Ganztag 2026: Ein Stresstest für das Bildungssystem – Zwischen pädagogischem Anspruch und personeller Realität

Der Countdown läuft. Ab dem Schuljahr 2026/2027 greift der stufenweise Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter. Was politisch als Meilenstein für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefeiert wird, sorgt in den Lehrerzimmern und Rathäusern Baden-Württembergs für Sorgenfalten. Ein Blick auf den Ist-Stand, die rechtlichen Hürden und die drängende Frage: Wer soll das eigentlich leisten?

Baden-Württemberg steht vor einer Zäsur. „The Länd“, traditionell stark verankert in der Halbtagsschule mit ergänzender häuslicher Erziehung, muss sich aus vielen verschiedenen Gründen wandeln. Der Rechtsanspruch kommt – und er verlangt mehr als nur ein „Aufbewahren“ der Kinder am Nachmittag. Für den VBE ist klar:Ganztag darf keine Mangelverwaltung sein. Er muss an die Gegebenheiten vor Ort angepasste qualitativ hochwertige Bildungszeit sein. Doch die Realität sieht derzeit anders aus.

1. Der Ist-Stand: Ein Flickenteppich im Südwesten

Baden-Württemberg hinkt im Bundesvergleich hinterher. Während in Hamburg oder Berlin der gebundene Ganztag längst die Regel ist, herrscht im Südwesten eine Vielfalt, die oft eher Verwirrung als Verlässlichkeit stiftet. Aktuell besuchen etwa 25 bis 30 Prozent der Grundschüler im Land eine Ganztagsgrundschule (nach § 4a SchG). Daneben existiert ein breites, kommunal getragenes Angebot: Horte, „Verlässliche Grundschule“ oder flexible Nachmittagsbetreuungen.

Das Problem: Diese Angebote sind extrem heterogen. Während in manchen Kommunen hervorragend ausgestattete Horte existieren, gibt es andernorts Wartelisten und provisorische Lösungen. Der Ausbau der Ganztagsschulen stagniert seit Jahren – und die Politik wundert sich. Viele Schulen scheuen aus nachvollziehbaren Gründen den Schritt in den gebundenen Ganztag, weil die personelle Ausstattung als unzureichend empfunden wird und die räumlichen Gegebenheiten fehlen. Wir haben also einen „Flickenteppich der Betreuung“, der nun bis 2026 in ein flächendeckendes, rechtssicheres Angebot transformiert werden muss.

2. Die rechtlichen Grundlagen: Was ist bereits passiert und was kommt auf uns zu?

Die Basis bildet das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) des Bundes. Es verankert den Anspruch im SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe).

Der Anspruch: Ab August 2026 hat jedes Kind, das in die erste Klasse eingeschult wird, einen Anspruch auf ganztägige Förderung. Dieser Anspruch wächst jedes Jahr um eine Klassenstufe, bis ab 2029 alle Grundschulkinder (Klasse 1–4) an der Reihe sind.

Der Umfang: Gewährleistet werden müssen 8 Stunden Betreuung am Tag (inklusive Unterrichtszeit), an 5 Tagen die Woche.

Die Schließzeiten: Der Anspruch gilt auch in den Ferien, wobei eine Schließzeit von maximal 4 Wochen pro Jahr zulässig ist.

In Baden-Württemberg wird dies durch das Schulgesetz und das Gesetz über die Betreuung an Grundschulen flankiert. Hier liegt eine besondere Herausforderung: Der Rechtsanspruch richtet sich primär an die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Kommunen), wird aber faktisch oft am Lernort Schule umgesetzt. Diese Schnittstelle zwischen Schulrecht (Land) und Jugendhilferecht (Kommune/Bund) ist bürokratisch komplex und führt oft zu Kompetenzgerangel. Die Änderung im Schulgesetz, dass Schulkonferenzen nur noch angehört werden müssen bei der Einführung von Ganztagsschulen, verhärtet diese Situation.

3. Der Personalbedarf: Die Achillesferse der Reform

Hier liegt das größte Sprengpotenzial. Laut Studien (u. a. Deutsches Jugendinstitut) fehlen bundesweit bis 2030 zehntausende Fachkräfte für den Ganztag. Für Baden-Württemberg ist die Lage besonders prekär:

Lehrkräftemangel: Die Grundschulen arbeiten bereits jetzt am Limit. Es fehlen Klassenlehrkräfte und Sonderpädagogen, von nicht besetzten Schulleitungsstellen gar nicht zu sprechen. Die Vorstellung, dass Lehrkräfte große Teile des Nachmittags abdecken, ist illusorisch.

