Leistungen

Der VBE bietet seinen Mitgliedern einen umfassenden Versicherungsschutz. Alles was mit dem Dienst zu tun hat, sichert der VBE ab – und zwar bei vergleichbar moderaten Mitgliedsbeiträgen. Die unten aufgeführten Leistungen sind die Kernstücke der VBE-Mitgliedschaft. Der VBE bietet über den VBE Wirtschaftsservice weitere empfehlenswerte Versicherungsleistungen an.

Berufsrechtsschutz

Ganz plötzlich treten sie ein – die Fälle, in denen man als Lehrer/in auf einen Rechtsbeistand und Rechtsschutz angewiesen ist. VBE-Mitglieder können in diesen schwierigen Situationen ihrer beruflichen Tätigkeit Rechtsschutz beantragen. In unzähligen gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren vertritt der VBE die Interessen seiner Mitglieder.

Rechtsberatung

Die tägliche Rechtsberatung in den verschiedensten Bereichen dienstlicher Vorgänge ist ein umfassender Bestandteil der täglichen VBE-Verbandsarbeit. Rufen Sie uns an – wir vermitteln Sie an unsere Experten.

Diensthaftpflichtschutz

VBE-Mitglieder sind abgesichert bei Personen- und Sachschäden, Beschädigung des Schuleigentums und Ansprüche auf Ersatz verlorener oder gestohlener Sachen (z.B. Mobiltelefon des Schüler, das der Lehrer zuvor in Verwahrung genommen hatte). Auch der Verlust des Schulhausschlüssels ist abgesichert. Sie benötigen als VBE-Mitglied somit keine extra Versicherung für den Schulschlüssel.

Freizeitunfallschutz

Dieser Schutz gilt weltweit. Er umfasst alle Unfälle außerhalb des Berufes z.B. solche Unfälle, die beamtenrechtlich nicht als Dienstunfälle gelten (Kfz-Unfälle ausgenommen).

VBE-Magazin

Der VBE informiert seine 18.000 Mitglieder durch eine Verbandszeitung stets aktuell und umfassend über pädagogische, schul-, bildungs- und gewerkschaftspolitische Fragen.

dbb Vorteilswelt

Beste Marken. Beste Rabatte.
Exklusiv für Mitglieder des VBE Baden-Württemberg. www.dbb-vorteilswelt.de


Rechtsschutz und Rechtsberatung (nur für VBE-Mitglieder!)

Mann drückt Paragraph-SymbolDienstliche Rechtsberatung und Rechtsschutz haben in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Wir freuen uns, unseren Mitgliedern diesen Service bieten zu können.

Sie als VBE-Mitglied erhalten über den dbb exklusiv und kostenlos berufsbezogenen Rechtsschutz. Sie werden dann von den erfahrenen Anwälten der dbb-Dienstleistungszentren beraten und nötigenfalls auch weitergehend vertreten.

Gewerkschaftlicher Rechtsschutz umfasst sämtliche dienst- und arbeitsrechtliche Fragen. Er umfasst weitergehend auch Rechtsprobleme des Sozialrechts, soweit diese unmittelbare Auswirkungen auf das Dienst- oder Arbeitsrecht haben (z. B. bei Fragen zur Feststellung des Grades der Behinderung o. Ä.).

Ihre vorherige Antragstellung sowie die Bewilligung der Rechtsschutzgewährung erfolgt ausschließlich über die VBE-Landesgeschäftsstelle Baden-Württemberg (siehe VBE Rechtsschutzordnung).
Kontaktieren Sie uns im Bedarfsfall gerne telefonisch unter 0711 2293146 oder per E-Mail vbe@vbe-bw.de – wir lassen Ihnen dann umgehend die nötigen Rechtsschutzunterlagen zukommen.

Bitte beachten Sie, dass eine freie Anwaltswahl mit Kostendeckungszusage nur in absoluten Ausnahmefällen und nur nach vorheriger Genehmigung durch die Verbandsleitung möglich ist!

Was Sie im Vorfeld bereits machen können:

  • Achten Sie besonders auf einzuhaltende Fristen! Melden Sie sich frühzeitig bei uns.
  • Stichwort: Gedankenstütze. Schreiben Sie sich die wesentlichen Punkte von Gesprächen und Telefonaten auf (bei beunruhigenden rechtlichen Themen für Sie).
  • Legen Sie z.B. Behördenschreiben, Elternbriefe o. Ä. zu dem rechtlichen Thema ab.
  • Kopieren Sie die Schriftstücke, bewahren Sie die Originale sorgfältig auf und verschicken Sie nur Kopien.

Zielgruppen Gruppe lachender Gesichter

Die Zielgruppen / Anspruchsgruppen des VBE bestehen aus:
• Lehrerinnen und Lehrern
Erzieherinnen und Erziehern
• Pädagogischen Assistentinnen und pädagogischen Assistenten
• Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern
• Studentinnen und Studenten
• Pensionärinnen und Pensionären
• Rentnerinnen und Rentnern
• Verwaltungsangestellten
• Schulaufsichtsbeamten
• kirchlichen Lehrkräften (Religionslehrerinnen und Religionslehrer und pastoralen MitarbeiterInnen). Insgesamt für Beteiligte und Interessierte aus allen Bildungsbereichen.


