VBE: Finanzministerium und LBV missbrauchen Beihilfe-Antragsteller als Kreditgeber fürs Land!

Bis zu 10-wöchige Verzögerungen bei Beihilfebescheiden selbst bei Anträgen im Umfang von über 10.000 Euro und mehr! In den letzten Monaten erreichten den VBE erneut zahlreiche Beschwerdeschreiben wegen extrem langer Bearbeitungszeiten von eingereichten Beihilfeanträgen. Im letzten Frühjahr 2023 hatten der VBE und sein Dachverband, der BBW, gegen diesen inzwischen seit Oktober 2022 bestehenden Missstand protestiert. Zunächst bat das LBV die Beschwerdeführer um etwas mehr Zeit – bis gegen Ende der Sommerpause 2023, um den aufgelaufenen Stau von 170.000 Beihilfeanträgen (Anfang 2023) abbauen zu können. Abordnungen und Überstunden des noch vorhandenen Personals führten zum Jahresende 2023 zu kürzeren, meist aber immer noch gut 4-wöchigen Bearbeitungszeiten.

Inzwischen ist die Verärgerung unserer Kolleginnen und Kollegen über die seit einigen Monaten erneut über acht Wochen und länger dauernden Bearbeitungszeiten wieder massiv angewachsen. Auch telefonische Rückfragen beim LBV werden in die Warteschleife bis zum St. Nimmerleinstag abgeschoben.

Unerträglich lange Bearbeitungszeiten der Beihilfe im LBV – seit 1973, so noch nicht erlebt

Ich selbst bin seit 1973 beihilfeberechtigt, seit 51 Jahren. In all diesen fünf Jahrzehnten habe ich eine so langanhaltende Schwächephase des LBV mit so unerträglich langen Bearbeitungszeiten von Beihilfeanträgen nicht erlebt.

Konkret trifft dieser Zustand des LBV ganz besonders die Kranken und Schwerkranken und Pflegebedürftigen. Die Ärzte versenden ihre ersten Mahnbriefe nach drei/vier Wochen, wenn die Rechnungen nicht in diesem Zeitraum beglichen werden. Da der Patient auf den behandelnden Arzt angewiesen ist, ihn nicht verärgern will, bezahlt er in der Regel umgehend die anfallenden Rechnungen.

Dem VBE liegen Beispiele vor, bei denen Beihilfeantragsteller bei Krankheits- und/ oder Pflegekosten mit über 10.000 Euro bis zu 10 Wochen in Vorkasse treten mussten. Dies bedeutet konkret nichts Anderes als dass das LBV und das Finanzministerium als zuständiges Ministerium die Beihilfe-Antragsteller als zinsfreie Kreditgeber missbrauchen und damit ihrem Auftrag der Fürsorgepflicht nicht ausreichend nachkommen.

Warum eigentlich dauern die Bearbeitungszeiten bei den Privatkrankenkassen nur 3 Tage bis zwei Wochen bei exakt gleichem Bearbeitungsumfang und beim LBV bis zu acht Wochen und noch länger? Wer soll das noch verstehen? Die Privatkrankenkassen beweisen, dass es funktioniert und leistbar ist. Der VBE hatte dem LBV im Frühjahr 2023 empfohlen, sich bei den Privatkrankenkassen zu erkundigen, weshalb es diesen möglich ist, ihre Bescheide innerhalb von 3 Tagen bis zu zwei Wochen zu fertigen. Diese Empfehlung bleibt nach wie vor aktuell, gerade auch für das Finanzministerium. Wäre das LBV ein nicht-staatliches Unternehmen (Versicherung), hätte es bereits 2023 Insolvenz anmelden müssen, da es alle Kunden verloren hätte.

Da die anhaltende Schwächephase des LBV seit nunmehr ca. 1,5 Jahren andauert, ist es kein Wunder, dass die Verärgerung bei den Betroffenen groß ist. Man fragt sich schon, weshalb der Finanzminister seine Behörde, das Landesamt für Besoldung und Versorgung, LBV sehenden Auges weiter in Schieflage geraten lässt.

Personalsituation des LBV nachhaltig stärken

Es ist unübersehbar, dass die Personalsituation in der Beihilfeabteilung des LBV mehr als angespannt ist. Wurden durch die Einführung der Digitalisierung zu früh zu viele Stellen wegrationalisiert, in der Hoffnung, die Digitalisierung spart Arbeitsplätze ein?

Fakt ist: Die Lage ist verfahren, der Beihilfeantragsstau ist erneut angewachsen anstatt gänzlich abgebaut. Die aktuellen extremen Wartezeiten auf Beihilfebescheide sind inakzeptabel! Die Beihilfe-Antragsteller werden als Kreditgeber vom Finanzministerium ausgebeutet und sind heftig verärgert. Die Sachbearbeiter des LBV sind frustriert aufgrund der dünnen Personaldecke beim LBV.

Der VBE fordert

Bereitstellung ausreichender Finanzmittel, um die Personaldecke des LBV so zu gestalten, dass die Behörde ihren Aufgabenstellungen wieder gerecht werden kann.

Ekkehard Gabriel
VBE Landesseniorensprecher