Zum Plan der Ministerin, Kitas und Grundschulen wieder komplett öffnen zu wollen, nimmt der VBE-Landesvorsitzende Gerhard Brand wie folgt Stellung: „Wir freuen uns zu hören, dass laut den Studien der Universitätsklinik Heidelberg Kinder nicht oder nur wenig infektiös sind und somit nur eine minimale Gefahr von Kita- und Grundschulkindern ausgeht. Wir weisen aber darauf hin, dass auch eine minimale Gefahr eine Gefahr darstellt.“
Der VBE betont ausdrücklich, dass der Schutz der Lehrkräfte – insbesondere der Risikolehrkräfte – weiterhin oberste Priorität haben muss. „Sollten die Schulen komplett geöffnet werden, dann bedeutet dies für die Schulen zudem enorme Umbauarbeiten. Mindestvoraussetzung für eine solche Umsetzung ist, dass alle Lehrkräfte wieder im Präsenzunterricht tätig sind. Dies bedeutet zum einen die umgehende und komplette Beendigung der Notbetreuung. Betreuung ist wieder durch das Personal der Kommunen zu leisten. Zum anderen bedeutet dies ebenso die Beendigung des Fernunterrichts und der Fernlernangebote“, so Brand.
Schulöffnungen: Risikolehrkräfte verstärken Lehrermangel
Darüber hinaus warnt Brand vor Personalengpässen: „Wenn wir die Risikogruppen im Blick behalten wollen, bedeutet dies, dass zum ohnehin schon bestehenden Lehrermangel weitere Lehrkräfte im Ausmaß von rund 20 – 25% fehlen werden. Wenn wir also von einer kompletten Öffnung sprechen, dann gehört auch zur Wahrheit, dass wir nicht komplett den Unterricht abdecken können. Der Umfang, in dem Schulen den regulären Unterricht werden abdecken können, ist abhängig von deren Versorgungsgrad und von der Zahl der dort beschäftigten Lehrkräfte, die zur Risikogruppe gehören. Dieser Situation muss die Landesregierung Rechnung tragen. Jeder Schule in Baden-Württemberg muss die Freiheit zugestanden werden, anhand ihres Versorgungsgrades den regulären Unterricht einschränken zu können.“
Die drei Kernforderungen des VBE mit Blick auf mögliche Schulöffnungen sind:
- Risikolehrkräfte sind nach wie vor zu berücksichtigen. Ihr Schutz muss gewährleistet sein.
- Schulen benötigen eine Vorlaufzeit bis mindestens Ende Juni, um sich auf die neue Situation einstellen zu können.
- Schulen brauchen die Freiheit, gemessen an ihrem Versorgungsgrad, reduzierte Unterrichtsangebote bereitstellen zu können.
Weiterführende Informationen:
- Verordnung über die Wiederaufnahme des Schulbetriebs vom 27. Mai 2020
- VBE-Umfrage zur Lage der Schulen vor und während Corona