Außerunterrichtliche Aktivitäten, Schulfeste oder Schullandheime sind fester Bestandteil des schulischen Lebens und stärken den Zusammenhalt zwischen Schülerinnen und Schülern und den Lehrkräften. Sie sind der Kitt für eine lebendige Schulgemeinschaft. Diese Aktivitäten sind förderlich, aber leider natürlich nicht immer kostenfrei. Leider gab es bisher keine rechtssichere Möglichkeit für Lehrkräfte und Schulen, die finanziellen Angelegenheiten, beispielsweise bei Schullandheimaufenthalten, zu regeln.
Das hat sich nun Dank des VBE, der für eine Änderung der aktuellen Lage eingetreten ist, geändert. Allerdings war vor kurzem war noch in der Zeitung zu lesen, dass sich das Kultusministerium angeblich wegen des hohen Verwaltungsaufwands immer noch gegen die Einrichtung von Schulkonten sträubt. Die Stuttgarter Zeitung schreibt unter anderem, das Kultusministerium sehe „derzeit keine praktikable Möglichkeit, Schulkonten in Trägerschaft des Landes einzurichten“. Der VBE hat dies energisch kritisiert, da fast alle anderen Bundesländer bereits solche Schulkonten haben.
„Seit mehr als zwanzig Jahren haben wir in der Praxis die Situation, dass solche Finanzbeiträge über die Konten der Eltern- und Schulvereine eingesammelt werden. Aber das ist ein Hilfskonstrukt, mit dem niemand glücklich ist.“
Gerhard Brand, Landesvorsitzender VBE Baden-Württemberg, in der Stuttgarter Zeitung
Um nur ein paar Beispiele zu nennen: In Nordrhein-Westfalen wurden Schulträger in die Lage versetzt, Girokonten zu eröffnen. In Bayern dürfen staatliche Schulen Girokonten führen, in der Hansestadt Bremen gibt es Girokonten für alle Schulen und auch in Berlin gibt es ein Girokonto-Modell für Lehrkräfte.
VBE-Chef Gerhard Brand sagte der Zeitung: „Seit mehr als zwanzig Jahren haben wir in der Praxis die Situation, dass solche Finanzbeiträge über die Konten der Eltern- und Schulvereine eingesammelt werden. Aber das ist ein Hilfskonstrukt, mit dem niemand glücklich ist.“
Die Gespräche des VBE mit den Akteuren in der Bildungspolitik haben Wirkung gezeigt. Nun ist es möglich, dass Schulen oder Lehrerinnen und Lehrer bei der LBBW kostenlose Treuhandkonten einrichten können. Das ist ein toller Erfolg, da nun Rechtssicherheit gegeben ist!