VBE Stellungnahme zu ‚Kleine Grundschulen‘

Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) Baden Württemberg sieht die Anregung des Kultusministeriums, Grundschulen zusammenzuschließen, sehr kritisch. Der VBE Baden-Württemberg erkennt an, dass damit eine Einsparung von Ressourcen angestrebt wird, die aus den damit verbundenen Grundschulschließungen folgen soll. Nach Ansicht des VBE Baden-Württemberg darf aber bei der Grundschulversorgung eine rein finanzielle Kosten-Nutzen-Rechnung nicht im Vordergrund stehen.

Grundschulen erfüllen für Gemeinden wichtige Funktionen und sind gerade für Eltern ein elementar wichtiger Faktor, der beispielsweise über die Ansiedlung in einer Gemeinde mitentscheidet.

Der VBE Baden-Württemberg sieht durchaus die Probleme kleiner Grundschulen. Bei einem Ausfall von Lehrkräften ist eine Vertretung nicht einfach zu gewährleisten. Zudem muss häufiger fachfremd Unterricht erteilt werden als im Regelfall, und aufgrund geringer Schülerzahlen wird gegebenenfalls jahrgangsübergreifend unterrichtet.

Dennoch leisten die Lehrkräfte besonders an kleinen Grundschulen eine herausragende pädagogische Arbeit. Das liegt neben der guten Verflechtung der Schulen in den Gemeinden auch daran, dass sich die Lehrkräfte oft individueller um ihre Schülerinnen und Schüler kümmern können. Kleine Grundschulen sind oft auch Auffangstation für verhaltensauffällige Schülerinnen und Schüler aus anderen Schulen sind. Es wird dort sehr viel integrativ gearbeitet – und das auch ohne Feststellungsbescheid und sonderpädagogische Lehrerstunden. Auch Kinder mit Migrationshintergrund und Fluchterfahrung können hier intensiv gefördert und schnell in die Schulgemeinschaft integriert werden.

Für sehr wichtig erachtet es der VBE auch, darauf zu achten, welche Wege zur Grundschule den Schülerinnen und Schülern zugemutet werden. Der Weg zur nächsten Schule darf keinesfalls zu weit werden!

Aus den oben genannten Gründen lehnt der VBE pauschale Regelungen über den Erhalt oder die Schließung von kleinen Grundschulen ab. Vor allem darf die Schülerzahl nicht oberstes Kriterium dafür sein, ob eine Grundschule weiter bestehen bleiben darf oder nicht. Es muss eine differenzierte Beurteilung der Situation vor Ort stattfinden bei der jede Grundschule als Einzelfall betrachtet wird. Notwendigerweise ist in diesem Verfahren auch die jeweilige Bedeutung für das soziale Leben in der Gemeinde mit zu berücksichtigen.