Senioren

Natürlich auch im Ruhestand Mitglied im VBE sein und bleiben.

1. Was muss ich wissen, bevor ich in den Ruhestand trete?
  • Das neue VBE-Service-Info gibt Ihnen darauf die Antworten: Bitte hier anklicken
  • Zu welchem Zeitpunkt kann ich in den Antragsruhestand mit welchem Versorgungsabschlag eintreten? 
  • Wann kann ich in den gesetzlichen Ruhestand eintreten? 
  • Die VBE-Pensionsgrenzentabelle 2010 gibt Ihnen die Antwort für Ihr Geburtsdatum: Bitte hier anklicken
2. Was muss ich tun, wenn ich in den Ruhestand trete?
  • Bei einer Änderung von 50 % auf 70 % ist dies Ihrer privaten Krankenkasse mitzuteilen. Die jährliche Kostendämpfungspauschale bei der Beihilfe verringert sich.
  • Auch Ihre Personalnummer beim LBV ändert sich.
  • Gerade auch nach dem aktiven Berufsleben setzt sich der Verband Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg für seine pensionierten Mitglieder ein. 

Klicken Sie bitte auf die unten stehenden Bilder um sie in einer größeren Darstellung zu sehen. 


Treten Sie gerne mit uns in Kontakt. Hier finden Sie alle Kontaktdaten der Seniorensprecher und Ansprechpartner z.B. direkt bei Ihnen vor Ort. 

Klicken Sie bitte auf das untenstehende Bild um es in einer größeren Darstellung zu sehen. 


Was ändert sich für Senioren mit dem Eintritt in den Ruhestand?

Wir setzen uns ein für Sie und beraten Sie umfassend
  • Keine Abkoppelung der Ruheständler von den allgemeinen Lohn- und Bezügesteigerungen!
  • In Fragen der Zurruhesetzungsmöglichkeiten,der Pensionsbezüge, Rente, Krankenversicherung, Beihilfe oder auch der Pflege
  • In Fragen eines zusätzlichen Einkommens neben der Pension/Rente
Kostenlose Rechtsberatung und Rechtsschutz

Senioren erhalten Rechtsberatung und Rechtsschutz in Fragen der Einstufung in die Pflegestufe, sowie im dienstrechtlichen Bereich in Beihilfe- und Versorgungsfragen.

Freizeitunfallschutz

Auch bei verringertem VBE-Mitgliedsbeitrag ist eine Freizeitunfallversicherung mit finanziellen Leistungen für Krankenhaus-Tagegeld, Genesungsgeld und Todesfall enthalten.

Kostengünstige Versicherungsleistungen

Der VBE bietet über seinen Wirtschaftsservice (einfach klicken) seinen Mitgliedern und Angehörigen eine kostengünstige Sterbegeldversicherung an.


2024 / 2 Umsetzung des Tarifvertrages auch für Versorgungsbereich

Wie ist das mit dem Ablauf der Zahlungsmodalitäten bei der Umsetzung des im Dezember 2023 ausgehandelten Tarifvertrages? Kurz nach Abschluss des Tarifvertrages kündigte die Landesregierung an, das Ergebnis des Tarifvertrages auf den Beamten- und Versorgungsbereich übertragen zu wollen. Die Landesregierung machte deutlich, dass sie das Tarifergebnis auch in Baden-Württemberg auf den Beamten- und Versorgungsbereich übertragen will und erfüllte damit weitgehend die Forderungen des V B E. Sie zeigte folgende zeitlich gestaffelten Umsetzungsmodalitäten auf: 
Um sowohl den steuerfreien, einmaligen Inflationsausgleich und die linearen Erhöhungen wirksam werden zu lassen, muss der Landtag jetzt die weitgehende Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamten- und Versorgungsbereich noch auf eine gesetzliche Grundlage stellen.
Mit kollegialen Grüßen
Ekkehard Gabriel
VBE-Landesseniorensprecher BW

AKTUELLES // Rückblick // Berichte 

Positionen stärken die gesellschaftliche Teilhabe von Seniorinnen und Senioren

VBE-Bundesseniorensprecher Max Schindlbeck erneut zum stv. Vorsitzenden der dbb-Senioren gewählt

Der 3. Bundesseniorenkongress des Deutschen Beamtenbundes dbb-Tarifunion in Berlin wählte Mitte Oktober 2023 den VBE-Bundesseniorensprecher Max Schindlbeck erneut zum stellvertretenden Vorsitzenden der DBB-Bundesseniorenvertretung. Der VBE war mit einer starken Delegation auf diesem Bundeskongress vertreten, um auch auf dieser Ebene bei den Bundesinstitutionen in Berlin die Anliegen und Interessen der Seniorinnen und Senioren zu vertreten.

