Regelmäßig wie die Stauwarnungen des ADAC zur Hauptreisezeit kommen die Kassandra-Rufe von Menschen, die sich wegen der hohen Pensionslasten Sorgen um den Haushalt des Landes machten, stellt der Sprecher des Verbands Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg fest. Es vergehe kein Jahr, in dem nicht irgendwelche Warner den Pensionären mehr oder minder offen den Vorwurf machten, dem Staat auch nach ihrer Dienstzeit noch auf der Tasche zu liegen.
Mehrausgaben bei den Pensionen entstehen aber in der Regel durch zusätzliche Einstellungen in den aktiven Staatsdienst. Und die dann später zu leistenden Pensionszahlungen sind keine plötzlich über Baden-Württemberg hereinbrechende Naturgewalten, so der VBE-Sprecher zur neuesten Kabinettvorlage der Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) zur Versorgungslage im Beamtenbereich. Jeder Beamte, der in den Schuldienst, bei der Polizei oder im Verwaltungsbereich eingestellt wurde, weil die Bevölkerung diese Stellen gefordert hatte oder weil sie zwingend notwendig geworden waren, geht eines Tages in den Ruhestand. Wenn ein Beamter am Ende eines arbeitsreichen Lebens ein schlechtes Gewissen bekommen muss, nur weil er dann Pension bezieht, kann es mit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn nicht so weit her sein.
Aus gutem Grund hält man in Deutschland in vielen Bereichen (Polizei, Justiz, Schulen, Verwaltung) am Berufsbeamtentum fest. Weil Beamte nicht streiken dürfen, wird verhindert, dass Arbeitskämpfe auf dem Rücken der Bevölkerung ausgetragen werden. Der Beamtenstatus steht eindeutig für Stabilität und Kontinuität im Land.
Der überwiegende Teil der Beamten, der schon im aktiven Dienst nicht zu den Spitzenverdienern gezählt hat, wird jenseits der Pensionsgrenze eine noch kargere Versorgung erhalten und nicht lebenslang fürstlich entlohnt werden, wie das in gewissen Bevölkerungskreisen immer wieder gerne kolportiert wird. Ein Beamter des Justizvollzugsdienstes habe schlichtweg nicht die Pension eines Ministerialdirigenten, versichert der VBE-Sprecher.