Personalrat

Der VBE Baden-Württemberg ist in allen Personalräten vertreten.

Hier sind die vier VertreterInnen des VBE im Hauptpersonalrat (HPR) im Kultusministerium des Landes Baden-Württemberg für den GHWRGS-Bereich.

Hier finden Sie die VBE Personalräte im Landesbezirk Südbaden (BPR und ÖPR).

Hier finden Sie die VBE Personalräte im Landesbezirk Nordbaden (BPR und ÖPR).

Hier finden Sie die VBE Personalräte im Landesbezirk Nordwürttemberg (BPR und ÖPR).

Hier finden Sie die VBE Personalräte im Landesbezirk Südwürttemberg (BPR und ÖPR).

Hier finden Sie die VBE Personalratsliste für Baden-Württemberg (Stand: Mai 2023).

Hier finden Sie die Zuständigkeiten der unterschiedlichen Personalratsebenen.


Der Personalrat – wie gut, dass es ihn gibt

von Josef Klein, Mitglied im Landesvorstand (Stand 10 / 2018)

Gerne werden gewählte Personalräte als Anwälte der Lehrkräfte bezeichnet. Richtig dabei ist, dass es niemals schaden kann, sich als Personalrat rechtlich ein wenig auszukennen und die im Einzelfall gegebenen Möglichkeiten auszuloten. Entscheidend ist, dass die Rechte und Pflichten der Personalvertretung bekannt sind, genutzt werden und im Einzelfall Hilfe suchende richtig beraten werden. Dabei helfen die Personalratsschulungen des VBE weiter, denn Personalräte brauchen Rückendeckung: der VBE gibt sie.

Stufenvertretungen im GHRS-Bereich

Seit den 70-er Jahren des letzten Jahrhunderts gibt es Personalräte als Stufenvertretungen, das heißt: der jeweiligen Behörde ist ein Personalrat zugeordnet. Für die Ebene der Schulämter gibt es den „Personalrat (PR)“ (von früher her hält sich der Begriff Örtlicher Personalrat (ÖPR) noch hartnäckig, obwohl er im Gesetzestext nicht mehr vorkommt) beim Regierungspräsidium (früher Oberschulamt) wird der Bezirkspersonalrat (BPR) gebildet und dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport (MKS) ist der Hauptpersonalrat (HPR) zugeordnet. Allgemein gesprochen haben die Personalräte aller Ebenen sich für die Interessen der in der Schule Unterrichtenden einzusetzen. 

Gerade nach der jüngsten Reform im Dezember 2013 gewinnt der Personalrat (PR) beim Schulamt an Bedeutung, denn durch die Erweiterung von Kompetenzen wird sowohl die Arbeit intensiver, aber im gleichen Zuge werden auch die Anrechnungen erweitert. Da bislang nie davon die Rede war, den Schulämtern auch Juristen zuzuordnen, kommt dem PR doppelte gewachsene Bedeutung zu. Schon seit jeher sind die Personalräte beim Schulamt zusätzlich für die Förderung eines guten Betriebsklimas zuständig. Gemeinsam mit der Dienststelle haben sie darüber zu wachen, dass alle Bediensteten nach Recht und Billigkeit behandelt werden. 

Bei allen Personalmaßnahmen die im Regierungspräsidium Abt. 7 „Schule und Bildung“ getroffen werden ist der Bezirkspersonalrat (BPR) zuständig. Hier werden beispielsweise Einstellungen, schulamtsübergreifende Versetzungen, Krankheitsvertretungen besprochen, aber auch vorzeitige Pensionierungen, Anträge auf Hinausschieben der Altersgrenze und Schwerbehindertenfragen durchlaufen den Bezirkspersonalrat, manchmal automatisch, manchmal auf Antrag des Betroffenen. 

Entsprechend der thematischen Vorgabe des MKS beschäftigt sich der Hauptpersonalrat (HPR) neben personellen Fragen auch mit der Ausgestaltung von Verwaltungsvorschriften, Er wirkt mit oder bestimmt bei der Erstellung neuer Programme, bei neuen Verwaltungsvorschriften, oder bei Fortbildungsveranstaltungen mit und ist somit Partner des Kultusministeriums.

Eigenschaften der Personalvertretungen

Der kleinste Personalrat besteht aus 1 Person, der größte aus 27 Mitgliedern. Das Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) Baden-Württemberg schreibt die jeweilige Größe vor, die von der Zahl der Personen abhängt, die durch ihn – den PR – vertreten wird. 

Gewählte Personalräte erhalten Freistellungen. Die Tagungen finden auch während der Unterrichtszeit statt. Personalratsmitglieder werden nach einem vorgegebenen – und doch variablen – Schlüssel freigestellt. Durch die Verringerung der Anzahl der Schulämter vor 2010 haben sich die Anfahrten zu den Sitzungsorten verlängert. Jedoch ist in der Regel jede PR-Fraktion frei, bei der Vergabe der Fixzahl von Stunden solche zusätzlichen Belastungen durch zusätzliche Freistellungen innerhalb des Kontingentes zu berücksichtigen. 

