Als VBE-Mitglied möchte ich mich gerne von Ihnen beraten lassen bezüglich Schülertransporten mit privaten PKW im Rahmen von außerunterrichtlichen Veranstaltungen. Wir sind eine kleine ländliche Hauptschule ohne Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr, weshalb die Durchführung außerunterrichtlicher Veranstaltungen oft nur möglich ist, wenn wir auf Eltern mit privaten PKW für den Schülertransport zurückgreifen. Nach meinem Kenntnisstand ist der Transport von Schülerinnen und Schülern durch Eltern oder andere Begleitpersonen mit privaten PKW eine zulässige Ausnahme, wenn ein triftiger Grund besteht.
Dennoch fühle ich mich als Lehrkraft in dieser Hinsicht nicht ausreichend abgesichert und habe Bedenken, sollte es zu einem Unfall kommen. Um mich bestmöglich abzusichern, lasse ich die Fahrer schriftlich bestätigen, dass sie über die wichtigsten Informationen verfügen. Zudem bitte ich die Eltern der Schülerinnen und Schüler zu Beginn jedes Schuljahres, eine Einverständniserklärung zur Mitfahrt in privaten PKW zu unterschreiben. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir eine Einschätzung zu meinem Vorgehen und zum Versicherungsschutz geben könnten, insbesondere, ob dies ausreichend ist oder wie ich mich noch besser rechtlich absichern kann. Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung!
Beyer hilft weiter:
Herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Als Schulleiter einer Grundschule im ländlichen Raum kann ich mich sehr gut in die Problematik hineinversetzen. Die angestiegenen Buskosten für Ausflugsfahrten selbst bei kurzen Fahrtstrecken führen auch bei mir an der Schule zu vermehrten Schülertransporten in privaten PKW. Zu Ihrer Frage würde ich gerne auf einen Text der Unfallkasse Baden-Württemberg verweisen, den uns diese freundlicherweise zur Verfügung gestellt hat. Dieser Text beantwortet alle Fragen sehr gut:
Alle Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg sind automatisch bei der UKBW versichert. Der umfassende gesetzliche Versicherungsschutz besteht automatisch und kostenfrei in der Schule, bei allenschulischen und offiziell genehmigten außerunterrichtlichen Veranstaltungen und auf den damit verbundenen Wegen.
Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz besteht für die Schülerinnen und Schüler auch im Rahmen von Fahrgemeinschaften, wenn die Schülerinnen und Schüler von Eltern oder Lehrern zur schulischen Veranstaltung gebracht oder von dort wieder abgeholt werden. Es muss die Zustimmung der Schulleitung und auch der Eltern vorliegen, dass der Transport entsprechend erfolgt. Versichert sind nur Personenschäden, nicht aber Sachschäden. Selbstverständlich gehen wir davon aus, dass die Kinder gegebenenfalls in den entsprechenden gesetzlich vorgeschriebenen Kindersitzen befördert werden.
Weitere Infos unter: www.ukbw.de/schule
Drei Fragen – Schulausflug mit Privat-Pkw
Frage 1: Müssen für schulische Ausflüge öffentliche Verkehrsmittel beziehungsweise Busunternehmen genutzt werden oder ist auch der Einsatz privater Pkw möglich?
Grundsätzlich gilt, dass der gesetzliche Unfallversicherungsschutz für die Schülerinnen und Schüler auch im Rahmen von Fahrgemeinschaften besteht, wenn die Schülerinnen und Schüler von Eltern oder Lehrkräften zur schulischen Veranstaltung gebracht oder von dort wieder abgeholt werden. Es muss die Zustimmung der Schulleitung und auch der Eltern vorliegen. Versichert sind Personenschäden.
Frage 2: Was müssen Lehrkräfte oder andere Begleitpersonen beachten, wenn sie nach Genehmigung durch die Schulleitung Schulkinder in ihren privaten Autos bei Schulausflügen mitnehmen?
Wenn Lehrkräfte oder andere Begleitpersonen mit Genehmigung der Schulleitung Kinder in ihren privaten Autos zu einem Schulausflug mitnehmen, sind sie über die Schule unfallversichert.
Frage 3: Sind auch Eltern als Begleitpersonen unfallversichert, wenn sie in den beschriebenen Fällen Kinder in ihren Autos mitnehmen?
Auch Eltern sind unfallversichert, wenn sie im Auftrag der Schule Kinder in ihren privaten Autos zu einem Schulausflug fahren. Voraussetzung ist, dass die Schule die Eltern ausdrücklich mit der Fahrt beauftragt hat. Bei nichtsstaatlichen Einrichtungen sollte eine Klärung über die zuständige Berufsgenossenschaft erfolgen.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Kundenkommunikationscenter der UKBW unter Telefonnummer: 0711-93210. Weiterführende Informationen zur Unfallkasse Baden-Württemberg finden Sie unter: www.ukbw.de.
Nun hoffe ich, dass Ihre wesentlichen Fragen zum Thema Schülertransport in Privat-PKW“ beantwortet sind und wünsche ihnen stets unfallfreie Schülertransporte.

Walter Beyer, Stv. VBE Landesvorsitzender
