Coronavirus: Risikogruppen schützen, heißt auch ältere Lehrkräfte schützen!

„Wir begrüßen, dass die Kultusministerkonferenz die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und des Bundesgesundheitsministeriums sowie die Entscheidungen der Gesundheitsämter als bindend ansieht, was Schulschließungen angeht. Die Einigung, dass Schülerinnen und Schüler keine Benachteiligungen erfahren sollen, Prüfungen ggf. nachgeholt werden können und Fristen für Bewerbungen auf Studium und Ausbildung entsprechend angepasst werden sollen, ist weitsichtig und angemessen“, kommentiert der Landesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), Gerhard Brand.

Er weist jedoch gleichermaßen auf die Aussagen anerkannter Behörden und Fachleute, dass ältere und chronisch erkrankte Personen besondere Vorsichtsmaßnahmen treffen sollten. Der VBE Landesvorsitzende fordert deshalb: „Es ist daher Kindern, die chronische Vorerkrankungen des Herz-/Kreislaufsystems oder der Atemwege haben und damit besonders gefährdet sind, zu ermöglichen, zeitweise der Schule fernbleiben zu können. Schülerinnen und Schüler müssten den Stoff mit Unterstützung der Schule dann selbst weiterbearbeiten. Zum anderen ist zu ermöglichen, dass Lehrkräfte und andere Beschäftigte an Schulen aufgrund attestierter besonderer gesundheitlicher Gefährdung auf eigenen Wunsch unter Fortzahlung der Bezüge eine Freistellung erhalten können. Entstehen durch diese Maßnahme personelle Engpässe, muss es Schulen möglich sein, Unterrichts- und Betreuungsangebote zu reduzieren, damit es nicht zu einer weiteren Belastung der verbleibenden Fachkräfte kommt. Wichtig ist, dass die Schulministerien eindeutige Regelungen herausgeben und die Schulleitungen die volle Unterstützung durch die Schul- und Gesundheitsbehörden bekommen.“

Coronavirus: Schulträger stehen in der Pflicht

Sachliche Aufklärung zur aktuellen Situation gibt es vom Robert-Koch-Institut und dem Bundesgesundheitsministerium, welches eng mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zusammenarbeitet. Diese hat die Internetseite www.infektionsschutz.de freigeschaltet.

Demnach sei die Einhaltung von Hygieneregeln besonders wichtig. Deshalb unterstreicht Brand: „In dieser Situation ist es mehr denn je Pflicht der Schulträger, sicherzustellen, dass die sanitären Anlagen vollumfänglich funktionstüchtig sind und den hygienischen Notwendigkeiten entsprechen. Wir wissen, dass das nicht immer der Fall ist. Der Investitionsstau an Schulen wird laut KfW bundesweit mit 42,8 Milliarden Euro beziffert. Darunter fallen natürlich auch die sanitären Einrichtungen, welche vielerorts in miserablem Zustand sind. Zudem fehlen teilweise die banalsten Dinge, wie, dass ausreichend Seife und Papierhandtücher zur Verfügung stehen. Kann der Schulträger dies nicht gewährleisten, sollte sich die Schulleitung die Einschätzung des Gesundheitsamtes einholen. Dieses muss über weitere Maßnahmen entscheiden, die bis zur vorübergehenden Schließung führen können.“

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