Am heutigen Donnerstag findet der erste bundesweite Warntag seit der Wiedervereinigung statt. Bund und Länder wollen mit dem Warntag auf die Katastrophenvorsorge aufmerksam machen. Pünktlich um 11 Uhr werden zeitgleich in Landkreisen und Kommunen in ganz Deutschland mit einem Probealarm die Warnmittel ausgelöst. Gemäß Nr. 2.9 der VwV Gewaltvorfälle muss auch an den Schulen in Baden-Württemberg einmal jährlich eine Alarmübung für den Brandfall durchgeführt werden.
Auf Anfrage des VBE hat das Kultusministerium erklärt, dass die Alarmübungen wie in der Verwaltungsvorschrift vorgeschrieben auch zu Beginn des neuen Schuljahres stattfinden und dabei die geltenden Hygienekonzepte und -vorgaben eingehalten werden sollen.
Zu den Alarmübungen macht das Ministerium folgende Angaben:
- An weiterführenden Schulen sind die Alarmübungen regulär, aber mit Mund-Nasen-Bedeckung beziehungsweise Mund-Nasen-Schutz durchzuführen.
- An Grundschulen ist es je nach den jeweiligen Gegebenheiten sinnvoll, die Räumungsübungen im Klassen- oder Gruppenverband, aber zeitlich gestaffelt durchzuführen. Es ist wichtig, dass insbesondere neue Schülerinnen und Schüler das Alarmsignal kennenlernen. Es sollte zu Beginn der gestaffelten Übung eingespielt werden. Anschließend räumen die Lehrkräfte mit ihrer jeweiligen Klasse/Gruppe das Gebäude, sammeln die Schülerinnen und Schüler am vorgesehenen Sammelplatz und kehren danach in ihren Unterrichtsraum zurück. Dann führt die nächste Klasse/Gruppe die Übung durch.
- Die Räumungsübung wird von der Schulleitung vorbereitet und der Termin der örtlichen Feuerwehr sowie Polizeidienststelle mitgeteilt.
Sollten Sie hieran anknüpfende Fragestellungen oder sonstige offene Fragen zum neuen Schuljahr haben, können Sie sich gerne an den VBE wenden. Wir bündeln diese Fragen und kommunizieren sie ans Ministerium weiter. Über die Antworten informieren wir Sie wie gewohnt auf unserer Homepage und durch unseren Info-Dienst an die Schulen.