Die Personalratswahlen 2024
Im April und Mai 2024 finden in Baden-Württemberg Personalratswahlen im Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real- und Gemeinschaftsschulen sowie an Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (GHWRGS) im öffentlichen Dienst statt. Die Wahlunterlagen werden in der Regel nach den Osterferien (ab dem 8. April) an den Schulen verteilt und müssen allerspätestens bis zum 3. Mai bei den Örtlichen Wahlvorständen eintreffen.“
Beschäftigte haben Rechte, die durch die Arbeitgeber eingehalten werden müssen. Der gewählte Personalrat vertritt die Interessen der Beschäftigten bei der Regelung des Dienstes, sowie bei den Dienst- und Arbeitsverhältnissen. Dafür hat er einen gesetzlichen Auftrag, der im Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) für Baden-Württemberg festgelegt ist und der dem Personalrat entsprechende Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte gibt. Für die Ebene der Schulämter gibt es den Örtlichen Personalrat (ÖPR). An den vier Regierungspräsidien wird der Bezirkspersonalrat (BPR) gebildet und dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport (MKS) ist der Hauptpersonalrat (HPR) zugeordnet. Allgemein gesprochen haben die Personalräte aller Ebenen sich für die Interessen der in der Schule Unterrichtenden einzusetzen.
Der Personalrat wird durch die Wahl der Beschäftigten dazu legitimiert, deren Anliegen und Interessen auf kollektiver Ebene gegenüber der Dienststellenleitung wahrzunehmen.
Übersicht aller Kandidatinnen und Kandidaten
in unseren Wahlprospekten
Das Wahlverfahren – so einfach geht’s
Nehmen Sie den Stimmzettel mit dem
VBE-Wahlvorschlag
- Kreuzen Sie die Kandidatinnen bzw. Kandidaten Ihrer Wahl an. Dabei ist die Kumulation bis zu drei Stimmen auf eine Kandidatin oder einen Kandidaten möglich.
- Achten Sie genau auf die Zahl der zu vergebenden Stimmen. Sie sind auf dem Stimmzettel vermerkt.
- Vergeben Sie alle Stimmen. Sie können auch panaschieren, das bedeutet VBE-Bewerber auf Fremdlisten schreiben. Verschenken Sie keine Stimme!
- Stecken Sie die ausgefüllten Stimmzettel in die passenden Stimmzettelumschläge. Die Farben helfen bei der Orientierung.
- Füllen Sie die Erklärung zur Briefwahl aus. Stecken Sie diese Erklärung zusammen mit den drei Stimmzettelumschlägen in den großen Wahlbriefumschlag und verschließen Sie diesen.
- Ihre Absenderadresse notieren Sie bitte nur auf dem großen Wahlbriefumschlag.
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