Musteranträge aus dem Dezember 2024 zur amtsangemessenen Besoldung. Unbedingt Klage einreichen.

Besoldung

Das LBV beginnt damit, über die Widersprüche gegen die Ablehnungsbescheide zu entscheiden.

Wir bitten Sie: reichen Sie unbedingt Klage ein!

 

 

 

 

Liebe Mitglieder, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

im Dezember 2024 hatte wir Sie wieder aufgefordert, wegen der amtsangemessenen Besoldung Widerspruch einzulegen.

Dabei war es insbesondere darum gegangen, dass das Abstandsgebot zur Sozialhilfe und das Abstandsgebot der Besoldungsgruppen untereinander nicht verfassungsgemäß sind. Dabei war es insbesondere um den Sockelbetrag gegangen, um den die Vergütung in allen Besoldungsgruppen erhöht wurde. Zudem wurde plötzlich ein fiktives Partnereinkommen eingeführt, mit dem das Abstandsgebot zur Sozialhilfe künstlich aufrechterhalten wird.

Im Mai ging das LBV dazu über, diese Widersprüche aus dem Dezember 2024 als Anträge zu bewerten und ablehnend zu bescheiden. Daher forderten wir Sie auf, gegen diese Ablehnungsbescheide Widerspruch einzulegen.

Jetzt hat das LBV damit angefangen, diese Widersprüche zu bescheiden. Um einen Widerspruch wirksam anzufechten, muss der Widerspruchsempfänger innerhalb der Klagefrist von einem Monat nach dem Zugang des Widerspruchsbescheides Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht einreichen.

Da das Land Baden-Württemberg sich neuerdings dagegen entschieden hat, die Verfahren ruhend zu stellen, ist es zur Wahrung Ihrer Rechte unbedingt erforderlich, dass Sie tätig werden und selbst Klage einreichen.

Leider ist dieses Klageverfahren ausnahmsweise nicht vom Rechtsschutz des VBE erfasst. Um unsere Mitglieder dennoch zu unterstützen, können wir eine Musterklage mit Hinweisen zur Einreichung zur Verfügung stellen. Zudem ist auch wie immer eine rechtliche Beratung möglich.

Sollten Sie also einen Widerspruchsbescheid erhalten haben, melden Sie sich bitte schnellstmöglich nach Eingang des Widerspruchsbescheides bei uns und senden uns an die extra dafür eingerichtete E-Mail-Adresse klage@vbe-bw.de eine Nachricht.

Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen mit den Unterlagen zur Klage und der Möglichkeit eines Beratungsgesprächs bei unserer Syndikusrechtsanwältin Frau Ebert.

Unser Versprechen: Der VBE bleibt für Sie dran!