VBE kritisiert frühzeitige Öffnung von Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren

Der VBE-Landesvorsitzende Gerhard Brand spricht sich deutlich gegen die frühzeitige Öffnung der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren/Schulkitas mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung und körperliche und motorische Entwicklung am 11.01.2021 aus.

„Es ist nicht nachzuvollziehen, dass genau diese Schulen und Kitas bereits am kommenden Montag noch vor allen anderen wieder komplett öffnen sollen. Gerade diese Schülerinnen und Schüler gehören oft zur Risikogruppe und können meist keine Schutzmaske tragen, müssen aber ohne den notwenigen Sicherheitsabstand unterrichtet werden. Der VBE kritisiert scharf, dass ausgerechnet die schutzbedürftigsten Kinder als Erstes wieder in die Schule sollen“, so der VBE-Landesvorsitzende.

Für den Gesundheitsschutz der Schülerinnen und Schüler und das sie betreuende Personal fordert der VBE:
  1. Eine Verschiebung der Öffnung an den SBBZ/Schulkitas mit den Förderschwerpunkten G und K bis die Inzidenzzahlen in einem verantwortbaren Bereich sind. Zugleich muss dann die Organisation der Notbetreuung klar geregelt sein. Eltern, die nachweisen können, dass sie auf eine Notbetreuung angewiesen sind, sollen die Möglichkeit einer Notbetreuung bis 12.00 Uhr bekommen.
  2. Die Bereitstellung von zertifizierten FFP2-Masken, Luftreinigern und Schnelltests.
  3. Da die betroffenen Schülerinnen und Schüler mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder in vollbesetzten Kleinbussen zur Schule kommen, benötigt es zusätzliche Beförderungsmöglichkeiten. Wenn diese nicht möglich sind, müssen Eltern ihre Kinder selbst zur Notbetreuung bringen. Das Abholen aus dem ganzen Umkreis in Kleinbussen erhöht die Wahrscheinlichkeit der flächendeckenden Virusverbreitung. Zudem könnte eine 15 km Umkreis-Einschränkung nicht gewahrt werden.
  4. Frühzeitige Impfangebote für Schülerinnen und Schüler und das Personal.

Die Aufhebung der Schulpflicht ist in diesem Schulbereich keine wirkliche Option, da Eltern, die ihre Kinder zuhause behalten, ihren Anspruch auf Unterstützung verlieren. Das stufenweise Hochfahren des Schulbetriebes in Fern- und schließlich Wechselunterricht und die Beschulung bis 12.00 Uhr ohne Mittagessen bei entsprechenden Inzidenzzahlen hat sich bewährt und wird durch den VBE unterstützt.

Weiterführende Infos

In seiner Pressemeldung zu den Regelungen für Schulen und Kitas in Baden-Württemberg ab dem 11.01.2021 erklärt das Kultusminsiterium:

„Schulen, Kindertageseinrichtungen sowie Einrichtungen der Kindertagespflege bleiben zunächst weiterhin geschlossen. Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung und körperliche und motorische Entwicklung bleiben geöffnet. Sie können den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen fortführen. Es besteht jedoch für die Schülerinnen und Schüler keine Verpflichtung zur Teilnahme am Präsenzbetrieb. Letzteres gilt seit Juli 2020 bereits für alle Schularten – nicht die Schulpflicht, wohl aber die Präsenzpflicht ist grundsätzlich weiter ausgesetzt. Zielsetzung ist, Kindertageseinrichtungen, Einrichtungen der Kindertagespflege sowie Grundschulen und SBBZ mit den weiteren Förderschwerpunkten sowie Schulkindergärten ab dem 18. Januar wieder flächendeckend zu öffnen.“