Eine lange, zähe, fühlbar anstrengende Tarifrunde ist zu Ende: In der Nacht zum Samstag erzielten die Tarifparteien doch noch ein Ergebnis. Als ich am 13.02.2026 kurz vor null Uhr noch in die Nachrichten schaltete, sprach der Reporter vor Ort von noch immer andauernden Verhandlungen im Tarifstreit und von einer möglichen vierten Verhandlungsrunde, die im Raum stünde. Am nächsten Morgen die Nachricht, dass man sich doch noch einigen konnte.
Ohne Streik geht es nicht!
Bevor ich auf das Ergebnis eingehe, möchte ich mich ausdrücklich bei all denen bedanken, die am 5. Februar vollen Einsatz gezeigt und an der Großkundgebung in Stuttgart teilgenommen haben. Nur mit der Demonstration unserer berechtigten Anliegen schaffen wir Akzeptanz und Verständnis gegenüber unseren Forderungen innerhalb der Gesellschaft, trotz mancher Einschränkung, die für die Menschen entsteht. Nur wenn wir viele sind ist es möglich, den Druck aufzubauen, der nötig ist, um der TdL (Tarifgemeinschaft deutscher Länder) ein annehmbares Ergebnis abzuringen. Danke, dass ihr dabei gewesen seid!
Das Ergebnis, kurz und kompakt
Ausgehandelt wurde neben weiteren, fachspezifischen Ergebnissen:
- die lineare Erhöhung bei einer Laufzeit von 27 Monaten:
- ab dem 1. April 2026: 2,8 %, mindestens 100 €
- ab dem 1. März 2027: weitere 2 %
- ab dem 1. Januar 2028: um 1 %
- eine Entgelterhöhung für Auszubildende (neben weiteren Regelungen) von insgesamt 150 € (60 €, 60 €, 30 €) verteilt auf dieselben Termine
- eine jeweilige Zulage für Schicht- und Wechselschicht
- die Angleichung Ost-West bezüglich der Regelungen zur Unkündbarkeit
Angesichts der schwierigen Verhandlungen ist eine Entgelterhöhung von 5,8 % ein tragbares Ergebnis.
Wenn ich etwas möchte, muss ich in der Regel auch etwas geben. Kompromisse sind dabei unabdingbar. Die verhandelnden Parteien ziehen rote Linien, innerhalb derer sich die Verhandlungen bewegen. Volker Geyer, Chef und Verhandlungsführer des dbb, beschrieb die TdL als gestaltungsunwillig und sperrig. Trotzdem: Arbeit muss sich lohnen. Auch wenn das Ergebnis hinter der ursprünglichen Forderung von 7 % zurückbleibt, stellt es doch eine Reallohnsteigerung (ein Ergebnis über der erwarteten Inflation) dar und entspricht etwa dem Niveau des Abschlusses von Bund und Kommunen im vergangenen Jahr. Auch dort wurde eine Erhöhung von 5,8 % bei einer Laufzeit von 27 Monaten ausgehandelt. Auch im TVöD mussten die Beschäftigten „Nullmonate“ hinnehmen. Ein Blick auf die neuen Entgelttabellen zeigt auch, dass die unteren Einkommensgruppen profitieren und am Ende eine Erhöhung von ca. 7 % verbuchen können.
Die neuen Entgelttabellen können Sie auf den Internetseiten unseres Dachverbands unter dbb.de/arbeitnehmende/entgelttabellen einsehen.
Doch was ist aus unseren strukturellen Forderungen geworden? Betrachten wir unsere Liste und vergleichen sie mit dem Tarifergebnis, so sind dort keine Hinweise auf die Umsetzung der Paralleltabelle oder die stufengleiche Höhergruppierung zu finden.
Diese Forderungen wurden in der Vergangenheit immer wieder gestellt, ohne dass sie in den jeweiligen Tarifergebnissen berücksichtigt wurden.
Stand der Dinge
In den meisten Bundesländern, außer dem Saarland, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg, ist die Paralleltabelle bereits umgesetzt. Das bedeutet, dass die jeweilige Entgeltgruppe der Tarifbeschäftigten der entsprechenden A-Gruppe der Beamten angeglichen wurde und somit die geringere Nettovergütung angestellter Lehrkräfte nahezu ausgeglichen ist. E9 – A9, E10 – A10, E11 – A11 usw. Eine entsprechende Gleichschaltung beginnt bei uns in Baden-Württemberg jedoch erst ab der Einkommensgruppe E13. Ein tarifbeschäftigter Grundschullehrer wird nach E11 vergütet, während der verbeamtete Kollege A12 erhält.
Ähnlich verhält es sich bei Höhergruppierungen. Während Beamte befördert werden und diese Beförderung zu einer dauerhaften Erhöhung der monatlichen Dienstbezüge führt, werden Tarifbeschäftigte im TV-L höhergruppiert. Dieser Vorgang geschieht jedoch nicht stufengleich, sondern betragsgleich. Der Beschäftigte rutscht zwar in die nächst höhere Entgeltgruppe, verliert aber seine Erfahrungsstufen, unter Umständen bis Stufe 2. Die Höhergruppierung geht also in der Regel mit einem Verlust der Erfahrungsstufen einher, was sich finanziell in vielfältiger Weise negativ auswirken kann.
Die stufengleiche Höhergruppierung könnte hier mehr Gerechtigkeit schaffen.
Gewerkschaften erteilen der TdL eine klare Absage
Leider war die TdL nur dann bereit über strukturelle Veränderungen zu sprechen, wenn die Gewerkschaften im Gegenzug einer Änderung der Protokollerklärung zu § 12 TV-L zustimmen.
Dieser Paragraph befasst sich mit dem Arbeitsvorgang, der die Grundlage für die Eingruppierung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst darstellt. Eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hatte dem Vorhaben der TdL bereits in der Vergangenheit eine klare Absage erteilt.
Ein Aufweichen dieser Protokollerklärung gäbe den Arbeitgebern die Möglichkeit, umfangreiche Herabgruppierungen vorzunehmen, wodurch viele Beschäftigte immense Einbußen hinnehmen müssten.
Diesem Druck wollten und konnten die Gewerkschaften nicht nachgeben.
Hier bleibt nur, einen langen Atem zu beweisen und die Forderungen erneut zu stellen.
Baden-Württembergs Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne) lobt den Tarifabschluss als fairen Kompromiss
Die Arbeit der Gewerkschaften ist jedoch erst dann beendet, wenn der Tarifabschluss zeit- und wirkungsgleich auch auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen wurde. Die Politiker aller demokratischen Parteien in Baden-Württemberg haben dazu bereits ihre Zustimmung erklärt.