„Heute wurde einmal mehr bewiesen: Die dbb Bundesseniorenvertretung unterstützt und ergänzt als Querschnittsorganisation vielfältig die politische Arbeit des dbb beamtenbund und tarifunion“, sagte deren Vorsitzender Horst Günther Klitzing, der zuvor im Amt bestätigt worden war. Die Beschlüsse behandeln zentrale Fragen, etwa wie die Alterssicherungssysteme nachhaltig stabil gehalten werden können, oder wie Gesundheitsversorgung und Pflege vor dem Hintergrund des demografischen Wandels zu bewältigen sind. Es wurde zudem über Anträge zur Vermeidung von Altersdiskriminierung, zu digitalen und analogen Zugangsmöglichkeiten in der öffentlichen Verwaltung und zum Ausbau der öffentlichen Mobilität sowie zu gesellschaftlicher und politischer Teilhabe im Alter entschieden.


Jahrestagung der VBE- Bundesseniorenvertretung 2023

Vom 4. bis zum 6. Oktober 2023 fand die Jahrestagung der Bundesseniorenvertretung des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) in Berlin statt. VBE-Bundesseniorensprecher Max Schindlbeck, konnte unseren VBE-Bundesvorsitzenden Gerhard Brand sowie die Landesseniorensprecher/-innen der Bundesländer zur diesjährigen Arbeitstagung begrüßen.

Mehr, dann klicken Sie hier und Sie gelangen zum Serviceartikel.


Toni Weber zum stellvertretenden Bundesseniorensprecher gewählt

Mit einem einstimmigen Votum wählten im Oktober 2023 in Berlin die VBE-Landesseniorensprecher/-innen der 16 Landesverbände Toni Weber – Seniorensprecher des VBE-Landesbezirkes Nordbaden zum  kommissarischen, stellvertretenden Bundesseniorensprecher bis zur Neuwahl des gesamten Vorstands der VBE-Bundesseniorenvertretung im Oktober 2024. Toni Weber nimmt in der VBE-Bundesvertretung den ständigen Kontakt zur Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren Organisationen BAGSO wahr. Die Wahl war erforderlich geworden, da Gerhard Kurze (VBE-NRW), stv. Bundesseniorensprechre aus gesundheitlichen Gründen kürzer treten wollte.


VBE-Seniorenseminar zum Erb- und Versorgungsrecht  Ende Juli 2023 war voll  ausgebucht

Ein ganztägiges Fortbildungsseminar, vormittags zum Erbrecht mit der Referentin Christine Ebert, VBE-Justiziarin und Rechtsanwältin und nachmittags zum Versorgungsrecht mit dem Referenten Prof. Gerald Ludy von der Hochschule Ludwigsburg, lockte zahlreiche interessierte VBE-Ü-60 Mitglieder Ende Juli nach Pforzheim. Mit 30 Teilnehmern war das Seminar ausgebucht.

Zum Erbrecht:

Mit einer Reihe von aus dem Leben gegriffenen Erbrechtsfällen zeigte Frau Ebert die gesetzliche Erbfolge anschaulich und verständlich auf. Dazu gehörte das Testament, das gemeinschaftliche Testament, der Erbvertrag, das Vermächtnis, die Vor- und Nacherbfolge  sowie das Behindertentestament. Auch die Grundsätze zum Pflichtteilsrecht, Pfichtteilsergänzungsanspruch, Pflichtteilsverzicht und der Pflichtteilsentzug  wie auch die vorweggenommene Erbfolge wurden grundsätzlich dargestellt und mit lebensrealen Beispielen direkt im Seminar verdeutlicht.

Auch der Bereich Schenkungen im Erbrecht mit seinen Grundsätzen und Auswirkungen auf den Erb- und Pflichtteil wurde von Frau Ebert umfassend dargestellt. Zum digitalen Nachlass gehören die Nutzungsrechte von Internetdiensten wie E-Mail und soziale Medien, Einträge in den sozialen Medien aber auch Urheberrechte, Nutzungsrechte an Software (Spiele, Virenschutz usw.) Die rechtliche Problematik sei hier aber noch sehr jung und von Seiten der Rechtsprechung noch nicht umfassend und abschließend entschieden.

