Fachlehrkräfte

Fachlehrkräfte sind unverzichtbar und werden unterschiedlich je nach Bedarf, häufig auch in anderen als in den ausgebildeten Fächern und in allen Schularten eingesetzt. Der VBE kämpft für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Fachlehrkräften. Er macht sich stark für die Erhöhung der Wertschätzung und der gesellschaftlichen Anerkennung dieser Berufsgruppe. Außerdem kämpfen wir für eine gerechte Bezahlung von Fachlehrkräften.


Leitung des Referats Fachlehrkräfte im VBE Baden-Württemberg

„Wir brauchen eine Lobby für die Fachlehrkräfte.
Denn nur gemeinsam können wir
etwas bewegen!

Sascha Hellmannsberger

Zur Person: Im Schuldienst seit 2013. Fachoberlehrer an der Lammerberg Realschule Albstadt. Präventions- beauftragter an der ZSL-Regionalstelle Tübingen für den Schulamtsbezirk Albstadt/Sigmaringen Sascha.Hellmannsberger@vbe-bw.de

Sascha Hellmannsberger setzt sich unermüdlich für die Interessen der Fachlehrkräfte und der Fachseminare ein. 2019 schrieb er eine Petition an den Landtag, um Missstände im Umgang mit den Fachlehrkräften aufzudecken, welche er am eigenen Leib erfahren muss. Er schloss sich dann dem VBE an und wirkte umgehend aktiv und engagiert mit, brachte seine Ideen und Erfahrungen ein und übernimmt zum Schuljahr 2022/2023 die Referatsleitung Fachlehrkräfte im VBE.

Zum größten Erfolg, der Anhebung der Eingangsbesoldung für Fachlehrkräfte von A9 auf A10, des VBE im Bereich Fachlehrkräfte und seinem Dachverband, dem deutschen Beamtenbund, konnte das Team um Sascha Hellmannsberger einen großen Teil beitragen, indem immer wieder aufs Neue die Fachlehrkräftethematik an die bildungspolitischen Gremien getragen wurde. Dieser unermüdliche Einsatz hat zu diesem Erfolg geführt.

Das TEAM

Forderungen für Fachlehrkräfte

• Anpassung der Regelstundenzahl an der jeweils zu Unterrichtenden Schulart

• Deutliche Anpassung der Zugangskriterien zu den Aufstiegslehrgängen:

• Zugang zum Aufstiegslehrgang unabhängig der Besoldungsgruppe nach einer verkürzten Anzahl an Dienstjahren (bisher 12 Dienstjahre) für alle interessierten Fachlehrkräfte

• Rückanbindung der Fachseminare und Studienseminare an das Kultusministerium

• Schaffung von Beförderungsstellen A11Z für Fachlehrkräfte die an Fachseminaren unterrichten

• Angemessene Personalversorgung für die Fachseminare im Verwaltungsbereich sowie angemessene Alimentation

• Stellvertreterstellen der Seminarleitungen müssen besetzt und an den Seminaren verortet bleiben

Das haben wir erreicht

• Eingangsbesoldung für Fachlehrkräfte A10/E9b und Amtsbezeichnung Fachoberlehrer ab Dezember 2022

• Missstände bei fachfremdem Einsatz von Fachlehrkräften durch Umfrage 2019 aufgedeckt

• Erfolgreiche und direkte Kontakte zu bildungspolitischen Gremien

• Ständiger Austausch mit allen Fachseminaren

Vorteile einer Mitgliedschaft

Der VBE bietet seinen Mitgliedern einen umfassenden Versicherungsschutz. Alles was mit dem Dienst zu tun hat, sichert der VBE ab – und zwar bei vergleichbar moderaten Mitgliedsbeiträgen.

• Berufsrechtsschutz
• Rechtsberatung
• Diensthaftpflichtschutz (incl. Schlüsselversicherung) • Freizeitunfallschutz
• VBE-Magazin
• dbb Vorteilswelt


Hier sehen Sie ältere Beiträge aus dem Referat Fachlehrkräfte im VBE Magazin

Die Forderungen des VBE für Fachlehrkräfte

Hebung der Eingangsbesoldung nach A10 des gehobenen Dienstes/ E 9b Tarif Sonderpädagogische Fachlehrkräfte – Angleichung: Regelstundenmaß Modifikation der Qualifikationskriterien zum Aufstiegslehrgang!

