Beyer hilft weiter! Beim Thema: Sexualisierte Gewalt an Schulen

Alle Schulen in Baden-Württemberg sollen ein Schutzkonzept „Sexualisierte Gewalt“ im kommenden Schuljahr erstellen müssen. Mir und meinem Kollegium erschließt sich leider nicht der Sinn, weshalb jede Schule dieses Schutzkonzept selbst erstellen soll. Mein Kollegium hat mir ganz klar mitgeteilt, dass es sich an diesem Prozess nicht beteiligen möchte. Wie kann ich nun verfahren? Muss das Schutzkonzept wirklich von jeder Schule erstellt werden?

Ich verstehe, dass die Einführung eines Schutzkonzepts gegen sexualisierte Gewalt in Schulen eine her-ausfordernde Aufgabe darstellt und dass Unklarheiten über den Sinn und die Notwendigkeit solcher Maßnahmen bestehen. Die Bedenken Ihres Kollegiums sind nachvollziehbar, insbesondere wenn der Prozess als belastend oder unnötig empfunden wird. Ich empfehle Ihnen, in einem gemeinsamen Gespräch die Ziele und den Nutzen eines solchen Konzepts zu erläutern. Außerdem möchte ich betonen, dass die Verantwortung für den Schutz von Schülerinnen und Schülern, aber auch Lehrkräften vor sexualisierter Gewalt in Schulen von zentraler Bedeutung ist. Die Erstellung eines Schutzkonzepts ermöglicht es Schulen, präventive Maßnahmen zu entwickeln, die auf spezifische Bedürfnisse und Gegebenheiten der jeweiligen Schulgemeinschaft zugeschnitten sind.

Ein individuelles Konzept fördert nicht nur die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler und der Lehrkräfte, sondern stärkt auch das Vertrauen der Eltern und der Gemeinde in die Schule.In Baden-Württemberg sind Schulen rechtlich verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz der Schülerinnen und Schüler vor sexualisierter Gewalt zu ergreifen. Jeder Schule die Verantwortung zu übertragen, trägt letztlich zur Eigenverantwortung und zur Identität der Schule bei. Der VBE Baden-Württemberg hat bereits in einem Schreiben an die Kultusministerin gefordert, dass ein standardisierter Rahmen vom Kultusministerium vorgegeben werden muss, welchen die Schulen dann nur noch hinsichtlich der spezifischen Rahmenbedingungen und der individuellen Voraussetzungen ihrer Schülerschaft ergänzen. Anbei ein kurzer Auszug: „Der VBE fordert, dass das Vorgehen hinsichtlich der Umsetzung des Schutzkonzeptes noch einmal überdacht und besser unterstützt werden muss.

Ein Schutzkonzept bedarf auch schulspezifischer Anpassungen.

Sicherlich benötigt ein Schutzkonzept neben allgemeinen Vorgaben auch schulspezifische Anpassungen. Viele Punkte gleichen sich allerdings unabhängig vom Ort und können durch ein entsprechendes Rahmenkonzept einheitlich abgebildet werden. Um die Schulen zu entlasten, könnte so ein Großteil des Konzepts durch entsprechende Muster standardisiert vorgegeben wer-den. In anderen Bereichen gibt es solche Muster schon, man denke zum Beispiel an den Krisenplan oder die Dienstvereinbarung Sucht. Hier ist der grobe Rahmen vor-gegeben und nur die individuellen Ergänzungen finden vor Ort statt. “Falls das Kultusministerium diesen Rah-men nicht liefert, dann können Sie als Mitglied eine Mustervorlage „Schutzkonzept sexualisierte Gewalt“ über die Landesgeschäftsstelle des VBE Baden-Württemberg erhalten. Außerdem gibt es auch vonseiten des ZSL Informationen auf dessen Internetseite.

Hoffentlich konnte ich Ihnen mit meinen obigen Ausführungen helfen! Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung, sollte es weitere Fragen oder Klärungsbedarf geben.

Walter Beyer, stellv. VBE-Landesvorsitzender