„Hitzefrei!“ – das Wort klang Schülern vergangener Zeiten immer wie Musik in den Ohren. „Heute gibt es selbst bei anhaltend hochsommerlichen Temperaturen und drückender Schwüle kaum noch Hitzefrei“, versichert der Sprecher des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE). Die verlässliche Grundschule und die steigende Zahl von Ganztagesschulen stehen dem schlichtweg entgegen.
Nach einer Bekanntmachung des Kultusministeriums konnten Schüler in früheren Jahren bereits nach der vierten Unterrichtsstunde „Hitzefrei“ bekommen, wenn das Thermometer morgens um 10 Uhr auf mindestens 25 Grad im Schatten stand. Die Einführung der Sommerzeit im Jahr 1980 sorgte dafür, dass sich die Gelingensbedingungen für einen vorgezogenen Unterrichtsschluss verschlechterten. Denn 10 Uhr Sommerzeit entsprach nach alter Zeitrechnung erst 9 Uhr. Und da musste die Sonne schon ziemlich bald mit dem Heizen anfangen, um so früh die 25-Grad-Marke zu knacken.
Jetzt verhindern es die verlässliche Grundschule und die Ganztagesschule, die den Eltern die Betreuung der Schüler bis zum Mittag respektive bis in den Nachmittag hinein garantieren. „Da ist dann in der Regel kein früherer Schulschluss mehr drin“, so der VBE-Sprecher, und die Freibäder müssten deutlich länger auf die Kinder und Jugendlichen warten. Lehrer könnten im Unterricht aber durchaus im gewissen Rahmen mit dem Stoff flexibel auf hochsommerliche Temperaturen reagieren.
„Auch an `normalen´ Halbtagesschulen ist es keine beneidenswerte Situation, in der sich Schulleiter an heißen Sommertagen befinden“, versichert der VBE-Sprecher, selbst Rektor einer Grundschule. Entließen Schulleiter die Schüler wegen schwüler, drückender Hitze früher als nach Stundenplan, rufe garantiert eine aufgebrachte Mutter in der Schule an, die sich darüber beschwere, dass schon wieder Unterricht ausfalle. Lasse dieser Rektor die Schüler jedoch bis zur letzten Stunde über ihren Büchern schwitzen, müsse er sich von anderen Eltern vorwerfen lassen, dass er kein Herz für Kinder habe.
Wenn beide Elternteile berufstätig sind oder teilweise bei Alleinerziehenden wäre bei einem vorzeitigen Schulschluss die Beaufsichtigung der Kinder nicht gewährleistet.
So mancher Rektor begründet den Verzicht auf Hitzefrei auch so: „Ich gebe den Schülern schon deshalb nicht früher frei, weil es selbst in einem nicht klimatisierten Schulgebäude deutlich kühler und wesentlich angenehmer ist als draußen – zumindest in den ersten Stunden eines heißen Tages.“