der FLK an der SfK / SfG vermittelt.

Schulrecht- Beamtenrecht, schulbezogenes Jugend- und Elternrecht

Die Teilnehmer sollen mit den Grundzügen des Schul- und Beamtenrechts unter Berücksichtigung des schulbezogenen Jugend- und Elternrechts vertraut gemacht werden. Ausgehend von den Bestimmungen des Schulgesetzes (SchG) wollen wir uns mit der Schule, ihrer institutionellen Arbeit, den Verwaltungsaufgaben des Lehrers und seiner Stellung als Beamter auseinandersetzen. Ziel ist es, Ihnen die rechtlichen Rahmenbedingungen zu vermitteln, die Sie im schulischen Alltag benötigen.

Profilseminare – Beispiele

Besondere Lebenslagen

Erziehung und Bildung von Schüler/innen mit schwerer Mehrfachbehinderung

Die Beachtung der Individualität von Schülern mit einer schweren Mehrfachbehinderung versteht sich in der Pädagogik fast von selbst. Erziehung und Bildung dieses Personenkreises verlangen eine kritische Auseinandersetzung mit Unterrichtsinhalten und -zielen. Die Teilnehmer dieses Seminars sollen sich mit einem erweiterten Unterrichtsbegriff sowie mit verschiedenen Konzepten und Grundlagen dieser Pädagogik vertraut machen.

 

Schüler/innen mit Verhaltensbesonderheiten im Schulalltag

„Er stört. – „Sie lässt mich nicht in Ruhe“. So oder ähnlich wird „besonderes“ Schülerverhalten erlebt. Fragestellungen nach der Klärung des Personenkreises, Erklärungen für mögliche Ursachen, Grenzen zwischen Verhaltensauffälligkeit und psychischer Erkrankung stehen im Mittelpunkt dieses Seminars und sollen u. a. anhand von konkreten Fallbeispielen bearbeitet werden.

Deutsch – Lesen und Schreiben

Der Schüler ist sowohl in der Schule als auch im Elternhaus umgeben von einer Bilder- und Schriftwelt. Er entnimmt der Umwelt unentwegt Informationen. Nicht nur über die gesprochene Sprache, sondern auch über Bilder, Bildzeichen, Symbolen sowie der Buchstabenschrift. Lese- und Schreibfertigkeiten dienen als grundlegende Kulturtechniken der Selbständigkeit.
Der Lese- und Schreibunterricht an der Schule für Geistigbehinderte soll wegführen von einem mancherorts zu beobachtenden unregelhaften unterrichtlichen Angebot und hinführen zu einem systematischen und kontinuierlichen Lernangebot.

Die Anwärter eignen sich in diesem Seminar fundierte fachdidaktische Kenntnisse an

a)    zum erweiterten Lesebegriff: Bilderlesen, Piktogrammlesen sowie Analyse, Synthese und Sinnentnahme.
b)    zum erweiterten Schreibbegriff: Kritzeln, Schemazeichnen, erste Schreibversuche, Lautschrift.
c)    zum Einsatz geeigneter Diagnosemittel im Lese- und Schreibunterricht.
d)    zur Bedeutung der Literalität beim Schriftspracherwerb und
e)    zum Einsatz handelsüblicher bzw. selbst erstellter didaktischer Lesematerialien (z.B. auch Leselehrgänge) oder didaktischer Schreibmittel (z.B. auch PC):

Mathematik

„Die Schule hilft den Schülerinnen und Schülern mittels Mathematik die Welt zu ordnen und zu messen. Der Bildungsbereich Mathematik versammelt Inhalte und Verfahren, die räumliche und zeitliche Orientierung und Planung ermöglichen, persönliche Merkmale, Lebensumstände und Besitzverhältnisse bestimmbar machen.“ (Bildungsplan SfG 2009)
Im traditionellen Mathematikunterricht wird häufig völlig außer Acht gelassen, dass Mathematik ein aktiver und kreativer Prozess ist und nicht die mechanische Anwendung von Regeln. Schülerinnen und Schüler benötigen die Möglichkeit, Einsichten zu entwickeln, auch wenn dies manchmal ein äußerst mühsamer Prozess ist. Alltägliche und reale Situationen sind Ausgangspunkte für Mathematisierungsprozesse. In der Seminarveranstaltung werden fachdidaktische Grundlagen zu den Vorläuferfertigkeiten ebenso erarbeitet wie Theorien der Zahlbegriffsentwicklung und für mathematischen Operationserwerb. Die enge Verzahnung von Theorie und Praxis ist durchgängiges Prinzip dieser Seminarveranstaltung.