Mangel an Erzieherinnen und Erziehern: Der Markt für sozialpädagogisches Personal ist leergefegt. Kitas und Schulen konkurrieren um dieselben Köpfe.

Wir warnen davor, den Mangel durch eine Absenkung der Qualifikationsstandards zu kompensieren. „Warm, satt und sicher“ reicht nicht. Wir brauchen multiprofessionelle Teams auf Augenhöhe. Wenn der Ganztag zur reinen „Beaufsichtigung durch Hilfskräfte“ verkommt, ist die Chance auf mehr Bildungsgerechtigkeit vertan. Auch das vollständige Abwälzen des Ganztags auf Schulen ist unverantwortlich! Das Personal in Schulen ist oft schon am Limit und kann nicht noch mehr belastet werden.

4. Auswirkungen ab 2026: Ein Dreieck der Verantwortung

Der Rechtsanspruch wird das System Schule grundlegend verändern. Die Auswirkungen sind auf drei Ebenen spürbar:

Für die Schulen: Schule wird zum Lebensraum. Das bedeutet nicht nur, dass Unterricht rhythmisiert werden muss (Wechsel aus Anspannung und Entspannung). Es bedeutet auch massive räumliche Veränderungen. Es werden Mensen benötigt, Ruheräume, Bewegungslandschaften und Arbeitsplätze für das zusätzliche Personal. Schulleitungen stehen vor der Herausforderung, externe Partner (Sportvereine, Musikschulen, Jugendhilfe) in den Schulalltag zu integrieren und gemeinsam ein stimmiges pädagogisches Gesamtkonzept zu entwickeln. Dies ist ohne zusätzliche Anrechnungsstunden für Koordination nicht leistbar.

Für die Kommunen: Die Kommunen als Schulträger stehen vor einem finanziellen Kraftakt. Der Bund gibt zwar Investitionshilfen, doch die Betriebskosten (Personal, Instandhaltung, Mittagessen) bleiben oft an den Kommunen hängen. Besonders finanzschwache Gemeinden fürchten, den Standard nicht halten zu können. Der Streit um das Konnexitätsprinzip („Wer bestellt, bezahlt“) zwischen Bund, Land und Kommunen schwelt weiter. Beim Thema Finanzierung der Beförderung von Kindern zu den künftigen Ganztagseinrichtungen findet man im Land auch heute noch nur Fragezeichen.

Für die Eltern: Die Erwartungshaltung ist hoch. Eltern verlassen sich auf die Zusage der Politik. Sie benötigen die Betreuung zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Doch viele Eltern erwarten zu Recht auch Qualität: Hausaufgabenbetreuung, die diesen Namen verdient, und Förderangebote statt bloßer Verwahrung. Sollte der Start 2026 holprig verlaufen, etwa durch Personalmangel oder fehlende Räume, ist der Unmut vorprogrammiert.

Fazit: Qualität vor Schnelligkeit

Der Rechtsanspruch ist richtig und wichtig. Doch die Umsetzung in Baden-Württemberg gleicht derzeit einer Fahrt auf Sicht. Der VBE fordert von der Landesregierung:

• Ehrlichkeit: Eingestehen, dass Fachkräfte fehlen, und realistische Konzepte vorlegen.

• Ressourcen: Massive Investitionen in die Ausbildung von Erziehern und Lehrkräften sowie eine bessere Bezahlung.

• Zeit: Schulleitungen brauchen Zeitressourcen für die Steuerung des Ganztags.

Wir werden den Prozess kritisch begleiten. Denn am Ende darf der Ganztag nicht auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden.

Checkliste: Ist Ihre Schule bereit für den Ganztags-Rechtsanspruch 2026?

Ein Stresstest für Schulleitung und Schulträger in Baden-Württemberg

Diese Checkliste (hier klicken), ist aus der Perspektive einer Schulleitung oder Kommunalverwaltung formuliert und kann als Stresstest für die Vorbereitung auf den Rechtsanspruch 2026 dienen.

Oliver Hintzen, Stv. Landesvorsitzender