Änderungen in der Sekundarstufe I zum Schuljahr 2025 / 2026

Änderungen Sek I

Im Zuge der Bildungsreform ergeben sich zum Schuljahr 2025/2026 wichtige Neuerungen für die Schulen der Sekundarstufe I, die für eine reibungslose Umsetzung und Planung zu berücksichtigen sind. Der folgende Überblick fasst die wichtigsten Punkte zusammen, um Ihnen die Arbeit zu erleichtern und alle relevanten Informationen komprimiert zur Verfügung zu stellen. So behalten Sie die Übersicht und können sich effizient auf das neue Schuljahr vorbereiten.

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Allgemein

• Kontingentstundentafel neu für alle Klassenstufen
• Individuelles Mentoring für Schülerinnen und Schüler in „zentralen Übergangsphasen“ (zwei Lehrerwochenstunden pro Zug aus den Poolstunden)
• Zusätzliche Englisch-Stunden an Rheinschiene bleiben erhalten
• Brückenkurs Französisch in Klassenstufe 5 weiterhin möglich (RS)
• Bedeutungswörterbuch kann eingesetzt werden (auch in Leistungsfeststellungen)

Klassenstufe 5

• Künftig im Bereich der Realschule nur noch Phase der Orientierung (Unterricht ausschließlich im M-Niveau)
• In Schulverbünden aus RS/WRS können Schülerinnen und Schüler mit WRS-Empfehlung weiterhin in den Bereich RS aufgenommen werden
• WRS und GMS unverändert in Bezug auf Schüleraufnahme und Unterrichten auf Niveaustufen (gilt für alle Klassenstufen)
• Deutsch + 1 Stunde
• Mathematik + 1 Stunde oder Deutsch + 1 Stunde in Klasse 6 (aus Poolstunden)
• Biologie als Einzelfach
• Informatik und Medienbildung (neues Fach, 1 Stunde)
• „Zusammen gestalten“ (Projektorientiertes Arbeiten) – freiwillig

Klassenstufe 6

• Im Bereich RS Unterricht ausschließlich auf M-Niveau; Einrichtung G-Niveau möglich (binnendifferenziert oder als eigenständiger Kurs)
• In Schulverbünden RS/WRS können Schülerinnen und Schüler, die die Anforderungen für das M-Niveau nicht erfüllen, in den Bereich der WRS überführt werden; an solchen Verbünden muss im Bereich RS kein G-Niveau mehr angeboten werden
• Realschulen können organisatorische Kooperationen (kooperative Verbünde) mit anderen Realschulen zur Einrichtung eines G-Niveaus eingehen und den Bildungsgang an einem Standort einheitlich einrichten
• (Wenn nicht, Mathematik + 1 Stunde in Klasse 5) Deutsch + 1 Stunde in Klasse 6 (aus Poolstunden)
• Kein BNT
• Biologie als Einzelfach
• Informatik und Medienbildung (neues Fach, 1 Stunde)
• Wahlpflichtfächer neu in Klasse 6 (2 Stunden) – nicht Kernfach!
• „Zusammenleben gestalten“ (Projektorientiertes Arbeiten) – freiwillig

Klassenstufe 7

• Wahlpflichtfächer neu in Klasse 7 (3 Stunden) – Kernfach!
• Letztmals Aufbaukurs Informatik

Klassenstufe 8

• GFS freiwillig (Schülerinnen und Schüler entscheiden); Tipp: GLK-Beschluss über einheitliche Durchführung herbeiführen
• Mögliche Durchführung Projekt „Zeig, was du kannst!“ (Klassen 8 oder 9); Umfang: mind. 8 Stunden innerhalb des Unterrichts – Verortung in der Klassenstufe nach Beschluss GLK

Klassenstufe 9

• GFS freiwillig (Schülerinnen und Schüler entscheiden); Tipp: GLK-Beschluss über einheitliche Durchführung herbeiführen
• Mögliche Durchführung Projekt „Zeig, was du kannst!“ (Klassen 8 oder 9); Umfang: mind. 8 Stunden innerhalb des Unterrichts – Verortung in der Klassenstufe nach Beschluss GLK
• Bedeutungswörterbuch kann unter besonderen Voraussetzungen in HSAP eingesetzt werden

Klassenstufe 10

• Bedeutungswörterbuch kann unter besonderen Voraussetzungen in RSAP/WRSAP eingesetzt werden
• An Werkrealschulen besteht weiterhin die Möglichkeit, die WRS-Abschlussprüfung abzulegen; erstmals wieder Aufnahmevoraussetzungen (Notenschnitt) für das Ablegen der WRSAP.

Dirk Lederle, Stv. Landesvorsitzender