Zum Versorgungsrecht:

Der Nachmitttag galt dem Versorgungsrecht mit den Themen:

  • Wie berechne ich mein Ruhegehalt?
  • Das Zusammentreffen von Versorgungsbezügen und Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkünften – Was kann ich im Ruhestand hinzuverdienen?
  • Die Hinterbliebenenversorgung im Rahmen des Versorgungsrechts für meine Familie.
  • Was passiert, wenn mehrere Versorgungsbezüge zusammentreffen? Kann es zu Kürzungen kommen?
  • Das Zusammentreffen von Versorgungsbezügen und Renten.

Mit seiner unschlagbaren Fachkenntnis im Bereich Besoldung und Versorgung erklärte Prof. Gerald Ludy die zuvor angeführten Fragestellungen für die Teilnehmer/-innen ausführlich und verständlich.


Jahrestagung der VBE-Seniorensprecher/-innen in Freiburg im Mai 2023

Am 10. und 11. Mai 23 trafen sich die Seniorensprecher/-innen der VBE-Kreisverbände, -Landesbezirke und des -Landesverbandes zu einer zweitägigen Arbeitstagung in Freiburg. Gleich zu Beginn unserer Jahrestagung vermittelte uns unser stv. VBE-Landesvorsitzender Dirk Lederle einen Einblick in die vielseitige Arbeit unserer Verbandleitung, gerade in einer Zeit enormer Veränderungen, Umbrüche und Belastungen in unserem Schulwesen. Wir Ruheständler/-innen waren uns wohl ziemlich einig darin, dass wir mit schon einigen Ruhestandsjahren auf dem Buckel, auf eine damals noch bessere Lehrerversorgung zurückblicken können und das heutige Unterrichten an unseren Schulen alles andere als leichter geworden ist.

Auch diese Jahrestagung verfolgte das Ziel, unsere Seniorenarbeit zu intensivieren, in den Regionen umsetzbar zu machen, neuen Ideen eine Plattform zu geben und sie transparent und austauschbar darzustellen. Mit unserem Schwerpunktthema „Rund um das Pflegerecht“ mit Unterthemen wie „Häusliche Pflege, Vollstationäre Pflege in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung, die Ganztagespflegekraft, das Betreuungsrecht im Pflegefall“  konnten wir unsere Beratungskompetenz bei diesen einzelnen seniorenbezogenen Fragestellungen  sicherlich ausbauen.

Wo sich Ruheständler treffen und arbeiten, gehört auch ein Eintauchen in Gegebenheiten der Tagungsregion dazu. So tauchten wir bei einem Besuch der Vogtsbauernhöfe in Gutach in die bäuerliche Lebens- und Arbeitsweise während des Mittelalters bis in die Nachkriegszeit ein. Zu diesen Gegebenheiten gehört auch die abendliche Einkehr in der badischen Weinstube Oberkirch auf dem Freiburger Münsterplatz wo einem der zweieinhalbstündige Besuch in den Gesprächsrunden wie eine halbe Stunde vorkommt.


Hier der Überblick über die vergangenen Seniorentage 2023.


Jahreskonferenz der Seniorensprecher/innen der 16 VBE-Landesverbände

vom 04. bis 06. Oktober 22 dieses Jahr in Bonn

Im Herbst eines jeden Jahres treffen sich die Landesseniorensprecher/innen der VBE-Landesverbände auf Einladung des VBE-Bundesseniorenreferates zum Gedankenaustausch über die Seniorenarbeit in den Landesverbänden. Dabei ging es um die Pensions- und Rentenpolitik in den Bundesländern, die aktive Teilhabe der Ruheständler am Leben, um Möglichkeiten, die alternde Gesellschaft in die digitale Bildung mit einzubeziehen, um Neuerungen im Betreuungsrecht. VBE-Bundeseniorensprecher Max Schindlbeck referierte zur Bedeutung von Vorsorge-vollmacht, Patientenverfügung und Organspende. Gerhard Kurze, stellvertretender VBE-Bundesseniorensprecher, trug über die Themen „Rentenpolitik der Ampelkoalition“ und „Versorgungsrücklagen und Versorgungsfonds des Bundes und der Länder“ vor.