Gestalten mit Material

Gestalten ist an der SfG / SfK mehr als ein Unterrichtsfach, in dem Techniken zum gestalterischen Tun vermittelt bzw. erlernt werden können. Dies sind Erlebnisse, die beim Gestalten mit den verschiedensten Materialien erfahrbar und spürbar sind, helfen mit, die Welt um uns herum ein wenig besser greifen und damit „begreifen“ zu können. In diesem Seminar sollen praktische Erfahrungen gesammelt werden. Verdeutlicht werden soll des Weiteren der Einsatz verschiedener Materialien und Techniken im Bezug auf die unterschiedlichen Leistungsniveaus der Schüler.

Theater

Theater und Spiel als Formen kommunikativen Lernens in Gruppen und als künstlerisch kreativer Prozess erlangen immer mehr Bedeutung in der Pädagogik. Mit der Teilnahme an diesem Seminar erhalten Sie erste Grundlagen und Einblicke in das handwerklich-künstlerische Wesen der Theaterarbeit. Angesprochen sind alle, die Theater als wirksames Instrumentarium Handlungsfähigkeit einsetzen wollen.

Computereinsatz in der SfG / SfK

Der Computer ist heute fester Bestandteil vieler Lebensbereiche. Aufgabe des Lehrers ist es, Möglichkeiten des Computereinsatzes unter Berücksichtigung der individuellen Schülervoraussetzungen aktiv zu filtern und zu beeinflussen. Bedingung hierfür ist neben dem Erwerb fachlicher und didaktischer Grundkenntnisse die Bereitschaft, sich auf das neue Medium einzulassen. In der Veranstaltung sollen den Teilnehmern praxisnahe Möglichkeiten und adäquate Nutzungsweisen für den sinnvollen Einsatz von Computern im Unterricht an SfG / SfK vermittelt werden.

Ethische Schlüsselfragen in der sonderpädagogischen Förderung

Unser Handeln im Schulalltag benötigt Fundierung durch die Auseinandersetzung mit ethischen Schlüsselfragen, unter anderem nach dem „guten Leben“ des Schülers in der Schule. Hierzu gehören nicht nur das Streben nach optimaler Bedürfnisbefriedigung und Selbstverwirklichung, sondern auch das Bewältigen von Leid und Einschränkung sowie der Umgang mit Behinderung.
Ethik ist ein Teilgebiet der Philosophie. Wir denken in diesem Seminar unter anderem nach über Themen wie „Was sind grundlegende menschliche Bedürfnisse?“, „Welche Konsequenzen für pädagogisches Handeln sind daraus abzuleiten?“ und „Über welches Menschenbild sollte die Lehrperson verfügen?“
Wir diskutieren aber auch über Themen im Zusammenhang mit „Beachtung der Menschenwürde und der Individualität“ oder „Lebensrecht und Bildungsrecht für Menschen mit Behinderung“.
Zum Abschluss des Seminars besuchen wir die Gedenkstätte Grafeneck, in der während des Nazi-Regimes 10 000 Menschen mit Behinderung ermordet wurden.

Zusammenarbeit mit Eltern

Die Erziehung und Bildung von Schülern an der SfG / SfK reichen weit über ihre Schulzeit hinaus. Der Kontakt und die Zusammenarbeit von Fachleuten an den Schulen mit den Eltern sind auch unter diesen Gesichtspunkten zu betrachten. Themenschwerpunkte dieses Seminars sind unter anderem partnerschaftliche Zusammenarbeit, Aufgabenfelder, Ziele und Möglichkeiten der Zusammenarbeit sowie das Führen von Beratungsgesprächen und die Begleitung von Eltern mit einem behinderten Kind.

