VBE begrüßt Einigung der Länder auf einheitliche Regelungen zu den Abschlussprüfungen

„Die von der Kultusministerkonferenz gefassten Beschlüsse schaffen Klarheit und bewahren die Chancengleichheit der Schülerinnen und Schüler in Deutschland“, kommentiert Gerhard Brand, Landesvorsitzender des Verbandes Bildung Erziehung (VBE), die heute verkündeten Ergebnisse zur weiteren Regelung der Abschlussprüfungen.

„Es muss zwingend gewährleistet bleiben, dass wir in Deutschland durch unterschiedliche Verfahren einzelner Bundesländer bei den Abschlussprüfungen kein A-, B- oder C-Abitur schaffen. Das gilt auch analog für die mittleren oder beruflichen Abschlüsse. Ein einheitliches Vorgehen sichert die Anerkennung der Abschlüsse. Alles andere wäre fahrlässig und würde den Abschlussjahrgängen die Zukunftschancen verbauen“, so Brand.

„Ich erwarte außerdem, dass sich die Länder bereits jetzt auf künftige Szenarien verständigen, je nachdem, wann die Schulen wieder öffnen. Auch hier braucht es schnellstmöglich Transparenz und ein allseitig abgestimmtes einheitliches Vorgehen. Schülerinnen und Schülern als auch Eltern müssen sich auf mögliche Entwicklungen einstellen können“, so Brand weiter.

„Positiv festzuhalten ist, dass die Kultusministerkonferenz heute bewiesen hat, dass der Bildungsföderalismus auch in schwierigen Zeiten funktionieren kann“, so Brand abschließend.

Kultusministerkonferenz: Abschlussprüfungen finden statt

Die Kultusministerkonferenz hat heute folgende Beschlüsse gefasst:

1. Die Kultusministerkonferenz bestärkt ihren Beschluss vom 12. März 2020, wonach die Länder die erreichten Abschlüsse des Schuljahres 2019/20 auf der Basis gemeinsamer Regelungen gegenseitig anerkennen werden.

2. Sie betont, dass alle Schülerinnen und Schüler keine Nachteile aus der jetzigen Ausnahmesituation haben werden und dass sie noch in diesem Schuljahr ihre Abschlüsse erwerben können.

3. Die Abschlussprüfungen, insbesondere die schriftlichen Abiturprüfungen, finden zum geplanten bzw. zu einem Nachholtermin bis Ende des Schuljahres statt, soweit dies aus Infektionsschutzgründen zulässig ist. Schülerinnen und Schüler müssen eine ausreichende Zeit zur Vorbereitung erhalten. Die Prüfungen können auch in geschlossenen Schulen stattfinden, sofern es keine entgegenstehenden Landesregelungen gibt.

4. Die Länder können ausnahmsweise auf zentrale Elemente aus dem Abituraufgabenpool verzichten und diese durch dezentrale Elemente ersetzen.

5. Zum heutigen Zeitpunkt stellen die Länder fest, dass eine Absage von Prüfungen nicht notwendig ist. Die Länder stimmen sich eng in der KMK über das weitere Vorgehen ab.

Die Präsidentin der Kultusministerkonferenz, Dr. Stefanie Hubig, erklärte zu der heute erzielten Einigung: „Ich freue mich, dass wir uns in einer so schwierigen Situation innerhalb der Ländergemeinschaft auf einen gemeinsamen Beschluss geeinigt haben. Wir haben klare Vorgaben für unsere Schülerinnen und Schüler. Für sie ist es besonders wichtig, dass sie jetzt Planungssicherheit haben, gleichzeitig steht ihre Gesundheit für uns an erster Stelle.“

Der VBE hatte im Vorfeld einheitliche Regelungen gefordert, um die Stärke des Bildungsfürderalismus nicht zu gefährden.

Weitere aktuelle Informationen zu den Abschlussprüfungen finden Sie hier.