VBE-Erfolg: Altersteilzeit für tarifbeschäftigte Schwerbehinderte verlängert

VBE Tarif

Der Tarifvertrag (TV ATZ BW), der Schwerbehinderten im Landesdienst die Möglichkeit für Altersteilzeit sichert, wurde bis zum 31. Dez. 2020 verlängert. Die Altersteilzeit ist ein Teilzeitbeschäftigungsverhältnis, das dem gleitenden Übergang in die gesetzliche Altersrente dient. Damit ist es dem Beamtenbund gelungen, eine wichtige Tarifvereinbarung zugunsten der tarifbeschäftigten Schwerbehinderten zu verlängern.

Eine gewünschte Altersteilzeitregelung für Nichtschwerbehinderte ist derzeit aus demographischen und finanzpolitischen Gründen nicht realisierbar. Für schwerbehinderte Beamtinnen und Beamte gibt es ebenfalls eine Regelung zur Altersteilzeit, die sich aber in einigen Punkten unterscheidet.

Bedingungen für die Inanspruchnahme der ATZ für tarifbeschäftige Schwerbehinderte:

  • Vollendung des 55. Lebensjahres
  • Ab 55 Jahren ist das Einvernehmen des Arbeitgebers notwendig
  • Ab 60 Jahren besteht ein Anspruch auf ATZ
  • Eine Beschäftigungszeit von 5 Jahren muss vorhanden sein
  • Der Antragsteller muss in den letzten 5 Jahren 3 Jahre in einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung gestanden haben
  • Mindestlaufzeit der ATZ-Vereinbarung zwei Jahre
  • Die Dauer der ATZ soll bis zum Eintritt der Regelaltersgrenze gehen
  • Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit während des Alterszeitarbeitsverhältnisses beträgt die Hälfte der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit:
  • Teilzeitmodell: Der Beschäftigte arbeitet bis zur Altersrente mit der Hälfte der wöchentlichen Arbeitszeit weiter
  • Blockmodell: Der Beschäftigte geht in “Vorleistung“, d.h. er arbeitet im ersten Teil der Altersteilzeitphase in seiner bisherigen Arbeitszeit weiter und ist in der zweiten Phase von seiner Arbeitsleistung freigestellt.
  • Während des gesamten Altersteilzeitraumes bei beiden Modellen erhält der Beschäftigte ca. 83% seines bisherigen Nettogehaltes

Der Antrag auf ATZ geht auf dem Dienstweg an das Regierungspräsidium. Die Beratung erfolgt durch die Schwerbehindertenvertretung oder die Vertreter des VBE in den Bezirkspersonalräten. Eine ausführliche Information zur ATZ finden Sie auf der Homepage des LBV unter dem Stichwort: Fachliche Themen>Arbeitnehmer>ATZ.

Bernhard Rimmele

Referatsleiter Arbeitnehmer im VBE Baden-Württemberg