Bild: 4.v.l. Ekkehard Gabriel (VBE-BW), 5. von links Max Schindlbeck (VBE-Bundesseniorensprecher), 6.v. links Udo Beckmann, VBE-Bundesvorsitzender, 7. v. links, hinten Toni Weber (VBE-BW)


Hier lesen Sie den neuen Seniorenbrief (4. Quartal 2022)


Grün-Schwarz überweist Pensionären Energiepauschale

Die über 142.000 pensionierten Beamtinnen und Beamten im Land erhalten nun ebenfalls eine Energiepauschaule in Höhe von 300 Euro. Der VBE Baden-Württemberg begrüßt die Entscheidung. Die Spitzen von Grünen und (…) Weiterlesen


Hier lesen Sie die Sonderausgabe des Seniorenbriefes zum Thema: ENERGIE SPAREN (einfach klicken).


Seniorentage 2022:  Das aktuelle Erbrecht – Möglichkeiten der Versetzung in den Ruhestand

„Mit seinen themengleichen Seniorentagen 2022 in allen VBE-Landesbezirken bot das VBE-Landesseniorenreferat erneut einen Einblick in die Welt des Erbens, Vererbens und Verschenkens. Themen, die nicht nur Seniorinnen und Senioren betreffen, sondern ebenso im Berufsleben stehende Kolleginnen und Kollegen zum Besuch unserer Veranstaltungsangebote geführt haben. Die tägliche Praxis zeigt immer wieder, dass in vielen Erbfällen den Erbbeteiligten nichtausreichend bewusst ist, wer im Todesfall von wem zu welchen Bruchteilen und auf welcher Rechtsgrundlage beerbt werden würde und wie die Abwicklung der Nachlass-Angelegenheiten vonstattengehen könnte. Max Schindlbeck, VBE-Bundeseniorensprecher aus dem benachbarten VBE-LV Bayern (BLLV) gelang es, bei allen Seniorentagen die schwierige Thematik mit breiter Fachkenntnis und feinsinnigem Humor gut verständlich vorzutragen.

Seniorentag 2022 in Wildtal bei Freiburg (Südbaden)

Die Themen 2 und 3 befassten sich mit den immer wieder gestellten Fragen über Möglichkeiten des Hinzuverdienstes im Ruhestand und den verschiedenen Möglichkeiten der Versetzung in den Ruhestand.

Nach jeweils einem Kurzvortrag konnten die beiden Referenten Gerhard Freund, ehem. langjähriger stv. VBE-Landesvorsitzender und Franz Wintermantel, ehem. langjähriger VBE-Referatsleiter Recht und Besoldung, beide als ehemalige ÖPR- und BPR-Mitglieder, die zahlreichen Detailfragen sehr fachkundig beantworteten.

Seniorentag in Walldorf

Seniorentag in Walldorf_4

Das VBE-Seniorenreferat dankt allen Referenten und Mitwirkenden, die die Durchführung der VBE-Seniorentage 2022 ermöglichten.

Für alle drei Themenbereiche hat das VBE-Landesseniorenreferat je eine eigene Publikation  erarbeitet bzw. herausgegeben. Diese können Sie im Bedarfsfall gerne über den VBE-Internetauftritt bestellen.

  1. VBE-Ratgeber Erbrecht (Ein 116 Seiten umfassendes Buch und konkurrenzloser Service rund um das Erbrecht)
  2. Möglichkeiten der Versetzung in den Ruhestand (Eine 54 Seiten umfassende Broschüre, die die Möglichkeiten der Zurruhesetzung beschreibt.
  3. Möglichkeiten des Zuverdienstes im Ruhestand (Ein VBE-Service-Info)

Ekkehard Gabriel und Toni Weber, VBE-Seniorenreferat BW


VBE-Seniorinnen- und Seniorensprecher-Jahrestagung am 2. und 3. Juni 2022 in Pforzheim

Nach längerer pandemiebedingter Zwangspause konnten wir endlich unsere schon längere Zeit geplante zweitägige Seniorensprecher-Jahrestagung in der ersten Juniwoche wieder durchführen.