Fachlehrkräfte sind unverzichtbar und werden unterschiedlich je nach Bedarf, häufig auch in anderen als in den ausgebildeten Fächern und in allen Schularten eingesetzt.

Die herausragende Qualifizierung des Personenkreises resultiert im Besonderen aus den abgeschlossenen Berufsausbildungen oder/und Studien, die wiederum Voraussetzung für die Teilnahme an der Ausbildung der einzelnen Fachseminare sind.

1. Die dreijährige erweiterte Ausbildung musisch-technischer und sonderpädagogischer Fachlehrkräfte akkreditiert durch spezifizierte und studiumsorientiert angepasste Inhalte, die Anhebung der Eingangsbesoldung nach A10 des gehobenen Dienstes und E9b für Tarifbeschäftigte.

2. Das Regelstundenmaß von 31 Unterrichtsstunden der sonderpädagogischen Fachlehrkräfte GENT (geistige Entwicklung) und KMENT (körperlich motorische Entwicklung) ist an das der musisch-technischen Fachlehrkräfte anzugleichen, da sich die Herausforderungen des Aufgabenbereichs deutlich erweitert haben. Das Regelstundenmaß sollte sich zudem an dem Regelstundenmaß der wissenschaftlichen Lehrkräfte der Schulart orientieren, an der die Fachlehrkräfte eingesetzt sind.

3.Aufstiegslehrgänge zum wissenschaftlichen Lehramt sind für Fachlehrkräfte an Pädagogischen Hochschulen einzurichten und jeder qualifizierten Fachlehrkraft unabhängig vom Besoldungsstatus anzubieten.

Zahlreiche Fachlehrkräfte, die Klassen leiten, Deutsch, Mathe und so weiter fachfremd unterrichten, unter vielem anderen AES-Prüfungen vorbereiten und durchführen und sogar Schulleitungsaufgaben übernehmen, ent- sprechen nachweislich der Richtlinie bezüglich „Bestenauslese“ laut Beamtenstatusgesetz § 9 die unter anderem derzeit Voraussetzung für die Bewerbung zum Aufstiegslehrgang ist. Weitere Interpretationen ergeben sich aus § 22 (1) 3,4 Aufstieg/Landesbeamtengesetz.

Rosemarie Mohr, Landesreferatsleiterin Fachlehrkräfte

https://www.vbe-bw.de/wp-content/uploads/2021/10/Ref_FachlehrkraIˆfte_0721.pdf


To Do … Alle Jahre wieder

Auch im kommenden Schuljahr können Fachlehrkräfte, die an Beförderungen und beruflichem Werdegang interessiert sind, aktiv werden.

1. Für alle weiterführenden Aktionen wie, Beförderungsmaßnahmen, Aufstiegslehrgänge und Bewerbungen für Funktionsstellen ist eine mit „Sehr gut“- bewertete Dienstliche Beurteilung seitens der Schulleitung absolut förderlich. Engagement lohnt sich im Allgemeinen.

2. Ein wachsames Auge auf Stellenausschreibungen bei Lehrer online und „Kultus und Unterricht – Ausgabe A ist das Amtsblatt des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg. Die Erscheinungsweise ist monatlich, Sonderausgaben werden unregelmäßig herausgegeben. Im Stellenteil des Amtsblatts „Kultus und Unterricht“ werden Funktionsstellen ausgeschrieben.“ (Quelle: Landesportal)

3. Kontakt aufbauen oder vertiefen mit Ihrem Referat Fachlehrkräfte beim VBE. Der eine und andere Impuls im Gespräch kann unterstützen und helfen.

4. Mitarbeit im Referat bringt garantiert unterstützende Erkenntnisse und Rückenstärkung.

Der VBE vertritt kontinuierlich die Interessen von Fachlehrkräften und strebt weiterhin die Umsetzung der bekannten Forderungen an.

