Ein Erfolg des VBE: Unbefristete Einstellungsmöglichkeiten von bewährten Vertretungslehrkräften (Nichterfüllern) jetzt möglich

Besonders im ländlichen Raum gibt es mittlerweile viele befristet beschäftigte Lehrkräfte  (Nichterfüller), die oft schon seit Jahren mit guten Beurteilungen ihre Lehrtätigkeit ausüben. Der VBE hat die politisch Verantwortlichen immer wieder aufgefordert, dass diese Kolleginnen und Kollegen bei Bewährung die Möglichkeit einer unbefristeten Einstellung bekommen sollen. Die Praxis der “Kettenverträge“ und die Nichtbezahlung der Sommerferien sind unwürdige  Arbeitsbedingungen für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen und stehen dem Land Baden-Württemberg als öffentlicher Arbeitgeber schlecht zu Gesicht.

Jetzt hat der VBE erreicht, dass endlich ein Einstellungskorridor für diese Lehrkräfte geöffnet wird. Die Rede ist von 50 Stellen für ganz Baden-Württemberg – was aber bei der voraussichtlich wesentlich höheren Zahl von Bewerbern nicht genügend sein wird. Der Schwerpunkt der Einstellungen soll im SBBZ-Bereich liegen sowie in den Fächern Sport, Musik und Bildende Kunst.

Seit Jahren steht fest, dass für bestimmte ländliche Regionen, besonders im SBBZ-Bereich und für bestimmte Fächer, nicht genügend voll ausgebildete Lehrkräfte zur Verfügung stehen. Der VBE ist zwar grundsätzlich dafür, dass nur voll ausgebildete Lehrkräfte dauerhaft eingestellt werden. Da aber auch in den nächsten Jahren nicht genügend junge Lehrkräfte zur Verfügung stehen, müssen ersatzweise auch andere geeignete Bewerber eingestellt werden. 

Der VBE fordert für diese Lehrkräfte, dass das Land die dringend notwendigen Qualifizierungsmaßnahmen zur Verfügung stellt und dass Kolleginnen und Kollegen vor Ort, die diese unerfahrenen Lehrkräfte im Schulalltag begleiten, dafür Anrechnungsstunden bekommen.

Wie sind die Voraussetzungen für bewährte Vertretungslehrkräfte für die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis?
  1. Langjährig und erfolgreich ausgeübte Vertretungstätigkeiten
  2. Sehr gute bis gute Beurteilung festgestellt durch die Schulleitung und das Schulamt
  3. Unabweisbarer nicht anders zu deckender dauerhafter Bedarf
  4. Antrag auf Entfristung über einen Online-Antrag

Wie kann man sich bewerben? Wer entscheidet über die Einstellung?

Bisher vorgesehenes Verfahren:

  1. Antrag auf Entfristung im Vertretungspool- Online (VOP) Das ist vermutlich erst in einigen Wochen möglich, das Datum steht noch nicht fest.

Vorher ist ein Gespräch mit der Schulleitung sinnvoll, ob sie den Antrag unterstützen würde.

  1. Der Antrag muss dann der Schulleitung ausgedruckt vorgelegt werden, diese initiiert über einen Workflow den Antrag für die verschiedenen Schulverwaltungsebenen.
  2. Es wird eine zweistufige Beurteilung erstellt (Schulleitung und Schulamt), der Antrag wird mit einer Stellungnahme  an das Regierungspräsidium und das Kultusministerium weitergereicht. Dann wird unter der Beteiligung des Personalrates die Auswahl getroffen.

Der VBE wird sofort darüber informieren, ab wann eine Bewerbung möglich ist. 

Die Personalräte werden im Rahmen ihrer Beteiligungsrechte darüber wachen, dass bei der Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber niemand benachteiligt oder bevorzugt wird. 

Sehen Sie hier das Informationsblatt als PDF. Es ging am 05.02.2020 an alle Schulen in Baden-Württemberg. Sie finden es ebenfalls in unserem Downloadbereich.

Bernhard Rimmele, Referatsleiter Arbeitnehmer im VBE Baden-Württemberg.