Der Verfassunsggerichtshof Baden-Württemberg hat eine Regelung im Landesbesoldungsgesetz für unwirksam erklärt. Der Landesgesetzgeber beabsichtigt nun, diese Entscheidung umzusetzen und die Regelung im Landesbesoldungsgesetz zu ändern.
Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg hatte letztes Jahr im August darüber informiert, dass der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) eine Regelung im Landesbesoldungsgesetz für unwirksam erklärt hat. Diese Entscheidung betraf Beamtenehepaare mit kindergeldberechtigten Kindern, die beide in Teilzeit arbeiten aber in der Summe weniger als 100 Prozent Stellenumfang haben, also z.B. ein Elternteil mit 50 Prozent und der andere Elternteil mit 25 Prozent Beschäftigungsumfang.
Bisher erhalten diese Eltern den kindergeldbezogenen Familienzuschlag nur anteilig zum Stellenumfang des Elternteils, auf den das Kind angemeldet ist. Der Stellenanteil des anderen Elternteils bleibt bisher unberücksichtigt.
Nun beabsichtigt der Landesgesetzgeber pflichtgemäß, die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs umzusetzen und die Regelung im Landesbesoldungsgesetz zu ändern. Sollte diese Änderung planmäßig vom Landtag verabschiedet werden, dann erhalten Beamtenpaare den Anteil des kindergeldbezogenen Familienzuschlags, der der Summe ihrer Stellenanteile entspricht. Diese Neuregelung soll rückwirkend zum 1. Januar 2024 gelten.
Da der VBE die bisherige Regelung stets kritisiert hatte, begrüßen wir die beabsichtigte Neuregelung sehr.
Aktuell ist für die Betroffenen noch nichts zu unternehmen. Wir müssen das Gesetzgebungsverfahren weiter abwarten und werden Sie zu einem späteren Zeitpunkt erneut informieren.
