



Die Personalratswahlen 2024
Vom 17. April bis zum 03. Mai 2024 finden in Baden-Württemberg Personalratswahlen im Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real- und Gemeinschaftsschulen sowie an Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (GHWRGS) im öffentlichen Dienst statt.
Beschäftigte haben Rechte, die durch die Arbeitgeber eingehalten werden müssen. Der gewählte Personalrat vertritt die Interessen der Beschäftigten bei der Regelung des Dienstes, sowie bei den Dienst- und Arbeitsverhältnissen. Dafür hat er einen gesetzlichen Auftrag, der im Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) für Baden-Württemberg festgelegt ist und der dem Personalrat entsprechende Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte gibt.
Für die Ebene der Schulämter gibt es den Örtlichen Personalrat (ÖPR). An den vier Regierungspräsidien wird der Bezirkspersonalrat (BPR) gebildet und dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport (MKS) ist der Hauptpersonalrat (HPR) zugeordnet. Allgemein gesprochen haben die Personalräte aller Ebenen sich für die Interessen der in der Schule Unterrichtenden einzusetzen.
Der Personalrat wird durch die Wahl der Beschäftigten dazu legitimiert, deren Anliegen und Interessen auf kollektiver Ebene gegenüber der Dienststellenleitung wahrzunehmen.
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