Aufgaben des Personalrats

Die Erstellung von Lehrplänen oder neue Schulbauten sind Paradebeispiele von Themen mit denen sich der Personalrat nicht befasst. Dies sind nämlich Maßnahmen mit Außenwirkung, bei denen das Parlament (Landtag, Stadtrat) verantwortlich ist. Diese Maßnahme betreffen Eltern und Kinder. Die gewählten Volksvertreter sind die demokratisch legitimierten Vertreter der Bürger. Im Einzelfall kann es dabei schon einmal zur Diskussion um Zuständigkeiten kommen, vieles ist aber bereits gerichtlich entschieden. 

Der Personalrat ist durch zwei Möglichkeiten an den vorgesehenen Maßnahmen beteiligt, nämlich durch die Mitwirkung und die Mitbestimmung. Dabei bedeutet Mitwirkung, dass die Dienststelle der Personalvertretung Kenntnis von der vorgesehenen Maßnahme gibt, aber abschließend selbst entscheidet. Die Mitbestimmung ist die stärkere Form, die z.B. bei der Einstellung von Arbeitnehmern, bei Beförderung, Versetzung, Abordnung, vorgesehen ist. Verweigert dabei der Personalrat die Zustimmung, so ist die Maßnahme gescheitert. Es kann dann die jeweilige Stufenvertretung angerufen werden (beim HPR: Einigungsstelle).

Die Einigungsstelle ist ein Entscheidungsgremium. Sie wird nur beim MKS gebildet und nur bei Bedarf. Drei Beisitzern des MKS sitzen drei HPR-Mitglieder gegenüber. Ein Jurist ist der unparteiische Vorsitzende. Die Einigungsstelle beschließt mit Stimmenmehrheit. Bekommt das MKS recht, so wird die Maßnahme wie vorgesehen durchgeführt, bekommt der Personalrat recht, so sagt das Gesetz aus, ob in diesem konkreten Fall der Einigungsstellen-Beschluss durchzuführen ist, oder ob er nur empfehlenden Charakter hat. Bei letzterem entscheidet die Dienststelle nach eigenem Ermessen endgültig. Benachteiligten Betroffenen bleibt dann noch der Gang zum Verwaltungsgericht. 

Zusammenarbeit

Oberstes Prinzip der Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Personalräte ist die vertrauensvolle Zusammenarbeit. Die Dienststelle hat eine beabsichtigte Maßnahme zu einem Zeitpunkt vorzulegen, an dem diese Maßnahme noch gestaltungsfähig ist. Das bedeutet umgekehrt, dass Personalräte darauf bedacht sein müssen, frühzeitig möglichen Benachteiligungen entgegenzusteuern. Für die Personalräte ist zusätzlich die Einhaltung von Bearbeitungsfristen vorgegeben. 

Unterschiede Personalratsarbeit – VBE

Für viele Bedienstete und Beschäftigte ist VBE und Personalrat – fast – das Gleiche. Weit gefehlt. Der Personalrat darf sich nur mit den im LPVG vorgegebenen Themen beschäftigen. Der VBE dagegen ist Ansprechpartner des MKS und von Dutzenden weiterer Institutionen und Organisationen. Der Verband darf alle Themen baden-württembergischer Schulpolitik begleiten, Vorschläge unterbreiten, Kritik üben, Zustimmung signalisieren. Das darf der Personalrat zwar auch, aber nur nicht-öffentlich. Der Personalrat berät neben allen Fragen, die die Beschäftigten direkt betreffen Tarif-, Besoldungs- und Sozialangelegenheiten, sowie Fragen der Gleichstellung von Mann und Frau. 

Der VBE als Stimme der Lehrerschaft setzt seine ganze Kraft dafür ein, dass Schule insgesamt besser wird. Unterstützen Sie uns durch Ihre Mitgliedschaft! Unterstützen Sie uns durch Ihre Kandidatur bei den Personalratswahlen 2024!

Der Vollständigkeit halber: Weitere Personalvertretungen

Es gibt im Schulbereich noch weitere Personalvertretungen, die hier wenigstens erwähnt sein sollen. Dem Personalrat an den Gymnasien und demjenigen der beruflichen Schulen ist jeweils ein Bezirkspersonalrat beim Regierungspräsidium (RP) übergeordnet (so dass es beim RP im Schulbereich also 3 Bezirkspersonalräte gibt). Beide Schularten haben ebenso einen HPR beim MKS, auch dort gibt es also 3 HPRs. Sonderschul-Lehreranwärter haben einen eigenen Ausbildungspersonalrat. Schulämter sowie andere Behörden, die nicht direkt mit dem Unterrichtsbetrieb konfrontiert sind, wählen einen außerschulischen Personalrat (z.B. Schulämter, Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL), Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW), usw.), der ebenfalls Stufenvertretungen hat. Es gibt noch weitere Personalräte.