Als Rektor einer Schule kommen in den nächsten Wochen wieder einige Fragen auf uns alle zu – angesichts der bevorstehenden Sommermonate und der zu erwartenden hohen Temperaturen. Einige Punkte bezüglich der Regelungen zu „Hitzefrei“ möchten wir gerne beantwortet haben und geklärt wissen. Als Mitglied im VBE weiß man, dass es diese Rubrik (Beyer hilft weiter) gibt unter der man seine Fragen stellen kann. Hier die Fragen zu Hitzefrei:
• Wie können wir trotz großer Hitze eine angemessene Betreuung unserer Schülerinnen und Schüler gewährleisten?
• Welche spezifischen Kriterien sind sinnvoll, um das Wohl unserer Schülerinnen und Schüler bestmöglich zu berücksichtigen?
• Welche zusätzlichen Ratschläge könnten Sie mir zu diesem Thema geben?
Ich bin auf Ihre Rückmeldung gespannt und danke Ihnen bereits vorab für Ihre Unterstützung.
Beyer hilft weiter:
Vielen Dank für Ihre Anfrage. Bezüglich der Regelungen für „Hitzefrei“ gibt es vom Kultusministerium keine einheitlichen Vorgaben. Vielmehr müssen die Schulleitungen die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten und besonderen Umstände berücksichtigen. Es gilt unter anderem, die Betreuungssituation für Schülerinnen und Schüler zu beachten. Eltern verlassen sich darauf, dass Unterricht und Betreuung verlässlich stattfinden. Aus diesem Grund entscheidet jede Schule eigenverantwortlich, ob und unter welchen Bedingungen „Hitzefrei“ gewährt wird. Alter, Reife und Situation der Schülerinnen und Schüler spielen ebenfalls eine Rolle. Falls es Ihnen trotz der oben aufgeführten Umstände möglich ist, Schülerinnen und Schülern „Hitzefrei“ zu geben, dann empfehle ich, auch als Schulleiter, dass Sie sich an den Richtlinien des Kultusministeriums orientieren, die für besonders heiße Tage gelten. Im Vordergrund steht selbstverständlich der Schutz des körperlichen Wohls der Schülerinnen und Schüler.
Wesentliche Kriterien zusammengefasst:
• Die Außentemperatur erreicht um 11 Uhr mindestens 25 Grad Celsius im Schatten.
• „Hitzefrei“ kann frühestens nach der vierten Unterrichtsstunde gegeben werden.
• Benachbarte Schulen sollten sich abstimmen.
• Die endgültige Entscheidung obliegt der Schulleitung.
• Es gibt keine Regelung für „Hitzefrei“ an gymnasialen Oberstufen oder Berufsschulen.
Zusätzlich gibt es Hinweise aus der Arbeitsstättenverordnung, die die Anforderungen an die Arbeitsbedingungen regeln, um die Gesundheit und Sicherheit aller Angehörigen der Schule zu gewährleisten.
Dabei gilt:
• Der Arbeitsplatz muss so gestaltet sein, dass eine Überhitzung ausgeschlossen ist.
• Bei hohen Temperaturen besteht eine Fürsorgepflicht, die eine angenehme Raumtemperatur sicherstellt.
• Die Raumtemperatur sollte 26 °C nicht überschreiten, und ab 30 °C sind Maßnahmen zur Entlastung erforderlich.
• Bei einer Temperatur von 35 °C sollten in bestimmten Räumen keine Tätigkeiten mehr stattfinden; eigenständiges Fernbleiben ist jedoch nicht gestattet.
• Zudem sollten besonders gefährdete Mitarbeiter, wie Schwangere oder ältere Personen, besonderen Schutz genießen.
Die Schulleitung trägt die Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz und sollte eng mit dem Schulträger kooperieren, um ein möglichst angenehmes Arbeitsumfeld zu schaffen. Ich empfehle zusätzlich, das Thema „Hitzefrei“ mit dem Elternbeirat und in der Schulkonferenz zu besprechen, um die Interessen aller Beteiligten zu berücksichtigen.
Noch einige Praxistipps:
• Nachmittags gibt es an meiner Schule die Möglichkeit, Räume zu nutzen, die keiner direkten Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind und sich im kühleren Untergeschoss befinden.
• An besonders heißen Tagen lüften wir früh am Morgen alle Klassenzimmer und fahren dann die Jalousien runter.
• Allen Kindern und Mitarbeitern steht ein kostenloser Wasserspender zur Verfügung, um ausreichend Flüssigkeit aufnehmen zu können.
Ich hoffe, dass meine Antworten Sie unterstützen, und stehe Ihnen natürlich sehr gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

Walter Beyer, Stellvertretender VBE-Landesvorsitzender