Kontakt bei FragenGENO_Haus_neu_Glas_und_Wolken-1
VBE-Landesgeschäftsstelle, Heilbronner Str. 41, 70191 Stuttgart.
Tel.: 0711 – 22 93 14 6. Fax: 0711 – 22 93 14 79.
Mail: vbe@vbe-bw.de
Sprechzeiten: Montag – Donnerstag von 8:00-16:00 Uhr
Freitag von 8:00-14:00 Uhr


Detaillierter Leistungsumfang

Der Diensthaftpflichtschutz ist für Lehrerinnen und Lehrer, aber auch schon für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter aufgrund des eigenverantwortlichen Unterrichts außerordentlich wichtig.
Der VBE Baden-Württemberg hat sein im Mitgliedsbeitrag enthaltenes Versicherungspaket sehr gut auf die Bedürfnisse seiner Zielgruppen angepasst und damit seine Mitglieder optimal abgesichert.
Dieser Service erfolgt über eine Diensthaftpflichtversicherung sowie eine Freizeitunfallversicherung. Viele VBE-Mitglieder werden durch das VBE-Versicherungspaket vor unerwarteten und hohen finanziellen Zahlungen geschützt.
Voraussetzung für einen Anspruch auf Leistungen aus dem VBE-Versicherungspaket ist eine ordnungsgemäße Beitragszahlung. Siehe Mitgliedschaft.

WICHTIG: Bitte melden Sie uns immer Ihren aktuellen Status (Deputatsstunden, Elternzeit etc.) per Mail vbe@vbe-bw.de oder telefonisch unter 0711 – 22 93 14 6.


Überblick zum Diensthaftpflichtschutz bei max. Deckungssumme je Schadensfall:

• Personen- und Sachschäden  10.000.000 EUR; 

mitversichert sind Schäden am fiskalischen Eigentum (z. B. Eigentum der Schule)

• Schulschlüsselverlust                     50.000 EUR

 

Diensthaftpflichtschutz als Mitglied im VBE

Aufgabe der Haftpflichtversicherung ist es, alle berechtigten Haftpflichtansprüche zu befriedigen und alle unberechtigten oder übertriebenen Forderungen der Anspruchsteller im Namen des versicherten VBE-Mitglieds, aber auf Kosten und Gefahr des Versicherers, abzulehnen.

Die Haftpflichtversicherung hat also einen doppelten Zweck:

  1. Sie hat die Entschädigung anstelle des Versicherten an den durch ihn Geschädigten auszuzahlen, wenn und soweit er nach den gesetzlichen Bestimmungen zum Schadenersatz verpflichtet ist.
  2. Sie hat die an das versicherte VBE-Mitglied gestellten unberechtigten Schadenersatzansprüche von ihm abzuwehren und die sich aus der Ablehnung ergebenden Anwalts-, Gerichts- und sonstigen Kosten zu tragen. Der Schaden, der jedem Lehrer im Dienst entstehen kann, wenn er keinen Diensthaftpflichtschutz hat, ist in seiner wahrscheinlichen Höhe völlig unabsehbar.
    Das Eigentum, das man durch Elementarereignisse (Feuer, Explosion, Diebstahl, Wasser, Transport usw.) verlieren kann, ist abzuschätzen, das heißt, man kann äußerstenfalls den Wert dieser Gegenstände verlieren.
    Verursacht man aber einem Dritten einen Schaden, so haftet man unbeschränkt, das heißt nicht nur mit seinem gegenwärtigen, sondern auch mit seinem künftigen Vermögen, Bezügen und Einkommen.

Deshalb sind alle Lehrer im VBE automatisch diensthaftpflichtversichert.


Freizeitunfallschutz

Dieser Schutz gilt weltweit. Er umfasst alle Unfälle außerhalb des Berufes z.B. solche Unfälle, die beamtenrechtlich nicht als Dienstunfälle gelten (Kfz-Unfälle ausgenommen).

Todesfallentschädigung                                                   2.500,00 EUR

Invaliditätsentschädigung bis                                          7.000,00 EUR

Unfallkrankenhaustagegeld (maximal 2 Jahre)                   7,00 EUR

hinzu kommt Genesungsgeld         1. bis 10. Tag:                  7,00 EUR

                                                         11. bis 20. Tag:                   3,50 EUR

                                                       21. bis 100. Tag:                   1,75 EUR.

Genesungsgeld wird höchstens 100 Tage bezahlt, danach erfolgt die Auszahlung des reinen Krankenhaustagegeldes. Unfallkrankenhaustagegeld wird für jeden Kalendertag gezahlt, an dem sich der Versicherte wegen eines Unfalls (§§ 2+ 3 AUB) aus medizinischen Gründen in stationärer Krankenhausbehandlung befindet. Die Leistungen entfallen bei Aufenthalt in Sanatorien, Erholungsheimen und Kuranstalten.