Zusammenarbeit im Team / Beratung

In Ihrer Ausbildung wie auch später in Ihrer Arbeit an der Schule nehmen Sie verschiedene Rollen als Lehrer ein. Lehrer sein heißt auch Kollege, Ansprechpartner für Eltern, Teilnehmer bei Konferenzen, Gesprächsleiter, Berater etc. sein. In diesem Seminar beschäftigen Sie sich mit den „Handwerkszeugen“, die Sie benötigen, um diese Rollen ausfüllen zu können, wie z. B. Grundlagen zur Gesprächsführung, Teamarbeit, Konflikt und Stressmanagement…

Aufgaben der Berufsschulstufe

Welche Auswirkungen hat das Wissen um die besondere nachschulische Situation, von jungen Menschen mit einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung, auf eine systematische schulische Förderung im Rahmen der Berufsschulstufe? Worauf sollen wir die Schüler eigentlich vorbereiten? Wie können gesellschaftliche Teilhabe und ein möglichst selbstbestimmtes Leben im Rahmen unterrichtlicher Bemühungen gefördert werden? Diese und weitere Fragenkomplexe werden in diesem Seminar thematisiert.

Bewegtes Lernen

„In die Schule kommt das ganze Kind – nicht nur der Kopf“
Lernen ist eng verknüpft mit Wahrnehmung und Bewegung. Irmischer formuliert dies so:
„Sich bewegen können und dürfen heißt für ein Kind, sich entwickeln können und dürfen.“
Bewegung fördert die geistige allgemeine Leistungsfähigkeit, die Wachheit und Aktivitätsbereitschaft. Aussagen aus der Entwicklungspsychologie und Erkenntnisse aus der aktuellen Gehirnforschung sind Bausteine des theoretischen Teils der Seminarveranstaltung. Darauf aufbauend werden konkrete Unterrichtsmaterialien und Medien auf deren Einsatzmöglichkeiten hin ausprobiert und analysiert.
Da in der Schulwirklichkeit der SfG und SfK die Zusammenarbeit unterschiedlicher Fachprofessionen normal ist, werden wir gezielt die Kooperation zwischen AnwärterInnen der Fachlehrer- und Sonderschullehrerausbildung am Themenfeld Bewegtes Lernen ermöglichen. Der Austausch und das gemeinsamen Ausprobieren wird – neben der fachdidaktischen Arbeit – deshalb einen zweiten Schwerpunkt darstellen.

Integration – Formen gemeinsamen Lernens

In Baden Württemberg gibt es immer mehr Außenklassen. Damit wird der Wunsch vieler Eltern, ihr behindertes Kind mit nichtbehinderten Kindern lernen zu lassen, ernst genommen und ein stückweit umgesetzt. Die Erfolge der Außenklassen sprechen für diese Form des gemeinsamen Lernens.
Durch die Unterzeichnung der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen haben diese nun ein Recht auf Aufnahme in die allgemein- bildenden Schulen. Dies wird unser Aufgabenfeld in den nächsten Jahren verändern.
Das Seminar hat das Anliegen, Sie darauf vorzubereiten. Deshalb werden wir uns in Theorie und Praxis mit den Möglichkeiten gemeinsamen Lernens beschäftigen – unter dem Motto „Gemeinsam sind wir Klasse!“

Offener Unterricht

Offener Unterricht ist ein Sammelbegriff für verschiedene Ansätze, deren Wurzeln in der
Reformpädagogik (Montessori, Freinet, Reichwein, Petersen) zu finden sind und haben als gemeinsames Kennzeichen die Verlagerung
der Aktivität und Entscheidung vom Lehrer/von der Lehrerin auf den/die Schüler/in
hin. Eine Möglichkeit, den individuellen Lernausgangslagen der Schülerinnen und Schüler
gerecht zu werden, sind Formen des offenen Unterrichts.
In der Seminarveranstaltung werden Freiarbeit, Lernen an Stationen, Tages- und Wochenplanarbeit und Projektunterricht thematisiert.
Wesentlicher Bestandteil des Seminars ist es, eigene Erfahrungen mit den Unterrichtsformen zu machen, Ideen und Material zu erkunden und wenn möglich selbst herzustellen.
Dieses Seminar wird u. a. in Kooperation mit dem Seminar für Didaktik und Lehrerbildung Abt. Sonderpädagogik in Stuttgart angeboten.

