VBE moniert: Im Wahlkampf wird die Besoldungskürzung für junge Beamte zurückgenommen – im Landtag aber nicht.

Bereits Schwarz-Gelb hatte die Eingangsbesoldung für Beamte um 4 Prozent ab­gesenkt. Die grün-rote Landesregierung hatte dann noch einmal zugelangt und die auf drei Jahre befristete Besoldungskürzung auf 8 Prozent angehoben. „Mittler­weile haben selbst hartnäckige Sparapostel erkannt, dass man damit keinen Staat machen kann, wenn dem Land als Arbeitgeber die jungen Menschen davonlaufen, weil sie anderswo in der Familiengründungsphase mehr Geld verdienen können“, versichert der Sprecher des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE).

Der VBE fordert die Landesregierung auf – wie auch immer sie sich nach dem 13. März zusammensetzen wird -, diesen fiskalisch zwar nachvollziehbaren, beschäftigungspoli­tisch aber schädlichen Zustand so schnell wie möglich aufzuheben und die Absenkung der Eingangsbesoldung für junge Beamte vollständig zurückzunehmen. Hochgerechnet bedeutete diese Kürzung für die jungen Beamten immerhin rund ein Monatsgehalt we­niger pro Jahr. Die abgesenkte Eingangsbesoldung macht ein Lehramtsstudium vor al­lem für die Lehrkräfte weniger attraktiv, die mit diesem Beruf eine Familie ernähren und nicht nur in Teilzeit arbeiten wollen, etwa weil der Lebenspartner ein deutlich hö­heres Einkommen in der freien Wirtschaft bezieht.

Die Absenkung der Eingangsbesoldung stand obendrein im krassen Widerspruch zur Intention der Dienstrechtsreform, die jungen Beamten die Existenz- und Familiengrün­dungsphase eigentlich durch etwas höhere Bezüge erleichtern wollte. Teilzeitkräfte im Schuldienst sind in der Regel Frauen. Schon jetzt liegt der Feminisierungsgrad vor allem bei den Studierenden für den Grundschulbereich bei annähernd 90 Prozent.

Auf Wahlkampfveranstaltungen versprechen die meisten Politiker landauf, landab, diese Kürzungsmaßnahme sofort wieder zurückzunehmen – sollten sie denn gewählt werden. „Der Landtag hätte das schon längst tun können, aber leider bisher nicht ge­handelt“, bedauert der VBE-Sprecher diese wettbewerbsverzerrende Maßnahme, die vielleicht in der Bevölkerung gut ankommt – denn bei Beamten darf die Regierung  nach der öffentlichen Meinung immer kräftig sparen -, den Schulen und anderen Insti­tutionen, in denen Beamte arbeiten, aber spürbar schadet.