VBE unterstützt BBW: Finanzministerium möchte Fakten schaffen und Beamten ihr verbrieftes Rechte nehmen

Das Finanzministerium verweigert Beamten ab dem Haushaltsjahr 2024 das Ruhen des Verfahrens bei Widersprüchen gegen die Besoldung. Beamte sind somit gezwungen, den eigenen Dienstherrn zu verklagen, sofern sie ihr Recht auf Überprüfung ihrer Bezüge auf Verfassungsmäßigkeit nicht aufgeben wollen.

Der VBE-Landesvorsitzende Gerhard Brand äußert sein Unverständnis: „Der Dienstherr verspielt viel Vertrauen, wenn er diesen harten Kurs fährt. Es ist offensichtlich, dass das Finanzministerium neue Fakten schaffen will und allen Beamten, die nicht in der Lage sind, gegen den Dienstherrn zu klagen, ihre grundgesetzlich verbrieften Rechte nehmen möchte. Dies ist nicht hinnehmbar!“

Brand weiter: „Der VBE solidarisiert sich mit dem Beamtenbund Tarifunion und dem Deutschen Richterbund BW. Das Vorgehen des Dienstherrn erschüttert nicht nur das beamtenrechtliche Vertrauensverhältnis, es macht auch den öffentlichen Dienst unattraktiv.“