Der VBE hat dieses Thema mehrfach in Beiträgen in seiner Verbandszeitschrift aufgegriffen. Im Januarheft 2008 und im Septemberheft 2008 haben wir darauf hingewiesen, dass gegen den Steuerbescheid 2007, natürlich auch gegen die Steuerbescheide der Folgejahre, Widerspruch eingelegt werden muss. Die Finanzämter haben die steuerliche Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers dann so weit akzeptiert, dass bei Widerspruch der Steuerbescheid bezüglich des Arbeitszimmers „vorläufig“ erlassen wurde. Wer dies in seinem Steuerbescheid so stehen hat, kann davon ausgehen, dass nach einer noch zu findenden gesetzlichen Neuregelung, diese Steuerbescheide neu bearbeitet werden ohne dass man selbst aktiv werden muss.
Das Bundesverfassungsgericht bestätigt mit seinem Beschluss die durch den VBE von Anfang an geäußerte Kritik an der Neuregelung der steuerlichen Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers von Lehrerinnen und Lehrern im Steueränderungsgesetz 2007. Jetzt ist der Gesetzgeber gefordert, schnell eine verfassungsgemäße Neuregelung zu treffen, die dem bis 2006 geltenden Rechtsstand entsprechen könnte. Die Regelung muss rückwirkend zum 1. Januar 2007 geändert werden. Wie allerdings diese Neuregelung aussehen wird muss abgewartet werden.
Wer in seiner Steuerklärung 2007 oder 2008 oder 2009 allerdings, wieder dem Rat des VBE, keine Kosten für das Arbeitszimmer geltend gemacht hat kann eventuell leer ausgehen. Zunächst werden nur diejenigen Steuerbescheide mit dem Vorbehaltsvermerk bearbeitet. Ob das Bundesfinanzministerium noch nachträglich steuerlich absetzbare Kosten für das häusliche Arbeitszimmer zulässt ist fraglich. Der VBE rät diesem Personenkreis aktiv auf das zuständige Finanzamt zuzugehen.
Aber bitte gehen Sie nicht davon aus, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die auf eine Klage unseres Dachverbandes DBB beruht, in den nächsten Wochen umgesetzt wird. Es kann schon ein paar Monate dauern, bis die Neuregelung in Gesetzesform gepackt wird und dann rechtskräftig wird und von den Finanzämtern in die Tat umgesetzt wird. Immerhin soll es sich um ca. 1 000 000 Arbeitnehmer handeln, die davon betroffen sind, also viel Arbeit für die Finanzbeamten, die man sich hätte sparen können.
Für den Inhalt:
Franz Wintermantel






