VBE gewinnt Prozess gegen das Land! Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter können am 01.02.2021 ihren Vorbereitungsdienst mit drei Fächern beginnen.

Der Verband Bildung und Erziehung, VBE, hat am 25.01.2021 vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einen großen Prozess gegen das Land Baden-Württemberg gewonnen.

Studierende der Prüfungsordnung PO 11 haben im Studium an der PH drei Fächer studiert. Sie sind vom Land Baden-Württemberg verpflichtet worden, für ihre weitere Ausbildung im Vorbereitungsdienst ein studiertes Fach zu streichen. Das Fach ist somit umsonst studiert worden, weil es im Vorbereitungsdienst nicht weiter ausgebildet werden konnte. Eine Lehrbefähigung für den späteren Schuldienst in der Sekundarstufe 1 konnte für dieses Fach somit nicht erworben werden.

Die meisten Studierenden an den Pädagogischen Hochschulen sind VBE-Mitglieder. Studierende des VBE haben den VBE um Unterstützung gebeten.

Wie die Studierenden fand auch der VBE die Verpflichtung des Landes, ein studiertes Fach zu streichen, nicht in Ordnung. Der VBE hat deswegen beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gegen das Land Klage geführt. Diese Klage hat der VBE am 25.01.2021 gewonnen: VGH 25.01.2021

Der VBE freut sich daher mitteilen zu können: Alle Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter, die ihren Vorbereitungsdienst am 01.02.2021 beginnen werden und für die Sekundarstufe 1 nach der alten Prüfungsordnung PO 11 studiert haben, können ihren Vorbereitungsdienst mit drei Fächern beginnen.

Es wird eine Antragslösung geben mit einer Antragsfrist bis zum 12.02.2021. Das entsprechende Schreiben des Kultusministeriums finden Sie hier: Schreiben Ministerium. Sie erhalten folglich ein Informationsschreiben mit Antragsformular von Ihren Seminarleitungen.

Der VBE hat somit für alle Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter eine optimale Variante erreicht. Sie entscheiden selbst, ob Sie mit zwei oder drei Fächern Ihren Vorbereitungsdienst absolvieren werden.

Für Bachelor- bzw. Masterstudierende nach der neuen Prüfungsordnung ändert sich nichts. Wie im Studium werden sie auch im Vorbereitungsdienst zwei Fächer belegen.

Die Gerichtsentscheidung ist ein großartiger Erfolg des VBE und der Studierenden beziehungsweise Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter. Unterstützen Sie den VBE! Machen Sie den VBE noch stärker! Werben Sie neue Mitglieder für den VBE!

Dr. Christoph Wolk

Mitglied des Landesvorstands im VBE Baden-Württemberg