Am 12. Juni 2018 hat das Bundesverfassungsgericht das Streikverbot für verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer bestätigt. Mit seinem Urteil hat das Gericht die Auffassung des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg, dass Beamtenstatus und Streikrecht unvereinbar sind, bestätigt. Der Landesvorsitzende des VBE, Gerhard Brand, spricht deshalb von einem sehr positiven Urteil. Was bedeutet dieses nun für verbeamtete Lehrkräfte?
Verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer dürfen nicht streiken. Das hat das Bundesverfassungsgericht mit einem sehr klaren Urteil entschieden: „Das Streikverbot für Beamtinnen und Beamte ist als eigenständiger hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums vom Gesetzgeber zu beachten. Es steht auch mit dem Grundsatz der Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes in Einklang und ist insbesondere mit den Gewährleistungen der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar.“
Das Verfassungsgericht argumentiert weiter: „Ein „Rosinenpicken“ lässt das Beamtenverhältnis nicht zu. Ein Streikrecht (für bestimmte Beamtengruppen) würde eine Kettenreaktion in Bezug auf die Ausgestaltung des Beamtenverhältnisses auslösen und wesentliche beamtenrechtliche Grundsätze und damit zusammenhängende Institute in Mitleidenschaft ziehen.“ Es kommt zu dem Fazit: „Insbesondere die Zuerkennung eines Streikrechts für Beamte wäre unvereinbar mit der Beibehaltung grundlegender beamtenrechtlicher Prinzipien.“
Urteil zum Streikverbot bedeutet Stärkung des Berufsbeamtentums
Entsprechend diesem Statement hat das Bundesverfassungsgericht die vier Verfassungsbeschwerden gegen das Streikverbot für verbeamtete Lehrkräfte zurückgewiesen. Ein Streikrecht für Beamtinnen und Beamte, so das Gericht, würde „funktionswesentliche Prinzipien“ des Berufsbeamtentums wie unter anderem die Alimentation, die Treuepflicht oder die lebenszeitige Anstellung aushebeln oder zumindest deren grundlegende Modifikation erfordern.
Zwar besteht laut Bundesverfassungsgericht eine Beeinträchtigung der Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 3 GG), diese ist aber durch gewichtige, verfassungsrechtlich geschützte Belange gerechtfertigt. Hierbei bezieht sich das Gericht auf hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums und verweist auf Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes. Ulrich Silberbach, der Vorsitzende des VBE-Dachverbandes dbb beamtenbund und tarifunion, begrüßte das Urteil: „Mit seiner Entscheidung hat das oberste deutsche Gericht unsere Rechtsauffassung zum Beamtenstatus einhundertprozentig bestätigt.“
Urteil zum Streikverbot bedeutet Stärkung der beamteten Lehrerinnen und Lehrer
Der dbb-Vorsitzende zeigte sich auch davon überrascht, mit welcher Klarheit das Verfassungsgericht den Lehrerberuf unter den Schutz des Berufsbeamtentums gestellt und damit den Verfassungsrang hergestellt hat. Damit hat das Bundesverfassungsgericht auch deutlich gemacht, dass Lehrerinnen und Lehrer keine „Beamte light“ sind und dass neben den zwei Säulen des öffentlichen Dienstes (Angestellte und Beamte) keine dritte Säule ‚Beamte mit Streikrecht‘ akzeptiert wird.
Das Bundesverfassungsgericht argumentiert, dass beamtete Lehrkräfte gemäß der Europäischen Konvention der Menschenrechte der Staatsverwaltung zuzurechnen sind und dass sie deswegen nicht streiken dürfen. Der VBE sieht sich dadurch in seiner Auffassung, dass Lehrerinnen und Lehrer hoheitliche Aufgaben wahrnehmen, bestätigt. Gerhard Brand, Landesvorsitzender des VBE Baden-Württemberg meint: „Es ist Grundposition des VBE, dass Lehrkräfte im juristischen Sinne einer grundrechtswesentlichen Tätigkeit nachgehen und damit hoheitsrechtliche Befugnisse ausüben und deshalb grundsätzlich zu verbeamten sind. Der Beamtenstatus für Lehrkräfte ist daher unabdingbar.“
Urteil zum Streikverbot bedeutet Stärkung der Verbände und Gewerkschaften
Die Beeinträchtigung des Koalitionsverbots wird nach der Argumentation des Bundesverfassungsgerichts nicht nur dadurch kompensiert, dass Beamtinnen und Beamte ihren Alimentationsanspruch gerichtlich durchsetzen können. Es wird auch dadurch kompensiert, dass Beamtinnen und Beamte über Verbände und Gewerkschaften an der Regelung der beamtenrechtlichen Verhältnisse beteiligt sind.
Deswegen sieht der VBE-Landesvorsitzende Brand in dem Urteil der Verfassungsrichter eine Stärkung der Lehrerverbände: „Mit dem Urteil wird deutlich: Verbeamtete Lehrkräfte sind nicht schutzlos. Sie können sich zu Vereinigungen zusammenschließen, also Verbänden und Gewerkschaften beitreten, die ihre Interessen und Rechte vor ihren Arbeitgebern vertreten. Damit stärkt das Urteil auch die Position der Lehrerverbände in Deutschland.“
Das Urteil des Bundesverfassungsgericht finden Sie hier.
Bild: © Bundesverfassungsgericht │foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg