Der VBE warnt alle Schulleitungen und Lehrkräfte davor, Spenden, Gutscheine oder Sachzuwendungen von Schul- und Kindergartenfotografen anzunehmen. Hintergrund sind staatsanwaltschaftliche Ermittlungen von welchen auch zahlreiche Schulen im Land betroffen sind. Die betroffenen Schulleitungen und Lehrkräfte müssen schlimmstenfalls privat haften.
Die meisten Schulen wurden bereits zu Beginn des Schuljahres von einer oder verschiedenen Firmen für Schulfotografie kontaktiert und um die Vergabe eines Auftrages gebeten. Dies klingt zunächst harmlos, ist es jedoch unter Umständen keineswegs: Die Staatsanwaltschaft Bochum führt aktuell ein umfangreiches Ermittlungsverfahren gegen eine bundesweit tätige Fotofirma, die verschiedene Produkte der Schul- und Kindergartenfotografie anbietet. Im Rahmen dieses Verfahrens wird ebenfalls gegen zahlreiche Schulen, Kindertageseinrichtungen, Lehrkräfte und Schulleitungen (alleine in Baden-Württemberg laufen rund 800 Verfahren) wegen Vorteilsnahme im Amt ermittelt.
Der Staatsanwaltschaft zufolge besteht der konkrete Anfangsverdacht, dass die betroffenen Einrichtungen Zuwendungen seitens der Fotofirma erhalten haben, um sich für die Firma als Schul- oder Kindergartenfotograf zu entscheiden. Es steht der Tatvorwurf der Bestechlichkeit gemäß § 332 StGB im Raum. Bei den Zuwendungen kann es sich um Spenden (auch an Fördervereine), Gutscheine oder Sachzuwendungen handeln. Auch die Annahme von Gratisfotomappen für Lehrerinnen und Lehrer ist kritisch zu beurteilen.
Schulfotografie: Keine Bagatellgrenze bei der Annahme von Geschenken
Der VBE warnt ausdrücklich alle Schulen und Kindertageseinrichtungen davor, Spenden, Gutscheine oder Sachzuwendungen von Schul- und Kindergartenfotografen anzunehmen, unabhängig davon, ob diese den Leitungen, Lehrkräften, Erzieherinnen und Erziehern, (Schul-)Kindern oder Fördervereinen angeboten werden. Hierbei gibt es auch keine Bagatellgrenze. Aufgrund der aktuellen Situation raten wir, die Zusammenarbeit mit Schul- und Kindergartenfotografen sorgfältig abzuwägen.
Der VBE leistet in dieser Angelegenheit selbstverständlich auch Rechtsschutz. VBE-Mitglieder, die von den Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Bochum betroffen oder möglicherweise davon bedroht sind, sollten sich umgehend beim VBE melden und sich Rechtsschutz geben lassen. Der hier geschilderte Fall zeigt, wie schnell Schulen, Schulleitungen und Lehrkräfte in einen Rechtsfall geraten können und wie wichtig es ist, über einen umfassenden beruflichen Rechtsschutz zu verfügen.