Digitalpakt in Baden-Württemberg – endlich kommt Bewegung in die Sache. Gerhard Brand, Landesvorsitzender des VBE, begrüßt die konkreten Zeitpläne und die Umsetzung der Verwaltungsvorschrift. Auch die Verbindlichkeit eines Medienentwicklungsplans sieht Brand als absolut gerechtfertigt, damit die Inhalte vor die Technik gestellt werden. Die vom Landesmedienzentrum erstellten „Digitalisierungshinweise“ sind durchdacht und können Schulen auf ihrem Weg in die Digitalisierung eine Hilfestellung sein.
Bei der Vergabe der Gelder sieht der Verband allerdings noch dringend Nachholbedarf! Aus Sicht von Oliver Hintzen, stellvertretender Landesvorsitzender und Experte für Digitalisierung, ist es absolut nicht nachvollziehbar, warum Grundschulen mit dem Faktor 0,7 belegt werden. „Es muss wohl der Irrglaube im Ministerium umhergehen, dass Grundschulen weniger Geld zahlen für Netzwerkkabel, Endgeräte und Software!“ beschwert sich Hintzen. Gerade in Grundschulen muss die auch vom Ministerium geforderte Infrastruktur gelegt werden wie Netzwerkkabel und Server, bevor die Endgeräte in das Spiel kommen.
Digitalpakt: Gelder werden an Schülerzahlen festgemacht
Da die Gelder an Schülerzahlen festgemacht werden und dann noch der Faktor 0,7 gerechnet wird, werden viele einzügige Grundschulen in fünf Jahren noch weit hinterher hinken. Das die Kommunen einen Anteil von 20% zuschießen müssen war lange bekannt, da flossen auch bereits Gelder in den Finanzausgleich. Warum freie Träger im Vergleich etwa 5% ergänzen müssen erschließt sich Hintzen wiederum nicht. Daher fordert der VBE die Gleichbehandlung aller, in der Verwaltungsvorschrift genannter Schulen und Träger, da ansonsten wieder einmal, die im Bildungsmonitor 2019 aufgezeigte Abhängigkeit von Bildung vom Geldbeutel der Eltern in Baden-Württemberg deutlich wird.
Siehe dazu auch die Pressemeldung (Nr. 62/2019) des Kultusministeriums Baden-Württemberg.