Anlässlich der Einigung in der Einkommensrunde 2023 mit Bund und Kommunen am 22. April 2023 in Potsdam zeigt sich der VBE-Bundesvorsitzende Gerhard Brand zufrieden.
„Das Ergebnis, welches wir nach langwierigen und kontroversen Verhandlungen jetzt auf der Grundlage der Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission erziel thaben, ist insgesamt tragfähig und positiv zu bewerten“, resümmiert der VBE-Vorsitzende. Er fügt hinzu: „Das klare Ziel der Gewerkschaften war es, ein sozial gerechtes Ergebnis zu erreichen, welches einen nachhaltigen Inflationsausgleich und einen angemessenen Mindestbetrag, insbesondere mit Blick auf die unteren und mittleren Einkommensgruppen, enthält. Beides ist erreicht. Dies führt bei allen Beschäftigten zu einem deutlichen Anstieg der Entgelte, gerade bei den unteren Entgeltgruppen. Dies entspricht einer angemessenen finanziellen Wertschätzung, die die Kolleginnen und Kollegen ohne jeden Zweifel auch verdienen. Zur Wahrheit gehört allerdings ebenfalls, dass wir nicht alle Forderungen in den Tarifverhandlungen durchsetzen konnten. So erhalten etwa Teilzeitbeschäftigte die Inflationsausgleichsprämie nicht in vollem Umfang. Zudem braucht es eine dem Ergebnis entsprechende Lösung für Pensionärinnen und Pensionäre sowie Rentnerinnen und Rentner.“
Rita Mölders, stellvertretende Bundesvorsitzende des VBE, Arbeitsbereich Tarifpolitik, ergänzt: „Das Ergebnis der Tarifverhandlungen zielt darauf ab, zukunftsfähige Rahmenbedingungen zu schaffen. Es soll außerdem den Leistungen der Beschäftigten und den Anforderungen an einen konkurrenzfähigen öffentlichen Dienst Rechnung tragen. Es ist ganz klar: Dieses Tarifergebnis konnten wir nur erzielen, weil so viele Kolleginnen und Kollegen im Vorfeld und im Verlauf der Verhandlungen für ihre berechtigten Ziele gekämpft und hierüber den verhandelnden Gewerkschaften den Rücken gestärkt haben. All diesen Menschen gilt unser und mein ausdrücklicher Dank.“
Der Bundesvorsitzende des dbb beamtenbund und tarifunion, Ulrich Silberbach, wies zudem darauf hin, dass die Einkommensrunde erst dann beendet sei, wenn das Volumen der Tarifeinigung zeitgleich und systemgerecht auf den Bereich Besoldung und Versorgung des Bundes übertragen ist.
Weitere Infos
Die wesentlichen Eckpunkte der Einigung sind:
- Ein steuer- und sozialabgabenfreies Inflationsausgleichsgeld in Höhe von 3.000 Euro (stufenweise Auszahlung ab Juni 2023).
- Ab dem 1. März 2024 Erhöhung der Tabellenentgelte um 200 Euro (Sockelbetrag) und anschließend um 5,5 Prozent (Anpassung des Erhöhungsbetrags auf 340 Euro, wo dieser Wert nicht erreicht wird).
- Ausbildungs- und Praktikantenentgelte werden zum gleichen Zeitpunkt um 150 Euro erhöht.
- Vertragslaufzeit: 24 Monate.