VBE-Erfolg bestätigt: Alle Betroffenen erhalten die abgesenkte Eingangsbesoldung für die Jahre 2013-2017 zurück

abgesenkte Eingangsbesoldung

Der VBE begrüßt den Beschluss des Landes Baden-Württemberg und fühlt sich mit seiner gewonnenen Klage bei der abgesenkten Eingangsbesoldung mehr als bestätigt. Das Land wird nun insgesamt rund 210 Millionen Euro an Beamtinnen und Beamte (sowie Richterinnen und Richter) auszahlen, um die unberechtigte Absenkung der Eingangsbesoldung in den Jahren 2013 bis 2017 auszugleichen. Das hat die grün-schwarze Landesregierung am heutigen Dienstag (22. Januar 2019) beschlossen.

Das Schöne daran: damit geht sie deutlich über eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Herbst 2018 hinaus, in der das Gericht die Regelung zur abgesenkten Eingangsbesoldung für nichtig erklärt hatte. Demnach bestünde lediglich ein Anspruch auf Auszahlung bis 2015 – weil nach drei Jahren üblicherweise eine Verjährung eintritt. Löblich: Das Land Baden-Württemberg verzichtet jedoch darauf, die Verjährung für die Jahre 2013 und 2014 geltend zu machen. Zum 1. Januar 2018 hatte die Landesregierung die Absenkung der Eingangsbesoldung, auch auf Druck des VBE, bereits vollständig zurückgenommen.

„Wir behandeln alle Beschäftigten gleich, deren Eingangsbesoldung 2013 bis 2017 abgesenkt war“, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann. „Es spielt keine Rolle, ob jemand Widerspruch eingelegt hat oder nicht. Alle erhalten die abgesenkten Beträge für die Jahre 2013 bis 2017 vollständig zurück.“

Insgesamt profitieren rund 48.000 Beamtinnen und Beamte des Landes von der Auszahlung. „Als Land stehen wir im Wettbewerb um die besten Köpfe. Wir brauchen qualifizierte und motivierte Beschäftigte. Deshalb zahlen wir schon seit 1. Januar 2018 völlig unabhängig vom Beschluss des Bundesverfassungsgerichts die Eingangsbesoldung wieder in voller Höhe aus“, betonte die Finanzministerin.

„Nach der Entscheidung des Kabinetts ist klar, dass alle Berechtigten automatisch ihr Geld bekommen“, sagte sie. Anträge auf Auszahlung sind nicht nötig. Die Nachzahlung der abgesenkten Eingangsbesoldung für die Jahre 2013 bis 2017 soll voraussichtlich im Laufe des zweiten Quartals 2019 erfolgen.

Abgesenkte Eingangsbesoldung: Was ist mit früheren Absenkungsbeträgen für vor 01.01.2013 eingestellte Beamtinnen und Beamte?

Da die vierprozentige Kürzung der Eingangsbesoldung für die in 2012 eingestellten Beamtinnen und Beamten auch in die Jahre 2013 und 2014 hineinreichte, bekam der VBE viele Anfragen, ob dann ebenfalls mit einer Nachzahlung zu rechnen ist. Wir haben dies rechtlich prüfen lassen, mit dem Resultat, dass auch diese Beamtinnen und Beamten mit Nachzahlungen für 2013 und 2014 rechnen können. Offen ist noch, wie mit Besoldungskürzungen für das Jahr 2012 und früher zu verfahren ist. Entsprechende Klagen wurden bisher abgewiesen. Der VBE lässt nun rechtlich prüfen, ob sich durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eventuell neue rechtliche Folgen auch für frühere Absenkungsbeträge ergeben haben.

Hintergrund – weiterführende Informationen:

Der Ursprung der Absenkung der Eingangsbesoldung liegt im Jahr 2005. Neu eingestellte Beamtinnen, Beamte,  der Besoldungsgruppen A 12 und höher, erhielten für die Dauer von drei Jahren keine Sonderzahlungen.

Da im Jahr 2008 alle Sonderzahlungen ins Grundgehalt eingebaut wurden, wurde statt der zeitweise gestrichenen Sonderzahlungen eine Kürzung der Grundgehälter von 4 Prozent vorgenommen.

Ab dem Jahr 2013 wurde die Absenkung für neue Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter der genannten Besoldungsgruppen auf 8 Prozent erhöht. Die Eingangsbesoldung neuer Beamtinnen und Beamten der Besoldungsgruppen A 9 und A 10 wurde um 4 Prozent abgesenkt.