Evangelische und katholische Religionslehrer

(Zusatzqualifikation)

Die religionspädagogische Ausbildung am Fachseminar hat verschiedene Schwerpunkte:

  • Erwerb von biblischem und theologischem Grundwissen
  • Persönliche Auseinandersetzung mit theologischen Inhalten
  • Reflexion über die Erfordernisse und Chancen eines Religionsunterrichts mit geistig behinderten Schülerinnen und Schülern
  • Kennen lernen vielfältiger Umsetzungsmöglichkeiten, um Schülern theologische Inhalte ganzheitlich verständlich machen zu können

Diesem Kursangebot liegt eine Vereinbarung zwischen den evangelischen und katholischen Kirchen zugrunde, die eine Zusammenarbeit bei der Organisation und Durchführung des Religionsunterrichts als Teil des Gesamtunterrichts an der Schule für Geistigbehinderte/Körperbehinderte befürwortet.

Bewegung, Handling

Schule in Bewegung

Die Schüler, die Sie unterrichten, sollten mit Begeisterung bei Ihnen im Unterricht sein, um mit viel Spaß und Freude zu lernen. Der Schulalltag liefert auf der Basis des Konzeptes einer bewegten Schule zahlreiche Möglichkeiten für ein freudvolles Miteinander von Schülern und Lehrern. Das Seminar spricht Themen wie „bewegter Unterricht“, 10-Minuten-Spiele, Förderung der Wahrnehmungs- und Bewegungskompetenz und Kooperation von Pädagogen und Therapeuten an. Hierbei steht vor allem das selbständige Erproben und Handeln im Vordergrund, um das Konzept der bewegten Schule als Unterrichtsprinzip zu verinnerlichen.

Hilfen zum Essen und Trinken

Essen und Trinken sind elementare Bedürfnisse, welche primär der Sättigung und Energieerhaltung dienen. Je nach Ausprägung der physischen, psychischen und kognitiven Beeinträchtigungen bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme werden die Schüler und ihre betreuenden Lehrer vor eine Vielzahl von Problemen gestellt.  In diesem Seminar werden Hilfen im Handling, in der Lagerung sowie verschiedene Ess- und Trinkhilfsmittel vorgestellt. Die Teilnehmer/innen sollen durch Selbsterfahrung und durch die praktische Anwendung der unterschiedlichen Hilfestellungen Sicherheit für die Umsetzung im Schulalltag gewinnen.

Lagerungsmöglichkeiten und Transfersituationen von schwer mehrfach behinderten Schülern im Unterricht

Viele Schüler mit einer schweren Körperbehinderung sind zeitlebens auf fremde Hilfe angewiesen. Der Unterricht findet in der Regel nicht nur am Tisch sitzend statt, sondern in Bauch-, Rücken- oder Seitenlage, im Stehständer oder sitzend im angepassten Rollstuhl. Themen dieses Seminars sind Lagerungswechsel und unterschiedliche Positionen, die dem Schüler Eigenaktivität und Mobilität ermöglichen sowie Rückenschonendes Verhalten beim Heben und Tragen und der Einsatz verschiedener Hilfsmittel.

Impulse zur Förderung der Eigenaktivität (Handling)

Schüler mit Behinderung weisen häufig vielfältige Bewegungseinschränkungen auf, welche sie in ihrem Bewegungsverhalten, ihrer Eigenaktivität und Handlungsmöglichkeit beeinträchtigen. In diesem Seminar geht es vorwiegend um Bewegungserleichterung und Bewegungsökonomisierung in konkreten Alltagssituationen. Die physiologische motorische Entwicklung sowie Abweichungen und Störungen, therapeutische Maßnahmen und Techniken zur Bewegungserleichterung, Unterstützung bei alltagspraktischen Verrichtungen und der Einsatz von unterschiedlichen Hilfsmitteln und Lagerungspositionen sind Inhalte dieser Veranstaltung.

