Leider kann es bei der Februarabrechnung immer noch vereinzelt zu Unstimmigkeiten kommen aufgrund von technischen Problemen bei der Übermittlung der Daten für die private Kranken- und Pflegeversicherung beim Bundeszentralamt für Steuern.
Bereits bei der Januarabrechnung gab es Probleme. Es wurde bei vielen Beamtinnen und Beamten, sowie bei Pensionärinnen und Pensionären ein zu hoher Steuerabzug vorgenommen.
Vom LBV haben wir die Info erhalten, dass die Fehler nun behoben wurden und eine Korrektur der Bezüge automatisch mit der Märzabrechnung erfolgen wird. Die berichtigte Steuerberechnung wird rückwirkend zum 1. Januar 2026 vorgenommen.
Sollten Sie betroffen sein, müssen Sie nicht tätig werden. Das LBV führt die Erstattung automatisch mit der nächsten Abrechnung durch.
