Zu den heute veröffentlichten Übergangszahlen auf die weiterführenden Schulen erklärt der VBE-Landesvorsitzende Gerhard Brand:
„Wir sehen, dass die Eltern sich größtenteils verantwortungsbewusst verhalten und den gut fundierten Empfehlungen der Grundschullehrkräfte folgen.“ Dirk Lederle, stellvertretender Landesvorsitzender und im VBE zuständig für den Sek-I-Bereich, ergänzt: „Nur ein kleiner Teil der Elternschaft weicht von der Grundschulempfehlung ab. Der VBE fordert zentrale Klassenarbeiten in Klasse 4 sowie ein verbindliches Beratungsverfahren der Eltern, wenn Elternwille und Grundschulempfehlung nicht übereinstimmen. Durch die Kombination aus zentralen Klassenarbeiten und einem intensivierten Beratungsverfahren würde die Grundschulempfehlung wieder deutlich an Gewicht gewinnen.“
Weiterführende Infos
Das Kultusministerium informiert: 92.300 (etwa 300 bzw. 0,3 Prozent weniger als im Vorjahr) Grundschülerinnen und -schüler standen im vergangenen Jahr vor der Entscheidung, welche weiterführende Schule sie besuchen sollen.
Die meisten von ihnen beziehungsweise ihre Eltern haben sich wie auch in den vergangenen Jahren dafür entschieden, ein allgemein bildendes Gymnasium zu besuchen. Von den 92.300 Schülerinnen und Schülern haben sich 44,1 Prozent dazu entschieden, ein allgemein bildendes Gymnasium zu besuchen, das sind 1,6 Prozentpunkte mehr als im Vorjahr. 33,6 Prozent entschieden sich für eine Realschule, damit liegt der Wert 1,0 Prozentpunkt unter dem Wert aus dem vergangenen Jahr. Die Haupt- und Werkrealschulen waren das Ziel von 5,7 Prozent der Schülerinnen und Schüler, womit der Wert 0,6 Prozentpunkt unter dem Wert des vergangenen Jahres liegt. Die Quote der Übergänge auf die Gemeinschaftsschulen liegt zu diesem Schuljahr bei 13,4 Prozent, das sind 0,2 Prozentpunkt weniger als 2020/2021. Damit gibt es bei den Übergangszahlen insgesamt nur leichte Schwankungen.
Bei den Übergangsquoten ist zu beachten, dass diese zwischen den einzelnen Kreisen stark schwanken können. So haben sich im Landkreis Waldshut zum Beispiel 26,5 Prozent der Schülerinnen und Schüler für das Gymnasium als Schulart entschieden, im Stadtkreis Heidelberg waren es 66,1Prozent.
Übergänge in Verbindung mit den Grundschulempfehlungen
Von den Schülerinnen und Schülern, die auf eine Gemeinschaftsschule gewechselt sind:
- hatten 59,8 Prozent eine Empfehlung für die Werkreal-/Hauptschule (Vorjahr: 65,3 Prozent).
- 28,2 Prozent eine Empfehlung für die Realschule (25,7 Prozent) und
- 12,0 Prozent eine Empfehlung für das Gymnasium (9,0 Prozent).
Bei den Übergängen auf eine Haupt-/Werkrealschule:
- hatten 89,9 Prozent der Schülerinnen und Schüler eine Grundschulempfehlung für diese Schulart (Vorjahr: 92,1 Prozent).
- 8,8 Prozent der Schülerinnen und Schüler hatten eine Empfehlung für die Realschule (6,9 Prozent).
- 1,3 Prozent hatten eine Empfehlung für das Gymnasium (1,0 Prozent).
Die Schülerinnen und Schüler, die sich für eine Realschule entschieden haben:
- hatten zu 20,7 Prozent eine Empfehlung für die Haupt-/Werkrealschule (Vorjahr: 23,7 Prozent).
- 54,1 Prozent hatten eine Empfehlung für die Realschule (55,8 Prozent).
- 25,2 Prozent hatten eine Empfehlung für das Gymnasium (20,5 Prozent).
90,6 Prozent der Schülerinnen und Schüler, die ein Gymnasium als weiterführende Schulart gewählt haben, hatten eine entsprechende Empfehlung in der Tasche (Vorjahr: 88,6 Prozent). Außerdem kamen
- 8,5 Prozent der Schülerinnen und Schüler mit einer Empfehlung für die Realschule (10,3 Prozent) und
- 0,9 Prozent kamen mit einer Empfehlung für die Haupt-/Werkrealschule (1,1 Prozent).
Von den Schülerinnen und Schülern mit Grundschulempfehlung erhielten
- 21,7 % eine Grundschulempfehlung für die Haupt- und Werkrealschule oder die Gemeinschaftsschule,
- 27,0 % eine Grundschulempfehlung für die Haupt- und Werkrealschule, für die Realschule oder die Gemeinschaftsschule und
- 51,3 % eine Grundschulempfehlung für die Haupt- und Werkrealschule, für die Realschule, das Gymnasium oder die Gemeinschaftsschule.
Koalitionsvertrag
Im Koalitionsvertrag ist zur Grundschulempfehlung festgehalten, dass die derzeitige Ausgestaltung der Empfehlung mit der Vorlagepflicht und einem Beratungsangebot beibehalten wird.