Personalratswahlen Re- Design

Die Personalratswahlen 2024

Im April und Mai 2024 finden in Baden-Württemberg Personalratswahlen im Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real- und Gemeinschaftsschulen sowie an Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (GHWRGS) im öffentlichen Dienst statt.  Die Wahlunterlagen werden in der Regel nach den Osterferien (ab dem 8. April) an den Schulen verteilt und müssen allerspätestens bis zum 3. Mai bei den Örtlichen Wahlvorständen eintreffen.“ 

Beschäftigte haben Rechte, die durch die Arbeitgeber eingehalten werden müssen. Der gewählte Personalrat vertritt die Interessen der Beschäftigten bei der Regelung des Dienstes, sowie bei den Dienst- und Arbeitsverhältnissen. Dafür hat er einen gesetzlichen Auftrag, der im Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) für Baden-Württemberg festgelegt ist und der dem Personalrat entsprechende Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte gibt. Für die Ebene der Schulämter gibt es den Örtlichen Personalrat (ÖPR). An den vier Regierungspräsidien wird der Bezirkspersonalrat (BPR) gebildet und dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport (MKS) ist der Hauptpersonalrat (HPR) zugeordnet. Allgemein gesprochen haben die Personalräte aller Ebenen sich für die Interessen der in der Schule Unterrichtenden einzusetzen. 

Der Personalrat wird durch die Wahl der Beschäftigten dazu legitimiert, deren Anliegen und Interessen auf kollektiver Ebene gegenüber der Dienststellenleitung wahrzunehmen.

Unsere Forderungen

  • Mehr Anrechnungsstunden

    Mehr Anrechnungsstunden

    Es Bedarf dringend mehr Anrechnungsstunden. Die Kürzung des Entlastungsstundenkontingents muss man unverzüglich zurücknehmen – tatsächlich ist eine Erhöhung des Kontingents angebracht, um den gestiegenen Belastungen der Kolleginnen und Kollegen adäquat zu begegnen. Weiterlesen

  • Mehr Zeit für Unterricht

    Mehr Zeit für Unterricht

    Lehrkräfte an den Schulen werden zurzeit mit Aufgaben belastet, die mit ihrer eigentlichen Arbeit, dem Unterricht und dessen Vor- und Nachbereitung, nichts zu tun haben. Lehrkräften muss man mehr Zeit für Unterricht einräumen. Gleichzeitig nimmt aber auch die Heterogenität an den Schulen zu. Das stellt sie vor Herausforderungen. Lehrkräfte und Schulleitungen brauchen hier die Unterstützung von professionell ausgebildetem Personal. Weiterlesen

  • Gerechte Bezahlung für alle

    Gerechte Bezahlung für alle

    A13 für alle Lehrkräfte ist in den meisten anderen Bundesländern mittlerweile Standard. In Baden-Württemberg aber noch nicht – leider. Das muss sich ändern. Eine gerechte Bezahlung nach A13 beendet die Benachteiligung von Grundschullehrkräften. Bei der Diskussion darf man aber auch nicht die Bestandslehrkräfte an Haupt- und Werkrealschulen nicht zu vergessen.  Weiterlesen

  • Arbeitsbedingungen verbessern

    Arbeitsbedingungen verbessern

    Der VBE macht sich dafür stark, die Arbeitsbedingungen von Lehrkräften zu verbessern. Wer motivierte Lehrkräfte haben will, muss dafür Sorge tragen, dass die Rahmenbedingungen passen. Nur so gewinnt der Beruf der Lehrerin oder des Lehrers wieder an Attraktivität, nur so werden sich jungen Menschen dafür entscheiden, Lehrkraft zu werden. Weiterlesen

  • Bestandslehrkräfte in den Blick nehmen

    Bestandslehrkräfte in den Blick nehmen

    In Zeiten, in denen der Lehr- und Fachkräftemangel die größte Herausforderung an den Schulen in Baden-Württemberg ist, gilt die Aufmerksamkeit umso mehr den Lehrerinnen und Lehrern an den Schulen: Das Bildungssystem ist auf ihre Expertise angewiesen. Für den VBE ist deshalb ganz klar, dass Bestandslehrkräfte und ihre Gesunderhaltung im Fokus stehen.  Weiterlesen

  • Studienkapzität erhöhen

    Studienkapzität erhöhen

    Das originäre Lehramtsstudium muss gestärkt werden. Das Land ist auf gut ausgebildete Pädagoginnen und Pädagogen dringend angewiesen. Das Lehramtsstudium muss durch gezielte und geeignete Maßnahmen gestärkt werden. Weiterlesen

Unsere Spitzenkandidaten


Das Wahlverfahren – so einfach geht’s

Nehmen Sie den Stimmzettel mit dem
VBE-Wahlvorschlag

  • Kreuzen Sie die Kandidatinnen bzw. Kandidaten Ihrer Wahl an. Dabei ist die Kumulation bis zu drei Stimmen auf eine Kandidatin oder einen Kandidaten möglich.
  • Achten Sie genau auf die Zahl der zu vergebenden Stimmen. Sie sind auf dem Stimmzettel vermerkt.
  • Vergeben Sie alle Stimmen. Sie können auch panaschieren, das bedeutet VBE-Bewerber auf Fremdlisten schreiben. Verschenken Sie keine Stimme!
  • Stecken Sie die ausgefüllten Stimmzettel in die passenden Stimmzettelumschläge. Die Farben helfen bei der Orientierung.
  • Füllen Sie die Erklärung zur Briefwahl aus. Stecken Sie diese Erklärung zusammen mit den drei Stimmzettelumschlägen in den großen Wahlbriefumschlag und verschließen Sie diesen.
  • Ihre Absenderadresse notieren Sie bitte nur auf dem großen Wahlbriefumschlag.

Der VBE vor Ort

Veranstaltungen

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