Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg möchte alle betroffenen Lehrkräfte über die Umsetzung der „Lehrgänge für einen horizontalen Laufbahnwechsel gemäß §21 Landesbeamtengesetz“ informieren. Gleichzeitig bezieht der VBE Stellung zur Qualifizierung von HS/WRS-Lehrkräften und fordert eine niederschwellige Umsetzung, keine weiteren Hürden für die Kolleginnen und Kollegen und die Ausweisung der entsprechenden Stellen nach A 13 im Landeshaushalt.
Von einigen Kolleginnen und Kollegen wurden Verantwortliche im VBE auf diese Maßnahmen angesprochen, wobei auch Unmut über die Umsetzung der Maßnahmen zur Qualifizierung von HS/WRS-Lehrkräften durch die verantwortlichen Behörden geäußert wurde. Es wurde auch die Forderung an den VBE herangetragen, dass der VBE Baden-Württemberg gegen diese Maßnahmen vorgehen soll. Dies ist nicht uneingeschränkt möglich und bedarf der Klärung.
Voraussetzungen für den horizontalen Laufbahnwechsel
Derzeit und künftig können sich Lehrkräfte an Haupt- und Werkrealschulen weiterqualifizieren, um an anderen Schulen eingesetzt und um im Rahmen dieses Einsatzes auch nach A 13 befördert zu werden. Hierbei handelt es sich um einen horizontalen Laufbahnwechsel, für den die Befähigung für eine andere Lehrkräftelaufbahn des gehobenen Dienstes in der Besoldungsgruppe A 13 erworben werden muss. Das muss allerdings nach den Maßgaben des Landesbeamtengesetzes geschehen, wobei §21 relevant ist. Dazu sind zwei Schritte nötig:
- Eine pädagogische Nachqualifizierung nach §8 der Laufbahnverordnung des Kultusministeriums.
- Eine einjährige Einführung in die Laufbahn an der zukünftigen Schulart.
Für den Laufbahnwechsel existieren also zwei Voraussetzungen. Eine Voraussetzung ist eine pädagogische Nachqualifizierung, die einige von Ihnen ja bereits abgeleistet haben. Je nach zukünftiger Schulart oder Position fällt diese unterschiedlich aus und reicht von fünf eintägigen Veranstaltungen bis hin zu einem zweijährigen, modifizierten Aufbaustudium.
Die andere Voraussetzung ist eine einjährige Einführung in die Laufbahn, die ebenfalls je nach zukünftiger Schulart oder Position unterschiedlich ausfällt. Unter anderem beinhaltet diese Einführung Unterrichtsbesuche durch die Schulleitung, regelmäßige Gespräche mit der Schulleitung zur Vertiefung schul- und beamtenrechtlicher Inhalte und ein gemeinsames Kolloquium mit der Schulleitung.
Stellungnahme des VBE zur Qualifizierung von HS/WRS-Lehrkräften
Diese beiden Voraussetzungen können weder das Kultusministerium noch der VBE beeinflussen, sondern allein der Gesetzgeber, in diesem Falle also der Landtag, durch entsprechende Änderung des §21 Landesbeamtengesetz. Der VBE hat sich zu einer Änderung an §21 klar positioniert und fordert nach einer abgeleisteten Qualifizierung keine weiteren Hürden für den Laufbahnwechsel der Haupt- und Werkrealschullehrkräfte.
Die Qualifizierungsmaßnahmen sieht der VBE Baden-Württemberg wie folgt: Zunächst begrüßt es der VBE, dass die derzeitige Landesregierung diese Qualifizierungsmaßnahmen angeht. Der VBE hatte sich in den Jahren zuvor bereits für diese Qualifizierungsmaßnahme eingesetzt, jetzt hatten die Bemühungen endlich Erfolg. Was die konkrete Umsetzung dieser Maßnahme angeht, ist der VBE Baden-Württemberg jedoch mit dem Vorgehen des Kultusministeriums nicht einverstanden.
Der VBE ist der Ansicht, dass die Einführung so niederschwellig wie möglich sein muss, da die Kolleginnen und Kollegen ihre Befähigung, an der neuen Schulart und in der neuen Laufbahn zu unterrichten, in ausreichendem Maße durch ihre Berufspraxis und die entsprechende Fortbildung nachgewiesen haben. Eine ausführliche Prüfung ist nach Ansicht des VBE nicht angemessen. Ein Schulleiter-Gutachten sollte als Abschluss der Einführung vollkommen ausreichend sein.
Was unternimmt der VBE? Wie läuft die Umsetzung bei Ihnen ab?
Dies hat der VBE Baden-Württemberg in Gesprächen mit dem Kultusministerium aber auch mit Politikern aller Fraktionen mehrfach klargestellt. Damit die Kolleginnen und Kollegen auch in A13 eingestuft werden, setzt sich der VBE Baden-Württemberg mit Nachdruck auch dafür ein, die entsprechenden Stellen nach A13 im Anschluss an die Höherqualifizierung im Landeshaushaltsplan auszuweisen. Über diese Forderungen und über die Durchführung der Qualifizierungsmaßnahme hat der VBE alle Schulleitungen sowie möglicherweise betroffene Mitglieder per E-Mail informiert.
Was können Sie selbst darüber hinaus tun? Unterstützen Sie den VBE Baden-Württemberg in dieser Angelegenheit und teilen Sie uns mit, wie die Umsetzung bei Ihnen abläuft. Sprechen Sie auch den für Ihren Wahlkreis zuständigen Landtagsabgeordneten auf Ihre Situation an. Den Landtagsabgeordneten, die viele Dinge im Auge behalten müssen, ist die Situation vor Ort oft nicht bewusst. Wenn diese Ihre Situation in den Landtag tragen, ist dem viel geholfen.
Abgesehen davon setzt sich der VBE Baden-Württemberg wie Sie dies von uns gewohnt sind, für Sie ein und spricht bei den entsprechenden Stellen mit Nachdruck vor. Wir wollen eine Umsetzung, welche die bereits erfolgte Qualifizierung berücksichtigt und keine weiteren Hürden aufbaut.
Wenn der wichtige Schritt zur Weiterqualifizierung der Haupt- und Werkrealschullehrkräfte erfolgt ist, müssen auch endlich Grundschullehrkräfte nach A 13 besoldet werden. Diese Forderung hat der VBE schon seit Jahren und bei einer Plakataktion Ende April bekräftigt – nun ist dieser Schritt dringend zu unternehmen. Für mehr Besoldungsgerechtigkeit ist dieser Weg, den andere Bundesländer bereits gegangen sind, unabdingbar.