Eine neue Regelung bezüglich des Schmerzensgeldanspruchs von Beamtinnen und Beamten in Baden-Württemberg ist geplant. Werden Landesdiener während des Dienstes Opfer einer Gewalttat und haben Schmerzensgeldansprüche will das Land diese übernehmen. Von dieser Regelung würden auch Lehrerinnen und Lehrer profitieren. Der Landesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), Gerhard Brand, begrüßt die geplante Regelung als Zeichen der Wertschätzung.
Das Land Baden-Württemberg plant eine neue Regelung zum Schmerzensgeldanspruch von Beamtinnen und Beamten. So will das Land Beamtinnen und Beamten den Schmerzensgeldanspruch erstatten, wenn Landesbeamte während des Dienstes Opfer einer Gewalttat werden und der Angreifer zahlungsunfähig ist. Im Gegenzug müssen die Beamtinnen und Beamten den Anspruch auf Schmerzensgeld an das Land abtreten.
Gedacht ist diese neue Regelung vor allem für Polizistinnen und Polizisten, die am häufigsten von ausbleibenden Schmerzensgeldzahlungen betroffen sind. Innenminister Thomas Strobl (CDU) spricht deswegen auch von der „bundesweit polizeifreundlichsten Lösung.“ Da die Regelung aber für alle Landesbeamtinnen und -beamten gilt, profitieren auch Lehrerinnen und Lehrer im Schadensfall davon. Und dass es Fälle gibt, in denen Lehrkräften Schmerzensgeld zustehen könnte, zeigt die Umfrage des VBE zu Gewalt gegen Lehrkräfte.
Geplante Regelung zum Schmerzensgeld entspricht Fürsorgepflicht
Momentan gilt die Regelung, die auch zwei Jahre rückwirkend ihre Geltung entfalten soll, noch nicht. Laut CDU-Angaben soll die Regelung aber schnellstmöglich umgesetzt werden. Diese steht nämlich auch im Koalitionsvertrag der aktuellen Landesregierung: „Aus Gründen der Fürsorge werden wir die Durchsetzung von titulierten Schmerzensgeldansprüchen der Beamtinnen und Beamten übernehmen.“
Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg begrüßt die beabsichtigte Regelung. Der Landesvorsitzende Gerhard Brand sieht in der geplanten Regelung ein Zeichen der Wertschätzung: „Wie im Koalitionsvertrag geschrieben kommt das Land damit seiner Fürsorgepflicht nach. Der VBE sieht das positiv. Unsere Umfrage zu Gewalt gegen Lehrkräfte hat gezeigt, dass auch Lehrerinnen und Lehrer die Erfahrung von Gewalt gegen sich machen müssen. Im Falle von gerichtlich zugestandenem Schmerzensgeld schützt sie der Dienstherr nun auch wenn der Schädiger zahlungsunfähig sein sollte.“
Den Koalitionsvertrag finden Sie unter diesem Link.
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