Personalrat

Der VBE Baden-Württemberg ist in allen Personalräten vertreten.

Hier sind die vier VertreterInnen des VBE im Hauptpersonalrat (HPR) im Kultusministerium des Landes Baden-Württemberg für den GHWRGS-Bereich.

Hier finden Sie die VBE Personalräte im Landesbezirk Südbaden (BPR und ÖPR).

Hier finden Sie die VBE Personalräte im Landesbezirk Nordbaden (BPR und ÖPR).

Hier finden Sie die VBE Personalräte im Landesbezirk Nordwürttemberg (BPR und ÖPR).

Hier finden Sie die VBE Personalräte im Landesbezirk Südwürttemberg (BPR und ÖPR).

Hier finden Sie die VBE Personalratsliste für Baden-Württemberg (Stand: August 2023).

Hier finden Sie die Zuständigkeiten der unterschiedlichen Personalratsebenen.


Der Personalrat – wichtig und richtig! 

Der Personalrat bei Lehrkräften ist eine gewählte Interessenvertretung der Lehrerinnen und Lehrer an öffentlichen Schulen. 

Die Hauptaufgabe des Personalrats ist es, die Interessen der Lehrkräfte zu vertreten und ihre Rechte zu wahren. Dazu gehört die Beteiligung an personalrelevanten Entscheidungen, wie zum Beispiel Einstellungen, Beförderungen, Versetzungen, Arbeitszeitregelungen und Fragen der Arbeitsbedingungen. 

Die einzelnen Mitglieder des Personalrats werden von den Beschäftigten, in diesem Fall den Lehrerinnen und Lehrern in Baden-Württemberg, gewählt. Die nächsten Personalratswahlen finden vom 17.04.2024 bis zum 03.05.2024 statt.

Es gibt drei Stufenvertretungen im Bereich der Grund-, Haupt-, Werkreal, Real- und Gemeinschaftsschulen sowie Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (GHWRGS)

In Baden-Württemberg gibt es im Rahmen der Personalvertretung insgesamt drei Stufenvertretungen, die die Interessen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst auf verschiedenen Ebenen vertreten. Diese Stufenvertretungen sind hierarchisch strukturiert und haben unterschiedliche Aufgaben und Zuständigkeiten:

Der Hauptpersonalrat (HPR) ist die höchste Stufe der Personalvertretung. Der Hauptpersonalrat beschäftigt sich neben personellen Fragen auch mit der Ausgestaltung von Verwaltungsvorschriften. Er wirkt mit oder bestimmt bei der Erstellung neuer Programme, bei neuen Verwaltungsvorschriften oder bei Fortbildungsveranstaltungen und ist somit Partner des Kultusministeriums.

Bei allen Personalmaßnahmen, die im Regierungspräsidium Abt. 7 „Schule und Bildung“ getroffen werden, ist der Bezirkspersonalrat (BPR) zuständig. Hier werden beispielsweise Einstellungen, Genehmigung eines Freistellungsjahres, schulamtsübergreifende Versetzungen sowie Krankheitsvertretungen besprochen, aber auch vorzeitige Pensionierungen, Anträge auf Hinausschieben der Altersgrenze und Schwerbehindertenfragen.

Der Örtliche Personalrat (ÖPR) ist die unterste Stufe der Personalvertretung und vertritt die Interessen der Beschäftigten im jeweiligen Schulamtsbezirk. Er hat Mitbestimmungsrecht z.B. bei Beförderungen, bei Versetzungen und Abordnungen innerhalb des Schulamtsbezirks, bei Genehmigungen oder Ablehnungen von Beförderungen und bei Fortbildungsmaßnahmen. Darüber hinaus wacht der Örtliche Personalrat darüber, dass die Unfallverhütungsvorschriften an Schulen eingehalten werden und unterstützt die einzelnen Schulen durch Begleitung bei den Sicherheitsbegehungen des BAD oder der Unfallkasse BW.  

