Der Bundesrat hat gegen die Pläne der Bundesregierung zur Einführung der Tarifeinheit in Deutschland keine Bedenken. In seiner Sitzung am 6. Februar 2015 erhob er gegen den vorgelegten Gesetzentwurf keine Einwendungen. Mit dem Gesetzentwurf bringt die Bundesregierung die Tarifeinheit auf den Weg. Ziel ist es, Arbeitskämpfe konkurrierender Gewerkschaften im selben Unternehmen – wie zum Beispiel bei der Deutschen Bahn oder der Lufthansa – zu verhindern. Der Gesetzentwurf schreibt daher fest, dass im Streitfall nur der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern gilt. Die Bundesregierung wird ihren Gesetzentwurf nun in den Bundestag einbringen.
Der VBE lehnt diese gesetzliche Regelung zur Tarifeinheit grundsätzlich ab und sieht darin eine Einschränkung der im Grundgesetz garantierten Koalitionsfreiheit. In Artikel 9 des Grundgesetzes heißt es: „Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen, Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig.“
Durch das Gesetz zur Tarifeinheit soll dafür gesorgt werden, dass bei Tarifkonflikten nur noch der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern gilt. Dies schränkt nicht nur die Handlungsfähigkeit der Gewerkschaften ein, sondern auch das Recht der Arbeitnehmer auf Organisationsfreiheit. Denn jeder Arbeitnehmer hat seine eigenen berufs- und arbeitspolitischen Gründe, genau in dieser bestimmten Gewerkschaft Mitglied zu sein, unabhängig von der Größe und selbstverständlich möchte er seine Interessen durch diese Gewerkschaft vertreten wissen.
Der VBE bekräftigt nochmals, dass es eine Zwangstarifeinheit nicht geben darf.
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