Seniorentagung 2022

Diese Tagung in Pforzheim verfolgte gleich mehrere Ziele wie z.B. sich im Rahmen der Teambildung besser persönlich kennen zu lernen, die Seniorenarbeit auf allen Verbandsebenen transparent und austauschbar darzustellen, neue Ideen in die VBE-Seniorenarbeit einzubringen und für alle VBE-Ebenen umsetzbar zu machen, die landesweiten VBE-Seniorentage 2022 zu koordinieren und bereits für 2023 thematisch vorzuplanen sowie die fachliche Beratungskompetenz in einzelnen Senioren bezogenen Themen zu stärken. Weiterlesen.


Das Land legte Berufung ein gegen das Urteil des VG Karlsruhe zur Kostendämpfungspauschale

VBE wiederholt seine Forderung nach Rücknahme aller Beihilfe-Spareingriffe ab dem 1.1.2013

Das Land Baden-Württemberg hat über das Landesamt für Besoldung und Versorgung, LBV, inzwischen Berufung gegen das Urteil der 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe eingelegt. In diesem Urteil hatte das VG Karlsruhe die weitere Erhöhung/Anhebung der schon bestehenden Kostenpauschale ab dem 1.1.2013 als verfassungswidrig bezeichnet. Das bedeutet:

  • Das Urteil des VG Karlsruhe ist noch nicht rechtswirksam.
  • Das LBV wird deshalb weiterhin die erhöhte Kostendämpfungspauschale allen Beihilfeberechtigten bei der ersten Beihilfeabrechnung im neuen Jahr in Abzug bringen (bei Ihnen also 140 €).
  • Es ist aufgrund der Berufung des LBV gegen das Urteil davon auszugehen, dass das Land den Weg bis zur letzten Berufungsinstanz des Rechtsprechungsprozessesausschöpfen wird. Das kann zwei bis drei Jahre dauern.

Zu Fragen der Einlegung eines Widerspruchs gegen die erhöhte Kostendämpfungspauschale

  • Grundsätzlich ist ein Widerspruch gegen einen Beihilfebescheid nur innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Bescheides rechtswirksam.
  • Beispiel 1: Sie legen innerhalb von 4 Wochen nach Eingang des Beihilfebescheids, in dem die erhöhten Kostendämpfungspauschale zum Abzug gebrachte wurde Widerspruch ein. Da das Urteil des VG Karlsruhe aufgrund der eingelegten Berufung des LBV beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim nicht rechtskräftig ist, wird das LBV Ihren Widerspruch ablehnen. Die erhöhte Kostendämpfungspauschale bleibt angehoben.  Sollte das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in letzter Instanz aber das Urteil des VG Karlsruhe bestätigen, muss das Land Ihnen alle erhöhten Kostendämpfungspauschalbeträge, die seit Ihren fristgerecht eingelegten Widersprüchen entstanden sind, zurückzahlen, nicht aber die erhöhten Kostendämpfungspauschalen, die vor Ihren Widersprüchen erfolgten. Ihr Widerspruch gilt aber nur für den aktuellen Beihilfebescheid zur Kostendämpfungspauschale. Diesen müssen Sie dann in jedem Jahr neu vornehmen bis zum Abschluss eines rechtsverbindlichen Urteils.

Beispiel 2: Wer schon seit 2013 Widerspruch jeweils gegen die erhöhten LBV-Bescheide zur Kostendämpfungspauschale eingelegt hat, wird – sofern das BVG das Karlsruher Urteil bestätigt – alle einbehaltenen, erhöhten Kostendämpfungspauschalbeträge zurückerstattet bekommen.

Bei dem von einem VBE-Mitglied erfolgreich geführten Muster-Prozess gegen die Kürzung der Einstiegsgehälter für Junglehrer/-innen hat das Land auf diese im Beispiel 2 beschriebene Rechtsform allerdings verzichtet und die einbehaltenen Gehaltsanteile (monatlich 8 %) für bis zu 3 Jahre an alle betroffenen Junglehrer/innen voll zurückbezahlt (ca. 250 Millionen Euro). Ob das Land im Falle der Kostendämpfungspauschale eventuell auch so verfährt und generell an alle Betroffenen ohne Beachtung der Fristenregelung die erhöhten Kostendämpfungsbeträge seit dem 1.1.2013 generell zurückbezahlt , wird erst nach dem rechtverbindlichen Urteil vom Land entschieden und auch vom dann rechtswirksamen Urteil selbst abhängen.

