Eine Sichtweise ist, dass es keine Grenzen der Inklusion geben darf. Gleichzeitig ist die Basis aller Entscheidungen der Elternwille und das Wohl des Kindes. Die Frage ist, wie man dies unter einen Hut bringen kann. Ausgehend davon , dass jedes Kind – und damit alle Kinder einer Klasse – den Anspruch auf bestmögliche Förderung haben, zeigen sich bereits an dieser Stelle eindeutige Grenzen der Inklusion auf. Das Recht der Eltern zu entscheiden, ob sie die inklusive Beschulung oder die Beschulung an einem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum wünschen, besteht. Inklusion darf dabei nicht zum Zwang werden!
Eltern müssen im Vorfeld objektiv beraten werden. Inklusive Beschulung oder Beschulung an einem Sonderpägogischen Bildungs – und Beratungszentrum müssen, im Blick auf das Wohl des Kindes, objektiv analysiert werden.
Genau an dieser Stelle habe ich meine Zweifel. Die Zahl der Kolleginnen und Kollegen, die sich mit berechtigten Klagen an mich wenden, steigt. Einem „unbegrenzten“ Glauben, dass auf die für die individuelle Förderung und Unterstützung notwendigen Ressourcen zurückgegriffen werden kann, widersprechen die Rückmeldungen aus der Elternschaft, den Schulen und Kommunen. Wenn Theorie auf Praxis trifft, sieht die Realität oft anders aus.
Zugesichert wurde, die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren zu erhalten.
Aufgabe der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren ist
- das Vorhalten von Bildungsangeboten am SBBZ,
- Unterstützung der allgemeinen Schulen durch sonderpädagogische Beratung, Unterstützung und Bildung.
Leider gibt es keine Aussagen darüber, in welchem Umfang man die Standorte der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren erhalten wird. Fakt ist, dass den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren Sonderschullehrerstunden abgezogen werden und gleichzeitig die finanzielle Zuwendung für die Schüler, die an den SBBZ beschult werden, um bis zu 4,5 % gekürzt werden sollen. (vgl. Südwestpresse vom 24.12.15 „Mehr Geld für Gymnasien und Realschulen“)
Sollen die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren systematisch in ihren Fördermöglichkeiten geschwächt werden, damit sie mit den inklusiven Fördermöglichkeiten vergleichbar werden? Dies steht in krassem Widerspruch zu dem Anspruch, den diese Kinder haben: Die bestmögliche individuelle Förderung!
Ziel der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren ist und bleibt die gesellschaftliche Inklusion – unabhängig vom Förderort! Dafür brauchen die Kinder die optimalen schulischen Rahmenbedingungen! Wer meint, dass Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren zu „Durchgangsschulen“ werden könnten, irrt meiner Meinung und Erfahrung nach.
Weihnachten ist vorbei, aber die Wünsche / die Forderungen des VBE bleiben bestehen:
- der Wunsch, dass die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren als spezialisierte und in diesem Sinne exklusive (!) Schulen gelten dürfen (für hochbegabte Kinder und Jugendliche dürfen Schulen mit entsprechender Expertise als spezialisierte exklusive Schulen firmieren);
- der Wunsch, dass es zu einer echten institutionenbezogenen Zusammenarbeit zwischen den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren und den allgemeinen Schulen kommen kann;
- der Wunsch, dass verstanden wird, dass schulische Bildung in einem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum zu gesellschaftlicher Inklusion führt.
- der Wunsch, dass die nötigen Ressourcen im Sinne der Wünsche eingesetzt werden.
Der VBE fordert, dass der Erhalt der sonderpädagogischen Kompetenz nicht einer Ideologie geopfert wird. Sonderpädgogik nach dem „Gießkannenprinzip“ funktioniert nicht. Spezialisierung ist nicht nur im schulischen Bereich die Antwort auf Anforderungen, die spezielle Kompetenzen und Intensitäten erfordern.
Aus meiner Sicht kann Inklusion nur gelingen, wenn die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren als hochspezialisierte Schulen in Wohnortnähe, der Kinder mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung, erhalten bleiben. Die kooperativen Lösungen (d.h. Außenklassen, Begegnungsmaßnahmen…), die in der Verantwortung der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren bleiben, sind für mich die ideale Möglichkeit um Inklusion – auch für die allgemeinen Schulen – erfolgreich anzubahnen. Es darf dabei niemand überfordert werden. Inklusion muss wachsen – verordnen kann man sie nicht. Ich hoffe, dass für alle Beteiligten das Wohl der einzelnen Kinder handlungsleitend ist. Ideologische Sichtweisen verbieten sich für mich daher von selbst.