
Längere Krankheit im Arbeitsrecht

Beschreibung
Fortbildungsbeschreibung:
Niemand ist gerne krank, erst recht nicht über eine längere Zeit. Neben den gesundheitlichen Einschränkungen, unter denen die erkrankte Person leidet, stellen sich in einer Krankheit auch immer wieder rechtliche Fragen und es ergeben sich rechtliche Probleme.
In dieser Fortbildung klären wir, was Krankheit ist und wie sie sich z.B. von einem Dienst- oder Arbeitsunfall abgrenzt. Zudem beschäftigen wir uns mit den Rechten und Pflichten der erkrankten Person. Ein weiterer Schwerpunkt liegt im gespräch zur Betrieblichen Wiedereingliederung (dem BEM-Gespräch) und der Wiedereingliederung ins Arbeitsleben nach längerer Krankheit. Am Ende behandeln wir die Voraussetzungen einer krankheitsbedingten Kündigung und des Rechtsschutzes im Rahmen der Kündigungsschutzklage.
Die theoretisch vermittelten Inhalte werden anhand von Fällen veranschaulicht und vertieft.
Fortbildungsinhalte:
- Krankheit (Definition der Krankheit, Abgrenzung Dienst- und Arbeitsunfall, Verhalten in der Krankheit, Anzeigepflicht, Krankheit im Urlaub, Entgeltfortzahlung/Krankengeld, Feststellung einer Schwerbehinderung)
- Schwerbehinderung im Arbeitsrecht
- Betriebliches Eingliederungsmanagement und Wiedereingliederung
- Erwerbsunfähigkeitsrente und Erwerbsminderungsrente
- Krankheitsbedingte Kündigung
- Kündigungsschutzklage
Zielgruppe:
- Personalrätinnen und Personalräte
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Schule und Kita
- Schwerbehindertenvertretung
Referentin:
Christine Ebert, Syndikusanwältin VBE Baden-Württemberg
Anmeldung / Information
Teilnahmegebühr:
Die Teilnahmegebühr beträgt 49,00 € für VBE-Mitglieder und 95,00 € für Nichtmitglieder. Für Teilnehmerinnen & Teilnehmer im Studium, Vorbereitungsdienst oder in der Ausbildung beträgt die Teilnahmegebühr 29,00 € für VBE-Mitglieder und 59,00 € für Nichtmitglieder (Preise inkl. Begrüßungskaffee, Mittagessen, Pausen- und Tagungsgetränke, sowie Informationsmaterialien, Tagungsunterlagen, Parkgebühren im GENO-Haus).
Anmeldung und Anmeldeschluss:
Bitte melden Sie sich bis spätestens 23. Februar 2024 über den Anmeldebutton auf unserer Homepage an und warten Sie eine Rückmeldung ab. Sobald Sie zur Fortbildung zugelassen sind, überweisen Sie die Teilnahmegebühr auf das folgende Konto: VBE Wirtschaftsservice GmbH, Kreissparkasse Waiblingen, IBAN: DE57 6025 0010 0001 0104 53, BIC: SOLADES1WBN, Verwendungszweck: „Name der Veranstaltung + Name Teilnehmerin/Teilnehmers“.
Bitte beachten Sie, dass Sie erst verbindlich zur Fortbildung angemeldet sind, wenn Sie sich über den Anmeldebutton zur Veranstaltung angemeldet haben und der Betrag auf unser Konto überwiesen wurde. Sie erhalten dann eine Anmeldebestätigung per E-Mail.
Sollten Sie nicht an der Veranstaltung teilnehmen können, bitten wir um Verständnis, dass wir Ihnen die Teilnahmegebühr – auch im Krankheitsfall – nur bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zurückerstatten können (Posteingang).
Fortbildungsbeschreibung zum Download