Sollte Ihr letzter Beihilfebescheid mit der Kürzung durch die erhöhte Kostendämpfungspauschale auch etwas länger als 4 Wochen zurückliegen, so zeigte sich die Landesregierung zumindest in der ersten Corona-Phase bereit, einen Widerspruch auch bei einer Überziehung der Vierwochen Frist anzunehmen. Ob diese geduldete Verlängerung der Überziehung der eigentlichen 4-wöchigen Widerspruchsfrist  auch in der jetzigen Phase von Corona noch vom Land akzeptiert wird, ist aktuell nicht bekannt. Die Landesregierung hat ihre anfangs der Corona Zeit geduldete Überziehung der 4-wöchigen Widerspruchsfrist allerdings nicht öffentlich zurückgenommen.

Ekkehard Gabriel   –  September 2020


Seniorenveranstaltungen in Baden-Württemberg auf Landes-, Landesbezirks- und Kreisverbands-Ebene

Als VBE-Mitglied erhalten Sie Einladungen zu:
  • Seniorentagen, 
  • Seniorenseminaren, 
  • Vortragsveranstaltungen, 
  • Reisen,
  • Ausflügen, 
  • Stammtischen, 
  • Besichtigungen, 
  • weitere Besichtigungen, 
  • Kegeln,
  • Wanderungen, 
  • Seminaren,
  • Tanztee,
  • …und Vieles mehr. 

Hier finden Sie einen Bericht zu vergangenen Seminaren. Einfach hier klicken. 

Weitere Veranstaltungen – Schauen Sie doch gleich mal nach auf unserer INTERNETSEITE unter Veranstaltungen (einfach hier anklicken).


VBE-Publikationen für Senioren  //  alles bestellbar über den VBE Wirtschaftsservice

  • Broschüre: Gut informiert 3 – Möglichkeiten der Versetzung in den Ruhestand 


  • Broschüre: Gut informiert 6 – Pflegeversicherung und Beihilfe – Leistungen im Pflegefall


  • VBE-Ratgeber Vorsorgerecht


  • VBE-Ratgeber Erbrecht

Senioren


  • Dokumentenordner für den Ernstfall

Ein Bestellformular finden Sie hier (einfach hier klicken).


  • Beihilfe von A bis Z (VBE-LHB)

  • Usw.

Schauen Sie doch gleich mal nach auf unserer INTERNETSEITE unter Publikationen (einfach hier anklicken).


Aktuelle Rechtsfragen

1. Steuerliche Behandlung von Pensionen und Renten

Hier klicken um zum PDF zu gelangen.


2. Hinzuverdienstmöglichkeiten in der Pension und der Rente

Hier klicken um zum PDF zu gelangen.


3. Die Hinterbliebenenversorgung bei Beamten

Hier klicken um zum PDF zu gelangen. 


4. Welche Vorsorgevollmacht sollte ich noch vornehmen?

Hier klicken um zum PDF zu gelangen.


5. Freistellungsjahr oder Antragsruhestand?

Hier klicken um zum PDF zu gelangen.


6. Was muss ich tun, wenn ich in den Ruhestand treten möchte?

Hier klicken um zum PDF zu gelangen.


7. VBE Service 7: Die Höhe der Einkünfte entscheidet über die Gewährung der Beihilfe bei Beihilfeberücksichtigungsfähigen.

Hier klicken um zum PDF zu gelangen.


8. VBE Service 8: Achtung Zuzahlungen! Wievielt zahlt die Beihilfe bei Behandlungen in einer Privatklinik? 

VBE-Zeitschriften:

  • VBE-Magazin (10 Ausgaben im Jahr)

Kleiner Tipp: Hier können Sie zum Beispiel auch im Archiv der VBE Magazine nachschauen.

  • VBE-Journal 60 Plus (seit 2020 4 x jährlich)
  • Archiv -> Hier finden Sie die Ausgaben der letzten Jahre von Journal 60 Plus digital. 

Pensionsberechnungsrechner des Landesamtes für Besoldung und Versorgung (LBV)

Im KUNDENPORTAL des LBV gibt es einen Versorgungsrechner. Aufgrund der beim LBV-Kundenportal hinterlegten Daten kann man hier Planspiele betreiben und auch schauen, wie sich eine künftige Veränderung des Deputats oder eine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand auf die Pension finanziell auswirkt. Im Bedarfsfall können sich VBE-Mitglieder mit einer Anfrage auch an den VBE wenden.