„Selten zuvor sind so viele Mängel in unserer Gesellschaft, vor allem im Sozial-, Sicherungs- und Bildungssystem, derart schonungslos ans Tageslicht gekommen wie in Zeiten der Corona-Pandemie. Gerade jetzt wäre es ein wichtiges Zeichen gewesen, die Rechte von Kindern, fast 30 Jahre nachdem Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention aus dem Jahr 1989 ratifiziert hat, ausdrücklich im Grundgesetz festzuschreiben“, kommentiert der stellvertretende Bundesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), Gerhard Brand, das gescheiterte Koalitionsvorhaben.
Brand: „Dass diese große Chance, die Kinderrechte und die Rechte von Jugendlichen hierüber sichtbarer, besser einfordern- und einklagbarer zu machen, durch die fehlende Kompromissbereitschaft der Parteien vertan wurde, ist enttäuschend.“
„Wir erleben gerade, dass insbesondere gefährdete Gruppen zusätzlich benachteiligt werden, wie geflüchtete Kinder, Kinder mit Behinderungen, armutsbetroffene Kinder oder Kinder, die in konfliktreichen Situationen aufwachsen. Nicht nur, aber auch deshalb müssen wir die Rechte von Kindern nachhaltig stärken. Eine klar und stark formulierte Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz muss deshalb politisches Ziel bleiben“, so Brand.
Weiterführende Infos
- Kinderrechte vorerst nicht im Grundgesetz.
- DIE UN-KINDERRECHTSKONVENTION.
- Bundeszentrale für Politische Bildung: 30 Jahre UN-Kinderrechtskonvention.
- Was ist die Kinderrechtskonvention?
- Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland.
- Deutscher Bundestag: Die UN-Kinderrechtskonvention und ihre Bindungswirkungin der deutschen Rechtsordnung.
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Übereinkommen über die Rechte des Kindes.
- UNICEF IM EINSATZ FÜR DIE RECHTE VON KINDERN.
- Kinderrechte in Deutschland.
- Inklusion: Baden-Württemberg erreicht Ziele der UN-Konvention seit vielen Jahren.
- Die Rechte aller Kinder sind vorrangig zu beachten!