Einen guten Start ins neue Schuljahr!

https://www.vbe-bw.de/wp-content/uploads/2021/10/Ref_FachlehrkraIˆfte_0921.pdf


Die lange und beschwerliche Treppe zur Beförderungpage1image33794944

Musisch technische, Sonderpädagogische Fachlehrkräfte G und KM, Technische Lehrkräfte G und KM

Beförderungen sind, zumindest für Beamte im Landesbeamtengesetz unter §20 geregelt. Obwohl es ein Gesetz zu Beförderungen gibt, besteht kein Anspruch auf Beförderung. Ist das möglicherweise der Grund, warum Fachlehrkräfte bis zu 16 Jahre warten bis sie in die nächste Besoldungs- oder Gehaltsgruppe wechseln können? Sowohl verbeamtete Fachlehrkräfte als auch tarifbeschäftigte Kolleginnen und Kollegen können über zwei Wege befördert werden.

Der meist begangene Weg ist der der Regelbeförderung. Die Regelbeförderung kann weder beantragt werden, noch kann man sich dafür bewerben. Grundvoraussetzung für Regelbeförderungen ist zum einen der Beförde- rungsjahrgang. Bei Beamten ist das das Jahr in dem die Verbeamtung auf Lebenszeit verliehen wird. Bei tarifbe- schäftigten Fachlehrkräften wird über eine Vergleichsberechnung ein fiktiver Beförderungsjahrgang ermittelt. Zum anderen sollte eine möglichst sehr gute Dienstliche Beurteilung nachgewiesen werden können und weiterhin sollten genügend Stellen frei sein.

Die Regierungspräsidien entscheiden, wer befördert wird. Oft entstehen für den einzelnen auch bei sehr guter Dienstlicher Beurteilung Wartezeiten weit über 10 Jahre.

Ganz anders sieht es aus, wenn im Kultus und Unterricht unter Stellenausschreibungen Funktionsstellen angeboten werden. Funktionsstellen finden sich an allen Schularten unter Umständen auch an Schulämtern.

Es werden bei diesen Stellenausschreibungen Fachbetreuer und Stufenleitungen gesucht. Für diese Stellen muss man sich bewerben. Sie sind mit einer Amtszulage versehen und dienen außerdem als Voraussetzung für die Bewerbung zu Aufstiegslehrgängen. Bei Technischen Oberlehrern führt die Funktionsstellenbesetzung zu A12. Der Aufgabenbereich und die Voraussetzungen werden jeweils im Heft beschrieben. Die Bewerbung kann auch mit A9 und E9 erfolgen. Auch für diesen Weg ist eine sehr gute Dienstliche Beurteilung die beste Voraussetzung die beschwerliche Treppe zum Erfolg etwas schneller zu erklimmen. Keine Sorge in schwindelnde Höhen kommt man auch hier nicht.

Bei Fragen und Anmerkungen melden Sie sich gerne bei Rose Mohr, Referat Fachlehrkräfte VBE Baden- Württemberg.

https://www.vbe-bw.de/wp-content/uploads/2021/10/Ref_Fachlehrkraefte_0421.pdf


… und noch einmal Impressionen zu Karriere-Treppen!

Schulleitungen sind oft in der misslichen Lage mit viel zu wenig Personal möglichst viel zu leisten. In vielen Fällen kommen dann multitalentierte Fachlehrkräfte ins Spiel. Dieser Personenkreis unterrichtet dann Fächer wie Deutsch, Mathe usw., ohne jegliche methodische und didaktische Grundlage.

Unter Umständen ergibt sich eine zweite Karrieretreppe

Einige wenige Fachlehrer beginnen nach wenigen Dienstjahren ein PH-Studium. Vorsicht, wohin diese Treppe führt. Die Anrechnungen und Vergünstigungen während des Studiums sind von PH zu PH unterschiedlich und leider bei allen nicht verhältnismäßig.

Das Licht, das am scheinbaren Ende der Treppe leuchtet, könnte ein Irrlicht sein
Viele Fachlehrkräfte lassen sich als Klassenleitung und/oder in wissenschaftlichen Fächern wie Deutsch, Mathe, Physik, Chemie usw. einsetzen, übernehmen zeitweise sogar Schulleitungsaufgaben. Sonderpädagogische Fachlehrkräfte werden zu einem hohen Prozentsatz grundsätzlich als Klassenleitungen und in wissenschaftlichen Fächern eingesetzt. Was bededeutet das im Klartext? Mit einer Besoldung/einem Gehalt von A9/E9 wird die Arbeit einer„A 12 oder A 13 Lehrkraft“ geleistet. Betroffene Kolleginnen und Kollegen berichten, dass es keine Anrechnungen gibt, dass die deutliche Mehrarbeit nicht dazu führt, dass der Aufstiegslehrgang früher gemacht werden könnte. Dabei wird nachweislich Leistung bewältigt, die den Anforderungen der „Bestenauslese“ vollständig entspricht. Gerade Fachlehrkräfte, die fachfremd beispielsweise Deutsch unterrichten, brauchen dringend didaktische und methodische Schulungen, wie sie ausschließlich Aufstiegslehrgänge bieten.

