Weltkindertag: „Junge Menschen haben ein Recht auf Bildung!“

„Gemeinsam für Kinderrechte“ heißt das Motto des diesjährigen Weltkindertages. Im Artikel 28 der UN-Kinderrechtskonvention ist das Recht auf Bildung verankert. Darin heißt es unter anderem, den Besuch einer Grundschule für alle zur Pflicht und unentgeltlich zu machen und dass alle Kinder Zugang zu Bildungs- und Berufsberatung haben.

„Unabhängig von seiner sozialen Herkunft hat jeder junge Mensch ein Recht auf Bildung“, unterstreicht der Landesvorsitzende des Verbands Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg, Gerhard Brand. In Deutschland gebe es da immer noch Nachholbedarf.

Der VBE Baden-Württemberg fordert zum Weltkindertag von den Verantwortlichen in der Bildungspolitik, den Fokus noch deutlicher auf den Elementar- und Primarbereich zu richten.

„Maßstab allen Handelns sollte das seelische Wohl des Kindes sein, die Stärkung seiner Persönlichkeit für das Leben in der Gemeinschaft“, sagt Walter Beyer, stellvertretender VBE-Landesvorsitzender und Verantwortlicher für den Elementar- und Primarbereich beim VBE Baden-Württemberg.

„Wir stehen in der Pflicht, Kinder zu schützen. Jedem Kind muss verlässlich und dauerhaft Geborgenheit und Anerkennung zuteilwerden“, so Beyer.

Der VBE unterstreicht die Bedeutung der Grundschule in einem eigenen Positionspapier. Die Grundschule ist essenziell. Sie ist die Basis für kreatives und lebenslanges Lernen und für das Erlernen von grundlegenden Kompetenzen, die im weiteren Verlauf ausgebaut werden. In der Zusammenarbeit zwischen Kita und Grundschule setzt sich der VBE dafür ein, diese mit deutlich mehr „Kooperationsstunden“ zu vergüten. Die Förderung von Kindern, die beispielsweise eine Lese-, Rechtschreib- oder Rechenschwäche haben, ist eine wichtige Aufgabe der Grundschule. Um dem Förderbedarf gerecht zu werden, muss es daher eine angemessene Anzahl von Förderstunden geben.

Es gehe nicht um ein besseres Abschneiden in internationalen Vergleichstests, betont Walter Beyer, sondern um den klaren grundgesetzlichen Auftrag zum Wohl des Kindes.