VBE unterstützt Forderung nach Schulverwaltungsassistenz

Der Städtetag will die Schulleitungen im Land durch den Ausbau von Assistenzsystemen entlasten. Der VBE Baden-Württemberg befürwortet dies ausdrücklich und ruft das Land dazu auf, diese nicht nur für sehr große Schulen einzurichten.

„Die Schulleitungen benötigen schnellstmöglich Entlastung von der aktuell zu bewältigenden Masse an bürokratischen Aufgaben. Sie müssen sich endlich wieder auf den Kern ihrer Arbeit konzentrieren und sich um die Schulentwicklung kümmern können. Der Vorschlag des Städtetags geht daher genau in die richtige Richtung. Er greift ein wichtiges Anliegen des VBE auf“, so Gerhard Brand, VBE-Landesvorsitzender.

Dies bestätigt der Experte für Schulleitung und stellvertretende VBE-Landesvorsitzende Dirk Lederle. Er weist darauf hin, die Assistenzsysteme auch für mittelgroße Schulen auszubauen. „Wichtig ist, dass nicht nur sehr große Schulen, sondern bereits Schulen ab 45 Lehrkräften oder 600 Schülerinnen und Schülern berücksichtigt werden. Dies würde viele Grundschulen, Haupt- und Werkrealschulen, Realschulen und Gemeinschaftsschulen einschließen, die dringend mehr Zeit für ihr Kerngeschäft benötigen“, so Lederle.

Schulverwaltungsassistenz bislang nur für sehr große Schulen vorgesehen

Die Forderung des Städtetags zielt darauf ab, die Schulleiterinnen und Schulleiter bei der Bewältigung von vornehmlich bürokratischen Arbeiten durch die Einstellung von Verwaltungsfachleuten zu entlasten. Die Unterstützung soll das Berufsbild der Schulleitung attraktiver machen und dabei helfen, bisher unbesetzte Schulleiterstellen zu besetzen. Der Städtetag hat angeboten, hierfür zusammen mit der Landesregierung ein langfristiges Konzept zu erstellen und darin zugleich die Finanzierung zu regeln. Als Basis für das Konzept soll der Schulversuch zum Einsatz von Schulverwaltungsassistenz dienen, der im Schuljahr 2006/ 2007 an dreizehn Schulen gestartet ist.

Das Kultusministerium signalisiert, den Schulversuch ebenfalls weiter ausbauen zu wollen. Sieht dabei aber bislang eine Begrenzung auf Schulen ab 1000 Schülern oder 70 Lehrkräften vor. Zugleich verweist das Ministerium darauf, dass Verwaltungsassistenten kein pädagogisches Personal darstellen und daher in die Verantwortung der kommunalen Schulträger fallen. Die Assistenten sollen den Schulleitungen bei der Verwaltung von Liegenschaften, Ausstattung, Material und Schulvermögen unterstützen. Ebenso zählen Hausmeistertätigkeiten zu den Assistenzsystemen.

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