Die Forderung des VBE:

Aufstiegslehrgänge müssen unabhängig von der Besoldungsgruppe angeboten werden. Wenn Qualität glaubhaft eine bildungspolitische Rolle spielen soll, dann müssen die Qualifikationskriterien für die Bewerbungen zu Aufstiegslehrgängen sehr zeitnah geändert werden, damit qualitativ hochwertige Arbeit angemessen und fair entlohnt wird. Fachlehrkräfte leisten hervorragende Arbeit. Reformen hinsichtlich des Beförderungsprozederes und des Aufstiegslehrgangs sind längst überfällig. Und deshalb: Karrieretreppen – ausbauen, attraktiv verorten und begehbar machen!

https://www.vbe-bw.de/wp-content/uploads/2021/10/Ref_Fachlehrkraefte_0521.pdf


Aufstiegsoptionen für Fachlehrkräfte

Aufstiegslehrgänge oder das Studium auf Lehramt an einer University of Education sind derzeit die einzigen Möglichkeiten für Fachlehrkräfte aller Kategorien die Laufbahn zu wechseln.

Das Studium

Obwohl an den Fachseminaren in Schwäbisch Gmünd, Kirchheim Teck, Karlsruhe und Reutlingen umfassend und an den Inhalten eines PH-Studium orientiert ausgebildet wird, bekommen Fachlehrkräfte, die im Anschluss an ihre Fachlehrerausbildung auf Lehramt studieren wollen nur sehr wenige Anrechnungen zugestanden. Bis zum Beginn des Studiums haben die meisten jedoch mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung, oder/und ein Studium absolviert. Im Klartext: Durchschnittlich 7 Jahre Vorbildung.

Viele Fachlehrkräfte berichten, dass, wenn der Studienweg eingeschlagen wurde, weitere 8 bis 10 Semester plus 1 1⁄2 Jahre Referendariat auf sie warten, obwohl sie parallel an ihren Schulen wissenschaftliche Fächer wie Deutsch, Mathe, Physik, Chemie usw. unterrichten, als Klassenleitung eingesetzt sind und teilweise sogar Schulleitungsaufgaben erledigen. Das alles in Besoldungsgruppe A9/E9.

Die Aufstiegslehrgänge

Unter „Lehrer online Baden-Württemberg“ findet man bei Fortbildung/ Aufstieg unter anderem die Voraus- setzungen für die Zulassung zur zweijährigen Qualifizierung. Die benannten Qualifizierungskriterien orientieren sich zum einen an der Bestenauslese nach Artikel 33 Absatz 2 Grundgesetz und §9 Beamtenstatusgesetz, und zum anderen an der Fähigkeit übergeordnete und koordinierende Tätigkeiten ausgeübt zu haben. Quelle: Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 560429. 01. 2019

Zur umfassenden Information lohnt es sich das gesamte Dokument aufmerksam durchzulesen. Es gibt allerdings Fachlehrkräfte, die den Voraussetzungen der Bestenauslese entsprechen – auch ohne Funktionsstelle. (Umfrage des VBE 2018)

Der VBE fordert seit Jahren:

1. Die dreijährige erweiterte Ausbildung musisch-technischer und sonderpädagogischer Fachlehrkräfte durch spezifizierte und studiumsorientiert angepasste Inhalte, akkreditiert die Anhebung der Eingangsbesoldung nach A10 des gehobenen Dienstes.

2.Aufstiegslehrgänge zum wissenschaftlichen Lehramt sind für Fachlehrkräfte an Pädagogischen Hochschulen einzurichten und jeder qualifizierten Fachlehrkraft unabhängig vom Besoldungsstatus anzubieten.

https://www.vbe-bw.de/wp-content/uploads/2021/10/Ref_Fachlehrkraefte_0621.pdf


https://www.vbe-bw.de/wp-content/uploads/2021/10/Ref_Fachlehrkraefte_1021.pdf