Schulpraxisbegleitendes Seminar (SPS)

Unser Ziel ist es, Ihnen im SPS Schlüsselqualifikationen wie Planungsfähigkeit, Reflexionsfähigkeit, Bereitschaft zur Kooperation, Übernahme von Verantwortung, kreative Problemlösung, Toleranz und vieles mehr im fachlich-kommunikativen Austausch zu vermitteln. Einen hohen Stellenwert besitzen dabei eigenverantwortliches Arbeiten und die Fähigkeit zur Zusammenarbeit im Team. Das SPS findet kontinuierlich einmal wöchentlich am Seminar statt. Inhaltlich werden wesentliche Aspekte der schriftlichen Unterrichtsplanung, der Unterrichtsdurchführung und Reflexion erarbeitet sowie Kompetenzen zum Erstellen individueller Förderpläne für die Schüler vermittelt. Dies geschieht immer in enger Verzahnung mit Ihrem Unterricht in der Schulpraxis. Durch Präsentationen des eigenen Unterrichts erhalten Sie die Gelegenheit, diesen zu reflektieren und auftauchende Fragen und Problemstellungen zu diskutieren und verschiedene Handlungsansätze zu finden. In diesem intensiven Austausch profitieren Sie gegenseitig voneinander. Ausschlaggebend ist hierbei ein Klima des gegenseitigen Vertrauens und der Offenheit in der Seminargruppe.

Schulpraktische Ausbildung

Anleitung und Beratung in der schulpraktischen Ausbildung

In der schulpraktischen Ausbildung erhalten Sie Beratung und Begleitung sowohl durch Ihren Mentor an der Ausbildungsschule als auch durch einen Lehrenden des Fachseminars. Während der gesamten Ausbildungszeit sind Sie als Fachlehreranwärter G einem Mentor und einer Ausbildungsklasse zugeordnet. Bei Fachlehreranwärtern K sind die Zuordnungen vom Lehrauftrag des Mentors abhängig. In regelmäßigen Beratungen sprechen Sie mit Ihrem Mentor über die Planung Ihrer Unterrichtsvorhaben. Sie reflektieren in den Beratungsgesprächen Ihren Unterricht, erörtern Fragen zu einzelnen Schülern und thematisieren gemeinsam methodische und didaktische Gesichtspunkte der Unterrichtsplanung und Sie tauschen sich über Beobachtungen und Erfahrungen aus.

In der Anleitung und Beratung sind folgende Beratungs- und Gesprächsgrundsätze hilfreich:

  • Gemeinsames suchen nach Lösungsansätzen und Alternativen in der Unterrichtsplanung und Unterrichtsreflexion
  • Gegenseitiges Akzeptieren
  • Zuhören, Einfühlen, Verstehen
  • Gelungenes bestärken

Während der Ausbildungszeit erhalten Sie in Ihrer schulpraktischen Tätigkeit nach terminlicher Absprache mehrere beratende Unterrichtsbesuche durch Ihren Lehrenden des Fachseminars. Ein wesentlicher Bestandteil einer effektiven Zusammenarbeit dabei ist die Teilnahme Ihres Mentors am Unterricht und dem anschließenden Beratungsgespräch.