Gerne werden gewählte Personalräte als Anwälte der Lehrkräfte bezeichnet. Richtig dabei ist, dass es niemals schaden kann, sich als Personalrat rechtlich ein wenig auszukennen und die im Einzelfall gegebenen Möglichkeiten auszuloten. Entscheidend ist, dass die Rechte und Pflichten der Personalvertretung bekannt sind, genutzt werden und im Einzelfall Hilfesuchende richtig beraten werden. Dabei helfen die jährlichen Personalratsschulungen des VBE weiter, denn Personalräte brauchen Rückendeckung: Der VBE gibt sie!

Eigenschaften der Personalvertretungen

Insgesamt gibt es im GHWRGS- Bereich in Baden-Württemberg 26 Personalvertretungen, die mit unterschiedlich vielen Mitgliedern besetzt sind. Das Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) Baden-Württemberg schreibt die jeweilige Größe vor, die von der Zahl der Beschäftigten abhängt, die durch ihn – den Personalrat – vertreten wird. 

Gewählte Personalräte erhalten Freistellungen. Die Sitzungen können auch während der Unterrichtszeit stattfinden. Personalratsmitglieder werden nach einem vorgegebenen – und doch variablen – Schlüssel freigestellt. Jede Personalratsfraktion kann die ihnen zur Verfügung stehenden Stunden beliebig auf die Personalratsmitglieder verteilen. Dadurch können zusätzliche Belastungen, wie z.B. durch zielführende Verbandsarbeit oder Vorstandsarbeit, durch zusätzliche Freistellungen innerhalb des Kontingentes berücksichtigt werden. 

Aufgaben des Personalrats

Der Personalrat ist durch zwei Möglichkeiten an vorgesehenen Maßnahmen beteiligt, nämlich durch die Mitwirkung und die Mitbestimmung. Dabei bedeutet Mitwirkung, dass die Dienststelle der Personalvertretung Kenntnis von der vorgesehenen Maßnahme gibt, aber abschließend selbst entscheidet. Die Mitbestimmung ist die stärkere Form, die z.B. bei der Einstellung von Arbeitnehmern, bei Beförderung, Versetzung, Abordnung, vorgesehen ist. Verweigert dabei der Personalrat aus berechtigten Gründen die Zustimmung, so ist die Maßnahme gescheitert. Es kann dann die jeweilige Stufenvertretung angerufen werden oder es muss im Gespräch nach Alternativen gesucht werden.

Zusammenarbeit

Oberstes Prinzip ist die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Personalrat. Der gemeinsame Austausch mit der Dienststelle, z.B. durch regelmäßige und gemeinsame Besprechungen mit der Amtsleitung ist sehr wichtig. Die Dienststelle hat eine beabsichtigte Maßnahme zu einem Zeitpunkt vorzulegen, an dem diese noch gestaltungsfähig ist, so können Personalräte versuchen, frühzeitig möglichen Benachteiligungen entgegenzusteuern. Die Personalräte sind verpflichtet die vorgegebenen Bearbeitungsfristen einzuhalten.

Unterschiede Personalratsarbeit – Verbandsarbeit (VBE)

Für viele Bedienstete und Beschäftigte ist VBE und Personalrat – fast – das Gleiche. Weit gefehlt. Der Personalrat darf sich nur mit den im LPVG vorgegebenen Themen beschäftigen. Der VBE dagegen ist Ansprechpartner des Kultusministeriums und von Dutzenden weiterer Institutionen und Organisationen. Der Verband darf alle Themen baden-württembergischer Schulpolitik begleiten, Vorschläge unterbreiten, Kritik üben, Zustimmung signalisieren. Das darf der Personalrat zwar auch, aber nur nicht-öffentlich. Der Personalrat berät neben allen Fragen, die die Beschäftigten direkt betreffen Tarif-, Besoldungs- und Sozialangelegenheiten, sowie Fragen der Gleichstellung von Mann und Frau. 

Der VBE als Stimme der Lehrerschaft setzt seine ganze Kraft dafür ein, dass Schule insgesamt besser wird. Unterstützen Sie uns durch Ihre Mitgliedschaft! Unterstützen Sie uns durch Ihre Kandidatur und Ihre Stimmen bei den Personalratswahlen 2024!

Nadine Possinger