Gegenstände der Beratung sind:

  • Reflexion er Unterrichtsdurchführung und Unterrichtsplanung
  • Entwicklung von Zielen und Inhalten für den Unterricht in Ihrer Klase oder Lerngruppe bzw. für die Förderung einzelner Schüler
  • Entwicklung möglicher Alternativen zur Unterrichtsdurchführung
  • Gemeinsame Erarbeitung von Zielen für weitergehende Kompetenzen in Ihrer Unterrichtsplanung und Unterrichtsdurchführung
  • Fachlicher Austausch über anstehende aktuelle schulpraktische Erfahrungen und Fragestellungen

 

Merkmale und Umfang der schulpraktischen Ausbildung

Die schulpraktische Ausbildung erfolgt an einer Schule für Geistigbehinderte oder an einer Schule für Körperbehinderte bzw. an einer Schule mit entsprechender Abteilung. In der schulpraktischen Ausbildung werden Sie Ihre bisher erworbenen Fähigkeiten und Erfahrungen in der unterrichtspraktischen Tätigkeit erweitern und vertiefen. Sofern Sie noch über keine schulpraktische Erfahrung verfügen, können Sie nun unter fachlicher Anleitung und Begleitung grundlegende Kenntnisse und Erfahrungen erwerben. Durch Hospitationen im Unterricht Ihres Mentors, durch eigene angeleitete und zunehmend selbständig ausgeführte Unterrichtstätigkeit, durch regelmäßige Vor- und Nachbesprechungen sowie durch eine Zusammenarbeit mit weiteren Fachkräften an der Schule bereiten Sie sich auf Ihre Tätigkeit als eigenverantwortlicher Fachlehrer vor.

An sonstigen schulischen Veranstaltungen sollten Sie teilnehmen, um ihre beruflichen Erfahrungen zu erweitern und zu vertiefen (z. B. Gesamtlehrerkonferenzen, Stufenkonferenzen, Klassenpflegschaftsabende, Pädagogische Tage), wenn es mit den Verpflichtungen am Seminar vereinbar ist.

Nutzen Sie auch Möglichkeiten, sich über weitere schulische und vorschulische Aufgabenfelder „vor Ort“ exemplarisch kundig zu machen (z. B. Frühberatungsstelle, Schulkindergarten, Außenklassen, Probewohnen, WfBM).

Gliederung der schulpraktischen Ausbildung

Die schulpraktische Ausbildung beginnt mit einer Einführungsphase im Block in Ihrer Ausbildungsklasse. Sie machen sich mit den Personen und dem Betrieb der Schule und speziell mit den Schülern Ihrer Ausbildungsklasse vertraut.

Im ersten Halbjahr der Ausbildung sind Sie jeweils an einem Tag in der Woche an acht Unterrichtsstunden in Ihrer Ausbildungsschule. Durch Hospitationen im Unterricht des Mentors, Beobachtungen der Schüler, durch aktive Mitarbeit und durch eigene Unterrichtsversuche lernen Sie die Schüler kennen und gewinnen Fähigkeiten im Unterrichten und im erzieherischen Umgang mit den Schülern. Sinnvoll ist es, in Absprache mit ihrem Mentor Unterrichtsschwerpunkte zu vereinbaren, die sich aus dem Arbeitsplan der Ausbildungsklasse sowie dem Lern- und Förderbedarf der Schüler ergeben. Eine Schwerpunktsetzung ermöglicht Kontinuität im planen, durchführen und reflektieren von Unterricht. Für die Schüler entstehen dadurch Sicherheit und Verlässlichkeit. Schriftliche Unterrichtsplanungen sind ein wichtiger Bestandteil Ihrer Vorbereitung und Planung. Sie erhalten dafür Anleitung im Schulpraxis begleitenden Seminar.

Gegen Ende des ersten Ausbildungshalbjahres stellt der Lehrende am Fachseminar im Einvernehmen mit dem Schulleiter fest, ob Ihnen selbständiger Unterricht ab dem zweiten Ausbildungsabschnitt übertragen werden kann.

Im zweiten Halbjahr der Ausbildung sind Sie an zwei Schultagen pro Woche mit insgesamt 12 Unterrichtsstunden in der Klasse tätig. Davon sind vier Stunden als selbständiger Unterricht ausgewiesen, den Sie nun eigenverantwortlich und selbständig planen und durchführen. Die weiteren acht Stunden arbeiten Sie wie bisher in Zusammenarbeit und Kooperation mit Ihrem Mentor. Im dritten Halbjahr sind Sie an zwei bzw. drei Tagen in der Schulpraxis.